Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 267 (NJ DDR 1958, S. 267); für die seit längerer Zeit geplante gemeinsame Aussprache von Richtern der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts über die Bedeutung und die Aufgaben der Rechtsmittelinstanz. Eine Reihe von Diskussionsrednern berichtete, welche Verpflichtungen Mitarbeiter der Justizverwaltungsstellen und Richter aus Anlaß des V. Parteitages übernommen haben. So wird z. B. jeder Richter des BG Cottbus im Jahr 15 Justizaussprachen durchführen, und die Richter des BG Leipzig werden künftig mehr Aussprachen in den Dörfern und Städten der Landkreise übernehmen. Die Richter des BG Karl-Marx-Stadt haben aus der Diskussion in der „Neuen Justiz“ über die körperliche Arbeit von Staatsfunktionären die richtigen Schlußfolgerungen gezogen und außerhalb der Arbeitszeit geschlossen einen Produktionseinsatz (eine halbe Schicht) durchgeführt. Ein gutes Beispiel der politisch-ideologischen Vorbereitung des V. Parteitages durch die Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt ist auch eine Arbeitsentschließung, die auf einer Tagung aller Direktoren und Richter des Bezirks am 20. März 1958 angenommen wurde. An dieser Entschließung, die im Anschluß an diesen Bericht abgedruckt ist, muß man lediglich 'bemängeln, daß die richtige Anwendung des StEG nicht ausdrücklich hervorgehaben wird. Insgesamt gesehen, ist die „Zwischenbilanz“ zufriedenstellend: Die Justizorgane sind auf dem Wege der Vorbereitung des V. Parteitages ein Stüde weiter-■ gekommen. Jetzt gilt es, die „Generalbilanz“ in Angriff zu nehmen, die noch vor dem V. Parteitag auf einer zentralen Justizkonferenz gezogen werden soll. Ihrer Vorbereitung dienen gemeinsame Revisionen durch Mitarbeiter des Generalstaatsanwalts, des Obersten Gerichts und des Justizministeriums, wie sie unlängst im Bezirk Magdeburg stattfandefi** und wie sie für die Bezirke Gera und Neufbrandenburg geplant sind. In anderen Bezirken sollen möglichst auch in Zusammenarbeit mit dem Generalstaatsanwalt erweiterte Instruktionen und Aussprachen stattfinden. Es liegt nunmehr an allen Funktionären in der Justiz, vorhandene Mängel rückhaltlos aufzudecken und damit beschleunigt zu überwinden und durch aktive Vorbereitung der Revisionen und Aussprachen zu einer richtigen, den politisch-fachlichen Stand unserer Kader genau einschätzenden Generallbilamz zu kommen. Arbeitsentschließung der Direktoren und Richter des Bezirks Karl-Marx-Stadt Es entspricht der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse, der SED, daß ihr V. Parteitag und dessen Vorbereitung nicht nur eine innerparteiliche Angelegenheit, sondern die Entfaltung großer Massenbewegungen ist. Die der Verwaltung im allgemeinen und der Justiz im besonderen gestellten Aufgaben müssen wir konkretisieren und verwirklichen. Die Richter der Kreisgerichte unseres Bezirks und die Funktionäre der Justizverwaltung richten ihr Augenmerk, ungeachtet etwaiger Schwerpunkte in den Kreisen, auf folgende Fragen und kämpfen um deren Realisierung: ** Der wesentliche Inhalt der Referate von Spranger und Wunsch, die auf einer die Revision abschließenden Parteiaktivtagung der Justizorgane des Bezirks Magdeburg gehalten wurden, wird in den folgenden Beiträgen wiedergegeben. 1. Die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins unserer Bürger ist eine Hauptaufgabe unseres Staatsapparates. Es gilt, eine enge Verbindung mit der Bevölkerung zu halten. Alle Richter verpflichten sich deshalb, bis zum V. Parteitag in mindestens drei gut vorbereiteten Versammlungen als Referenten aufzutreten. Die Funktionäre der Justizverwaltung führen selbständig Versammlungen durch und nehmen an solchen der Kreisgerichte teil. 2. Eine weitere Methode der Verbindungsaufnahme mit der Bevölkerung ist die Arbeit mit den Schöffen, die zugleich eine Form der Teilnahme der Werktätigen an der Machtausübung in unserem Staate ist. Die Direktoren verpflichten sich deshalb, dafür Sorge zu tragen, daß bis zum V. Parteitag ein arbeitsfähiges Schöffenaktiv mit Arbeitsgruppen und bis Ende des Jahres in bedeutenden Betrieben und größeren Gemeinden Schöffenkollektivs gebildet werden. 3. Hohe fachliche Qualifizierung des einzelnen Richters ist ein Beitrag zur Vervollkommnung der Arbeitsweise der Justiz. Ein Richter muß allseitig gebildet sein. Zu diesem Zwecke nehmen die Richter unseres Bezirks ernsthaft die Aufgabe in Angriff, von der Einspurigkeit in der Rechtsprechung abzugehen find entweder die Arbeit nach territorialen Gesichtspunkten aufzugliedem oder jeden Richter jedes Fachgebiet gleichzeitig 'bearbeiten zu lassen. Soweit nicht sofort möglich, sind die nur ein Fachgebiet erledigenden Richter planmäßig zur selbständigen Bearbeitung aller Fachgebiete heranzuziehen. Die Instrukteure haben die Direktoren und Richter dabei an Ort und Stelle zu unterstützen und zu kontrollieren. 4. Hohe fachliche Qualität kann ohne die ständige Prüfung der Frage, ob jeder Mitarbeiter am richtigen Platz steht, nicht erreicht werden. Ein materieller Anreiz in Form von Leistungszuschlägen und Prämien hilft, die fachlichen und politischen Leistungen zü erhöhen. Die Kaderabteilung wird deshalb in Zusammenarbeit mit der Abt. Recht eine Überprüfung der Weiteren Berechtigung gewährter Zuschläge bzw. die Gewährung neuer Zuschläge an die Direktoren und Richter vornehmen. Für alle anderen Kollegen übernimmt diese Aufgabe der Direktor des Kreisgerichts in Zusammenarbeit mit der BGL und gibt diese ab Gehaltsgruppe VI an die Justizverwaltungsstelle zur Genehmigung. 5. Die jungen Richter bedürfen einer größeren Hilfe. Das gilt in fachlicher, vor allem aber in politisch-ideologischer Hinsicht. Die Aussprachen der Justizverwaltungsstelle mit diesen Kadern haben deshalb in Abständen von vier bis sechs Wochen zu erfolgen. Die Direktoren und übrigen Richter haben sich in Dienstbesprechungen intensiver mit der Rechtsprechung der jungen Richter zu beschäftigen. 6. Bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins unserer Mitarbeiter müssen die Auseinandersetzungen über Fehler und Schwächen in der Arbeit zum Aufdecken der Ursachen fascher Entscheidungen führen. Unter dem Gesichtspunkt der politischen Bewußtseinsbildung haben auch die Urteilskontrollen durch die Schöffen zu erfolgen. In den Betriebsparteiorganisationen ist darauf hinzuwirken, daß die Fragen der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Gerichts Gegenstand der Parteiarbeit werden. Überwindung von Mängeln in der Arbeit der Justizorgane und der Staatsanwaltschaft im Bezirk Magdeburg i Von MARTIN SPRANGER, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die große Bedeutung des Bezirks Magdeburg für die Landwirtschaft und für den Schwermaschinenbau sowie bestimmte Signale aus diesem Bezirk gaben dem Ministerium der Justiz Veranlassung, in Vorbereitung des V. Parteitages der SED die Arbeit der Justizqrgane des Bezirks durch eine Brigade gründlich zu überprüfen und zu analysieren. Dabei kam es nicht allein auf eine Prüfung der Rechtsprechung, auf das Aufdecken falscher Entscheidungen an, sondern wir mußten grundsätzlich vom ideologischen Zustand der Mitarbeiter der Justizorgane ausgehen. Es war besonders günstig, daß ein Teil der Brigademitglieder an der Vorbereitung und Durchführung der Berichtswahlversammlungen der Betriebsparteiorganisation der SED als Gäste teilnahmen. Die hier geführten gründlichen Auseinandersetzungen vermittelten einen klaren Überblick über das teilweise recht gute Wachstum der Kader, deckten aber auch schonungslos die Schwächen einzelner Mitarbeiter auf und müssen deshalb zur weiteren Überprüfung der Arbeitsgebiete und zu Aussprachen mit den Betreffenden führen. 267;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 267 (NJ DDR 1958, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 267 (NJ DDR 1958, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Begutachtung dem Sachverständigen nur jene Aussagen von Beschuldigten und Zeugen zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der Aufgabenstellung die Lösung des Auftrags gewährleisten.

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