Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 623

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 623 (NJ DDR 1959, S. 623); Angeklagte einen Teil behielt. Nur wenn eine Person mit der zweiten passenden Hälfte erschien, durfte mit ihr verhandelt werden. Der Angeklagte hatte insgesamt 36 Zusammenkünfte mit den genannten Agenten des amerikanischen Geheimdienstes in Westberliner Wohnungen. Der Angeklagte lieferte auftragsgemäß unter Ausnutzung seiner beruflichen Tätigkeit bis 1958 über den Betrieb „Roter Stern“ umfangreiche und detaillierte Informationen. Er berichtete über die genaue Lage des Betriebsgeländes, dessen Bewachung und Umzäunung und gab durch eine entsprechende Skizze den Mitarbeitern des amerikanischen Geheimdienstes einen genauen Überblick über die im Objekt vorhandenen Werkhallen, Garagen, Verwaltungsgebäude, Lager und Abstellplätze. Auf der Skizze waren ferner die Unterbringung der Abteilungen sowie die Unterkünfte in den einzelnen Gebäuden ersichtlich. Die Skizze wurde von einer Vorlage, die er im Garten seiner Mutter vergraben hatte, mit Geheimtinte übertragen und über eine Deckadresse an den amerikanischen Geheimdienst geschickt. Er lieferte den Agenten Monatsproduktionspläne des Betriebes sowie Monatspläne der Abteilungen Aggregatebau und Fertigmontage. Aus diesen Angaben konnte der amerikanische Geheimdienst auf die genaue Anzahl und die Typen der Militärfahrzeuge schließen, die monatlich im genannten Betrieb generalüberholt wurden. Zusätzlich teilte er Anzahl und Typen der generalüberholten sowjetischen Fahrzeuge mit. Im Jahre 1957 entwendete der Angeklagte im größeren Umfang Unterlagen des Betriebes, wie Monatspläne und Monatsberichte über die Produktion' in den Abteilungen Aggregatebau sowie Material- und Ersatzteilbestellungen'. Diese Unterlagen waren von sowjetischen Offizieren unterschrieben und wurden sämtlich an den amerikanischen Geheimdienst ausgeliefert. Er erhielt für diesen Verrat eine Sonderprämie von 50 DM der BdL. Darüber hinaus notierte er sich Kennzeichen der sowjetischen Militärfahrzeuge, die in den Betrieb gebracht wurden, und ergänzte damit seine Berichterstattung. Er traf ferner auftragsgemäß Feststellungen über die im Betrieb tätigen sowjetischen Offiziere, nannte ihre Namen, Dienstgrade, Aufgabenbereiche und Wohnungen und berichtete auch über Versetzungen und Beförderungen. Er informierte seine Auftraggeber über die Anzahl der sowjetischen Soldaten und der im Werk tätigen deutschen Arbeiter und gab eine Übersicht über die deutschen Zivilkräfte in den einzelnen Abteilungen. Der Angeklagte bekam von „Claus“ Anfang 1956 Aufträge zur Sammlung von Informationen über den VEB Kombinat Otto Grotewohl in Böhlen und später von „Walther“ über den VEB Kombinat Espenhadn. Den Mitarbeitern des amerikanischen Geheimdienstes war bekannt, daß der Vater des Angeklagten in Böhlen arbeitete. Er wurde angewiesen, seinen Vater zur Spionagetätigkeit anzuwerben. Die Auftraggeber waren an einer genauen Überwachung der Treibstofftransporte, die das Kombinat Otto Grotewohl verlassen, inter- , essdert. Es sollten Feststellungen getroffen werden über die Anzahl, die Größe, den Inhalt (Sortenbezeichnung) und den Bestimmungsort der Kesselwagen. Der Angeklagte setzte sich mit seinem Vater in Verbindung, der zu bedenken gab, daß er auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit keine Möglichkeit habe, diese Feststellungen zu treffen. Er nannte aber dem Angeklagten dann Einzelheiten über die Produktion und die Struktur des Betriebes und machte geheimzuhaltende Mitteilungen über die Erzeugung und den Export von Treibstoffen und Schwefel sowie über die Benzintransporte. Der Angeklagte übermittelte diese Angaben „Claus“ und teilte gleichzeitig die Anschrift und den Namen einer Reichsbahnangestellten mit, die ihm von seinem Vater als geeignete Person genannt worden war und von der man genauere Mitteilungen erhalten könne. Auch über das Kombinat Espenhain berichtete der Angeklagte nach den Angaben seines Vaters. Im gleichen Zeitraum seit dem Jahre 1956 wurden dem Angeklagten von Agenten des amerikanischen Geheimdienstes Aufträge zur Erkundung und ständigen Überwachung von acht großen militärischen Objekten der Nationalen Volksarmee und der Sowjetarmee in Leipzig erteilt. Der Angeklagte erkundete die genaue Lage dieser militärischen Objekte, der darin befindlichen Verwaltungsgebäude, Unterkunftsgebäude für Mannschaften und Offiziere, Garagen, Lager, überdachten Schuppen und anderen Einrichtungen. Er traf Feststellungen über die Belegungsstärke der einzelnen Objekte und über die in den Kasernen befindlichen schweren Waffen und Kraftfahrzeuge. Er stellte die einzelnen Waffengattungen fest sowie die Bewachung der Objekte, wie Lage der Wachtürme mit ihrer Besatzung, Standort der Posten, Lage der offenen, zeitweise offenen und verschlossenen' Tore. Er überwachte auf drei Übungsplätzen' der NVA und der Sowjetarmee deren Ubungstättgkeit. Er traf Feststellungen über die Anzahl der an der Übung beteiligten Offiziere und Mannschaften, deren' Bewaffnung sowie Typen und Anzahl der schweren Waffen' und Fahrzeuge. Der Angeklagte lieferte im Aufträge von „Claus“ darüber hinaus die Ergebnisse seiner Erkundungen über die Elbebrücken bei Roßlau und Wittenberg. Er machte ihnen Angaben über Länge der Brücken, ihre Bewachung sowie die Beschaffenheit der Ufer. Auch über zwei Brücken in Leipzig berichtete der Angeklagte und gab Art und Beschaffenheit, ihre Tragfähigkeit sowie Anzahl der Pfosten und ihre Länge bekannt. Außerdem stellte er durch Befragung seines Vaters fest, wieviel Versorgungsleitungen von der Brücke getragen werden' sowie ihre Art und Stärke. Alle Spionageberichte und Skizzen insgesamt etwa 150 wurden mit Geheimtinte angefertigt und über zehn Deckadressen an die Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes geschickt. Diese Berichte ergänzte der Angeklagte in 36 Zusammenkünften. Im Aufträge des amerikanischen Geheimdienstes legte der Angeklagte in Leipzig und an der Autobahn Nürnberg Berlin insgesamt elf „tote Briefkästen“ an. Er kennzeichnete die Orte und schuf Sicherungszeichen für ihre Benutzung. Darüber hinaus machte er von ihnen Aufnahmen sowie Skizzen über ihre Lage und überbrachte beides seinen Auftraggebern. Der Angeklagte benutzte einen' Teil davon zur Übermittlung von Spionagematerial. Er wurde auch mehrfach als Kurier zur Ablage von Gegenständen und Unterlagen in weiteren „toten Briefkästen“ eingesetzt. Während einer Zusammenkunft des Angeklagten mit dem Agenten „Walther“ im März 1958 teilte ihm dieser mit, daß man ihn für eine besondere Aufgabe vorgesehen habe. Bei der nächsten Zusammenkunft im April 1958 wurde der Angeklagte zu einer Wohnung des amerikanischen Geheimdienstes, die sich in einer Villa in Berlin-Nikolassee, Krottnaurerstraße 67, befindet, gebracht und dem Agenten „Mann“ vorgestellt. Dem Angeklagten wurde mitgeteilt, daß er als Funker ausgebildet werden solle. Er erklärte sich dazu bereit, um auch in Kriegszeiten Spionagenachrichten übermitteln zu können. Er wurde mit Hilfe eines „Lügendetektors“ auf seine Zuverlässigkeit geprüft und fuhr nunmehr monatlich an einem Wochenende nach Westberlin, um sich zwei Tage an verschiedenen Orten im Funken unterrichten zu lassen. Die Ausbildung fand in der Krottnaurerstraße, in Berlin-Oharlottenburg, Eschenallee Ecke Platanenallee, sowie in der Pension Ramme, Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollemdamm 122, statt. Verantwortlich war der Agent „Mann“, der mehrere Funklehrer zur Ausbildung des Angeklagten einsetzte, darunter die Amerikaner „Fitzgerald“ und „Hudson“. Der Angeklagte bekam Unterricht im Geben und Hören von Morsezeichen sowie im Verschlüsseln und Entschlüsseln. Er wurde ferner in der Handhabung eines Funkgerätes mit gekoppeltem Tonbandgerät geschult. Er war bestrebt, recht schnell die nötigen Fertigkeiten zu erlangen, und führte deshalb sowohl in seiner Wohnung, bei Spaziergängen als auch auf dem Wege zur Arbeit Lockerungsübungen der Handgelenke und der Finger durch. Er übte mit einer Funktaste in seiner Wohnung. Ende September 1958 hielt sich der Angeklagte eine ganze Woche zur Ausbildung in Westberlin' auf. Unter Anleitung des Funklehrers funkte er zu Übungszwecken fünf Sendungen an die Funkzentrale des amerikanischen Geheimdienstes in Westdeutschland. Jede Sendung wurde von der Zentrale beantwortet. Auch am 22. März 1959 sendete der Angeklagte drei verschlüsselte Texte von Westberlin nach Westdeutschland 623;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit anderen Eraittlungs-handlungen. Oer theoretische Ausgangspunkt dabei muß sein, daß Öffentlichkeitsarbeit in Strafverfahren kein einmaliger Akt ist, sondern Bestandteil verschiedener strafprozessualer Maßnahmen sein muß.

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