Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 145 (NJ DDR 1959, S. 145); NUMMER 5 JAHRGANG 13 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT neueIustiz FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 5. MÄRZ UND RECHTSWISSENSCHAFT Das 4. Plenum des Zentralkomitees der SED und die Arbeit der Staatsanwaltschaft Von Dr. ERNST MELSHEIMER, Generalstaatsanwalt der DDR Dem nachstehenden Beitrag liegt ein für die Veröffentlichung gekürztes und überarbeitetes Referat zugrunde, das der Generalstaatsanwalt am 24. Februar 1959 auf einer Arbeitstagung vor den Bezirksstaatsanwälten gehalten hat. D. Red. Das 4. Plenum des Zentralkomitees der SED und der Beschluß des Ministerrats der DDR vom 27. Januar 1959 verpflichten auch die Staatsanwaltschaft ebenso wie alle anderen Staatsorgane1 , kritisch zu überprüfen, wie sie die Aufgaben gelöst hat, die auf der Grundlage der Beschlüsse des V. Parteitages der SED gestellt wurden. Anläßlich der Veröffentlichung der „Ersten Schlußfolgerungen aus dem V. Parteitag für die Staatsanwaltschaft“2 hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß die Auswertung des V. Parteitags mit diesen Maßnahmen nicht abgeschlossen sei: „Es müssen ständig und in allen Ebenen der Staatsanwaltschaft die Ergebnisse des Parteitages zur Grundlage der Arbeit gemacht werden; es muß immer wieder geprüft werden, ob die Arbeit der Staatsanwälte den Aufgaben dient, die der Parteitag uns gestellt hat.“3 In den Schlußfolgerungen hatten wir festgelegt, ständig zu kontrollieren, inwieweit unsere „Arbeitsergebnisse und -methoden der internationalen und nationalen Lage entsprechen und zur weiteren Stärkung der internationalen Stellung der Deutschen Demokratischen Republik beitragen“. Diese Aufgabenstellung, die nach wie vor unsere gesamte Arbeit bestimmt und die angesichts der durch das 4. Plenum des Zentralkomitees der SED und den XXI. Parteitag der KPdSU festgestellten Dringlichkeit der richtigen Lösung der Deutschlandfrage einschließlich Westberlins mit Hilfe des sowjetischen Friedensvertragsentwurfs an Bedeutung noch erheblich gewonnen hat, ist im allgemeinen in der täglichen Arbeit beachtet worden. Unsere Arbeit ist von stärkerer Parteilichkeit und Begeisterung für den Sieg des Sozialismus erfüllt als je zuvor. Wir dürfen jedoch die Augen nicht davor verschließen, daß es auf allen Gebieten unserer Tätigkeit Entstellungen und Verzerrungen der Linie der Partei der Arbeiterklasse gegeben hat, daß wir einer Reihe von Überspitzungen auch in anderen Staatsorganen nicht mit der erforderlichen Konsequenz entgegengetreten sind. So hatte sich z. B. im Bezirk Leipzig eine Anklagepolitik entwickelt, die den Kampf hemmte, den wir um die Verstärkung des Zustroms von westdeutschen Bürgern und Rückkehrern in unsere Republik führen. Es wurden unverhältnismäßig viel Verfahren gegen republikflüchtige Angehörige der medizinischen und technischen Intelligenz in deren Abwesenheit durchgeführt. Bei diesen Verfahren wurde nicht ‘ von ihrer konkreten Gesellschaftsgefährlichkeit ausgegangen. Es ist offenkundig, daß diese Anklagepolitik negative Auswirkungen zeitigte. Sie konnte nur deshalb entstehen, weil sich die Staatsanwälte der Abteilung I des Bezirks Leipzig von den gesellschaftlichen Fro- 1 vgl. Benjamin, Zum 4. Plenum des Zentralkomitees der SED, NJ 1959 S. 109 ff. 2 NJ 1958 S. 513 ff. 3 NJ 1958 S. 511. blemen und den Bemühungen anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Einrichtungen isoliert hatten. Aber auch bei der Obersten Staatsanwaltschaft bestand von Anfang an nicht genügende Klarheit über diese Probleme. Diese und andere Entstellungen wie sie auch i* der Mitwirkung an der Zivilrechtsprechung und in der Allgemeinen Aufsicht vorgekommen sind haben ihre Ursache darin, daß viele Staatsanwälte nicht erkannten, daß es „nicht einfach um Aufbau“ geht, sondern „um die sozialistische Entwicklung und Umgestaltung auf allen Gebieten“4. Unsere ersten Schlußfolgerungen spiegeln noch nicht diese Probleme der sozialistischen Umgestaltung und des neuen Arbeitsstils so wider, daß es uns von Anfang an hätte gelingen können, die genannten Verzerrungen der Politik der Partei der Arbeiterklasse zu vermeiden. Trotz allem Positiven haften den Schlußfolgerungen auch die ideologischen Schwächen an, die zu der damaligen Zeit im Kollektiv der Obersten Staatsanwaltschaft in Erscheinung traten. Eine Entstellung der Politik der Partei zeigte sich auch in dem Ansteigen der Verfahren nach §§ 19 und 20 StEG, das im Verlauf des Jahres 1958 auftrat. Hier offenbarte sich eine entscheidende Lücke unserer Schlußfolgerungen, die erst nach gründlichen Untersuchungen durch die drei zentralen Justizorgane und einer darauf basierenden Anleitung geschlossen wurde5. Die Staatsanwälte haben bisher die Anleitung zu §§ 19, 20 StEG allzu sehr unter dem Gesichtspunkt gesehen: Wie senken wir die Zahl der Strafverfahren und der Gerichtsurteile wegen solcher Straftaten? Wie setzen wir die „gesellschaftliche Erziehung“ in minderschweren Fällen an die Stelle gerichtlicher Strafen? Wir dürfen uns aber nicht damit begnügen, daß die Zahl der Verfahren nach §§ 19 und 20 StEG jetzt wieder normal ist. Erforderlich ist vielmehr die Einbeziehung der Werktätigen in das gesamte Strafverfahren, bereits in das Ermittlungsverfahren, möglicherweise auch schon in die Entscheidung der Frage, ob ein Verfahren überhaupt eingeleitet werden soll. Die Prinzipien der gemeinsamen Anleitung dürfen nicht auf die §§ 19 und 20 beschränkt werden, sondern sind auf allen Gebieten des Strafrechts zu verwirklichen. (Darüber hinaus sollten sie in unserer gesamten staats-anwaltschaftlichen Tätigkeit, also auch auf den Gebieten der Abteilungen IV und V, Anwendung finden.) Den Ausführungen von Krutzsch15 darüber, wie bei dieser Art der gesellschaftlichen Erziehung im einzelnen verfahren werden soll, ist vollauf zuzustimmen. Es soll angestrebt werden, daß dort, wo ein sozialistisches Kollektiv vorhanden ist, in dem der Beschuldigte bisher lebte oder arbeitete, dieses Kollektiv zur Beurteilung des Täters und seiner Tat herangezogen wird. U-Organ und Staatsanwalt sollen organisieren, daß in dem Kollektiv Diskussionen mit dem Beschuldigten und 4 Walter Ulbricht, Referat auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees der SED, Berlin 1959, S. 51. 5 vgl. hierzu Leim, Abgrenzung der Hetze von der Staatsverleumdung, NJ 1958 S. 694 ff.; Biebl/Mühlberger, Fragen des neuen Arbeitsstils ln der Justiz, NJ 1958 S. 730 ff. 6 Krutzsch, Der neue Arbeitsstil im Strafverfahren und die Aufgaben der gesellschaftlichen Erziehung, NJ 1959 S. 113 ff. und S. 153 ff. dieses Heftes. 145;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 145 (NJ DDR 1959, S. 145) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 145 (NJ DDR 1959, S. 145)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist jedoch stets zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X