Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 439

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 439 (NJ DDR 1960, S. 439); Verfahrensauswertung hilft Transportverluste senken In seinem Beitrag über Fragen eines sozialistischen Arbeitsstils in Zivilsachen kommt P ü s c h e 1 (NJ 1960 S. 57) in dem Abschnitt über die Funktion der Entscheidung zu einigen wichtigen Schlußfolgerungen. Er legt u. a. dar, daß mit der Entscheidung des Prozesses keineswegs alles Erforderliche zur Lösung der vor Gericht zutage getretenen Widersprüche getan und deshalb nicht das Urteil, sondern die Einbeziehung und die erfolgreiche Mobilisierung der Volksmassen im Kampf um die Überwindung alter, aus der kapitalistischen Gesellschaftsordnung überkommener Lebensund Denkgewohnheiten die Krönung der gerichtlichen Tätigkeit sei. Die Richtigkeit dieser Darlegungen soll an einem praktischen Fall verdeutlicht werden. In einem beim Stadtgericht anhängigen Zivilprozeß zwischen zwei volkseigenen Betrieben ergab sich folgender Sachverhalt: Die Betriebe unterhielten ständige feste Vertragsbeziehungen, die die Lieferung von Pappen- und Papierwaren zum Gegenstand hatten. Die An- und Abfuhr durch einen volkseigenen Speditionsbetrieb, die über eine Strecke von nahezu 100 km vorzunehmen war, wurde von Fall zu Fall telefonisch vereinbart. Eine schriftliche vertragliche Verpflichtung des Speditionsbetriebes zur Übernahme der Transporte mit genauer Festlegung der Verantwortlichkeit wurde nicht vorgenommen. Im Laufe eines halben Jahres entstanden nun auf den Transporten Fehlmengen in Höhe von über 1600 DM. Die jeweiligen Verluste wurden vom Empfängerbetrieb registriert und, nachdem sie eine beachtliche Höhe erreicht hatten, aber weder vom Absender noch vom Speditionsbetrieb gütlich Ersatz zu erlangen war, der Schadensbetrag gegen den Speditionsbetrieb eingeklagt. Die Klage, die zwei Instanzen durchlief, mußte abgewiesen werden, da ein Teil der Ansprüche bereits verjährt und im übrigen der Kläger seiner Rügepflicht nach den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp.) nicht ordnungsgemäß nachgekommen war. Es liegt auf der Hand, daß mit dieser notwendigen juristischen Lösung allein die Widersprüche nicht zu beseitigen waren. Unter Berücksichtigung der im Urteil enthaltenen Kritik an der Leitungstätigkeit des Klägerbetriebes wurde deshalb im Anschluß an das Verfahren vom Gericht im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft eine Auswertung im Betrieb selbst vorgenommen. Leitende Funktionäre und Kraftfahrer aus den drei beteiligten Betrieben Lieferwerk, Empfängerbetrieb und Spedition trugen in einer längeren Diskussion zum Teil sehr unterschiedliche Standpunkte vor. Zunächst entstand der Eindruck, als ob es den Beteiligten im wesentlichen darum ginge, den Schaden zu bagatellisieren, indem die Summe des gesamten jährlichen Ladegutes dem prozentual geringen Verlustanteil gegenübergestellt wurde, und die Verantwortlichkeit von sich selbst auf den anderen Betrieb zu verlagern. Die beteiligten Richter und Staatsanwälte gaben deshab zu bedenken, daß Sinn und Zweck dieser Zusammenkunft nicht sei, nochmals das bereits entschiedene Verfahren aufzurollen, sondern gemeinsam zu beraten, wie die vom Gericht aufgedeckten Mängel in gegenseitiger kameradschaftlicher Hilfe überwunden und damit künftig wirtschaftliche Verluste, die allein auf diesem kleinen Sektor jährlich beachtliche Summen erreichen, vermieden werden können. In dem nunmehr folgenden sachlichen Erfahrungsaustausch stellte sich heraus, daß es keine genaue Abgrenzung der Pflichten der Arbeiter des Lieferbetriebes und der übernehmenden Kraftfahrer des Speditionsbetriebes hinsichtlich der Verladung gab. Offensichtlich verließ sich einer auf den anderen mit dem Ergebnis, daß allseitig nachlässig gearbeitet wurde. So konnten zwei Gefahrenquellen entstehen, nämlich 1. die Möglichkeit des Beiseiteschaffens durch unrichtiges Auszählen der zu ladenden Pakete, 2. die Möglichkeit des Verliereris von Paketen beim Transport infolge mangelhafter Befestigung des Ladegutes. Die Vertreter der volkseigenen Betriebe schlugen vor, die Schadensquellen durch Einführung der sog. Palet'ten-beladung zu verstopfen, die zwar im Endergebnis kostspieliger, aber sicherer sei. Die Vertreter der Justizorgane wiesen demgegenüber darauf hin, daß Investitionen zur Einführung einer neuen Beladungsmethode, bei der es zweifelhaft sei, ob es sich um eine Verbesserung handele, besser vermieden werden sollten. Es gehe hier vielmehr darum, die ideologischen Ursachen, die letztlich zu diesen Verlusten führten, nämlich die Nachlässigkeit in der Leitung des Betriebes, die in einer schlechten Arbeitsorganisation zum Ausdruck kam, und das mangelnde Interesse der beteiligten Arbeiter an einem guten Arbeitsergebnis zu beseitigen. Darin läge die Hauptaufgabe, zumal in diesem speziellen Fall der Einsatz technischer Mittel zwar zu einer größeren Sicherheit vor Verlusten, kaum aber zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität beitragen würde. Eine anfangs vorhandene Skepsis gegenüber den Vorschlägen der „betriebsfremden“ Justizfunktionäre machte schließlich der Bereitschaft zu kameradschaftlicher Zusammenarbeit Platz. Im Ergebnis der Aussprache wurde ein Plan zur Verminderung und Beseitigung der Verluste angenommen, dessen Erfüllung ganz konkret, nämlich am wirtschaftlichen Ergebnis meßbar sein wird. Er wurde folgendes vorgesehen: 1. Mit den bei Verladung und Transport beteiligten Arbeitern und Kraftfahrern werden Aussprachen geführt mit dem Ziel, eine genaue Abgrenzung der Pflichten vorzunehmen und sie auf ihre Verantwortung gegenüber dem Volkseigentum hinzuweisen. 2. Dem Prinzip der materiellen Interessiertheit soll dadurch Rechnung getragen werden, daß die Einführung eines innerbetrieblichen Prämiensystems für verlustlosen Transport vorbereitet wird. 3. Die künftig auftretenden Transportverluste werden genau überprüft Mit den Kraftfahrern, bei denen sie regelmäßig wieder auftauchen, werden persönliche Aussprachen über die Ursachen geführt. 4. Wird bei der künftigen Untersuchung ein Verschulden eines Kraftfahrers festgestellt, so wird er für den Schaden haftbar und gegebenenfalls diese Maßnahme in den betroffenen Betrieben bekanntgemacht. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen liegt natürlich bei den Betrieben, wenn auch die Justizorgane jederzeit zur sozialistischen Hilfe bereit sind und sich über die Entwicklung auf dem laufenden halten. Die beteiligten Betriebe wollen künftig gemeinsam in regelmäßigen größeren Abständen den Erfolg der beschlossenen Maßnahmen überprüfen. Das ist um so leichter möglich, als auch früher die Transportverluste registriert worden sind. In Zukunft wird darüber hinaus eine Aufschlüsselung auf die einzelnen am Transport Beteiligten vorgenommen. Da sich die Verluste bisher in einer zum Gesamtumschlag etwa gleichbleibenden Relation hielten, kann eine künftige günstigere Relation wohl miit gutem Recht als Erfolg der in Auswertung des Gerichtsverfahrens getroffenen Maßnahmen angesehen werden. HORST FINCKE, Oberrichter am Stadtgericht von Groß-Berlin 439;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 439 (NJ DDR 1960, S. 439) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 439 (NJ DDR 1960, S. 439)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Potsdam, an dieser Stelle nicht eingegangen werden Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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