Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 364 (NJ DDR 1960, S. 364); in den Köpfen vieler Menschen lebendig. In langwieriger mühevoller Kleinarbeit müssen die Volksmassen und damit auch jeder einzelne von der sklavischen Position des „Ich“ befreit und auf die wirkliche Freiheit eröffnende Position des „Wir“ geführt werden. Dieser geistige Umwälzungsprozeß basiert zwar auf den neuen, sozialistischen Produktionsverhältnissen, muß aber im einzelnen im tagtäglichen Kampf um jeden Menschen durchgesetzt werden. Von ausschlaggebender Bedeutung ist hierbei, daß unseren Menschen voll bewußt wird, daß sie in Wahrheit die Herren der Produktion, die bewußten Gestalter der neuen Lebensverhältnisse sind. Eine bedeutende Hilfe erweist auch verbunden mit der allgemeinen sozialistischen Erziehung das richtig angewandte Leistungsprinzip (bzw. Prinzip ' der materiellen Interessiertheit), das die subjektiven Interessen des einzelnen mit den objektiven Interessen der Gesellschaft, mit dem Geschichtsprozeß verbindet und dadurch den Widerspruch zwischen dem Subjektiven und dem Objektiven auf der Basis der gesetzmäßigen gesellschaftlichen Entwicklung überwindet. Soweit der Individualismus und Egoismus des einzelnen jedoch noch nicht überwunden ist, stellt er die Qelle mannigfaltiger spontan-anarchischer Handlungen einzelner dar, die aus alter Tradition heraus die gesellschaftlichen Interessen oder die anderer Bürger verletzen und die gesetzmäßige sozialistische Umwälzung hemmen. Diese Ideologie des Egoismus, der Gewinnsucht, des Profitstrebens, des Individualismus, der Gleichgültigkeit usw. gegenüber der Gesellschaft führt zu Handlungen, die den sozialistischen Produktionsbeziehungen prinzipiell zuwiderlaufein und in bestimmten Fällen auch mit den Mitteln des Strafrechts überwunden werden müssen. Auf sie muß das Strafrecht die gesellschaftlichen Kräfte konzentrieren, und solche ideologischen Erscheinungen müßten daher in einem neuen StGB konkret als diejenigen genannt werden, denen unser Kampf eigentlich gilt. Diese kapitalistische Ideologie des Egoismus und Individualismus führt im ökonomischen Bereich zu Handlungen, die wir bisher als Eigentumsdelikte oder als Straftaten gegen die sozialistische Wirtschaft charakterisiert und einander gegen-übergestellt haben. Aber gerade diese Gegenüberstellung und damit die Anpassung an die frühere Betrachtungsweise aus dem Kapitalismus bzw. Imperialismus hat uns erschwert und gehindert, das soziale Wesen dieser Straftaten tiefer zu erfassen. Bei dieser Zweiteilung und schematischen Trennung zwischen Delikten gegen das sozialistische Eigentum und gegen die sozialistische Wirtschaft erscheinen die sozialistischen Eigen-tums(Produktions)verhältnisse als einmal gegebene, unveränderliche und in ihrem Bestand strafrechtlich zu sichernde bloße Voraussetzungen der Planwirtschaft, während andererseits, wiederum für sich betrachtet, der plangerechte ungestörte Ablauf unserer Wirtschaft mit strafrechtlichen Mitteln geschützt werden soll. Mit dieser Gegenüberstellung wird der abstrakte Formalismus bei den Delikten gegen das Volkseigentum gefördert, weil sie im Grunde genommen an kapitalistische Rechtsvorstellungen und -formen anknüpft, die sich ausschließlich auf den strafrechtlichen Schutz des (kapitalistischen) Eigentums vor äußeren Störungen beschränken konnten und mußten. Denn im übrigen war der Ablauf der ökonomischen Prozesse nach den ökonomischen Gesetzen des Kapitalismus auf der Basis des kapitalistischen Eigentums an den Produktionsmitteln mit ökonomischem Zwang spontan und selbständig gesichert und gewährleistet, besser als durch außerökonomische Mittel. Das kapitalistische Strafrecht beschränkte sich auf den Schutz des (kapitalistischen) Eigentums als der ökonomischen Basis der kapitalistischen Ordnung vor außerökonomischen Eingriffen wie Diebstahl, Raub und Unterschlagung oder vor allzu groben Verletzungen des Wertgesetzes in der Zirkulationssphäre durch Täuschung (Betrug) oder Nötigung (Erpressung) des Tausch- bzw. Kaufpartners. Das kapitalistische Strafrecht geht also vom Selbstlauf und der Spontaneität der handelnden Individuen und ökonomischen Prozesse aus, in denen sich die objektiven Gesetze des Kapitalismus blind durchsetzen. Auch die späteren Regelungen im Imperialismus (wie z. B. die Neufassung des § 266 StGB und der Erlaß der Kriegswirtschaftsbestimmungen) beruhen auf dieser Grundkonzeption16. Der Sozialismus und seine planmäßige Entwicklung dagegen sind auf die Befreiung vom ökonomischen Zwang des Kapitals, auf die Bewußtheit der Massen gegründet, die unter Führung der Partei lernen, ohne äußeren ökonomischen Zwang das objektiv und gesellschaftlich Notwendige in den ökonomischen Prozessen zu tun. Die Werktätigen verhalten sich nicht nur dadurch sozialistisch zum sozialistischen Eigentum, daß sie sich nicht an ihm vergreifen, sondern vor allem dadurch, daß sie bewußt entsprechend der erkannten historischen Notwendigkeit planmäßig produzieren (sowie die anderen ökonomischen Prozesse gestalten) und damit das sozialistische Eigentum planmäßig mehren und festigen. Folglich kommt es für das sozialistische Strafrecht nicht auf den Schutz bestehender Eigentumsverhältnisse an sich an, sondern auf die Förderung Und Sicherung der plangemäßen Entwicklung, Ausbreitung und Festigung der sozialistischen Ökonomik durch die auf das historisch Notwendige gerichteten Aktionen der Volksmassen überhaupt. Dabei geht es gleichermaßen um die Sicherung der Planwirtschaft, des Bestands des vorhandenen sozialistischen Eigentums wie seiner plangemäßen Mehrung in untrennbarer Einheit17. Die dauerhafteste und wirksamste Sicherung besteht hierbei in der auch durch das Strafrecht bewußt zu unterstützenden sozialistischen Erziehung des ganzen Volkes und der Überwindung aller die sozialistische Ökonomik hemmenden und störenden Handlungen. Die Fehlerhaftigkeit der Trennung der Delikte gegen das Volkseigentum und der gegen die sozialistische Wirtschaft gerichteten hat sich in unserer Justiz- und Gesetzgebungspraxis u. a. darin gezeigt, daß sich fortlaufend Schwierigkeiten bei der Abgrenzung oder der rechtlichen Qualifizierung (z. B. mittels Idealkonkurrenz) ergeben. Nur schienen uns diese auf dem Boden der bisherigen, d. h. der bürgerlich-positivistischen Regelung und Konzeption unvermeidbar und natürlich, wir nahmen sie ebenso wie andere Abgrenzungsprobleme als gegeben hin. Es wäre also vorzuschlagen, die gesetzliche Regelung für die Bekämpfung der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die sozialistische Wirtschaft in einem einheitlichen Abschnitt des neuen StGB zusammenzufassen. Dieser Abschnitt müßte einleitend unsere Menschen auf die Überwindung der entsprechenden ideologischen Haupthemmnisse, jener alten Denk- und Lebensgewohnheiten orientieren, die sich indem sie zu Straftaten führen den gesetzmäßigen Aktionen des Volkes auf ökonomischem Gebiet entgegenstellen. Eine solche Bestimmung müßte allen Bürgern und staatlichen Organen die grundsätzliche Richtung weisen, in der der Kampf gegen diese Erscheinungen zu führen ist, um dadurch unmittelbar die sozialistische Umwälzung zu unterstützen. Eine solche Bestimmung könnte etwa lauten: Die Anstrengungen der Werktätigen, die ökonomischen Aufgaben der Vollendung des sozialistischen 16 vgl. dazu im grundsätzlichen: Ulbricht, a. a. O., S. 28/29. im einzelnen Buchholz, NJ 1959 S. 308. 17 vgl. auch Schwarz, a. a. O., besonders S. 399/400 und 418. 364;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 364 (NJ DDR 1960, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 364 (NJ DDR 1960, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

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