Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 683

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 683 (NJ DDR 1957, S. 683); tigten Interessen der Sowjetbürger im Augenblick von besonderer Bedeutung sind. In unserer Zeitschrift gibt es einen besonderen Abschnitt „Aus dem Ausland“, der die Leser mit der ausländischen Gesetzgebung und mit der Praxis, der Rechtsprechung im Ausland bekannt macht. Besondere Beachtung findet selbstverständlich die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Ländern der Volksdemokratie. Häufig veröffentlicht unsere Zeitschrift Beiträge von Mitarbeitern der Justiz der Länder des sozialistischen Lagers. Auch aus der Deutschen Demokratischen Republik haben einzelne Mitarbeiter in unserer .Zeitschrift das Wort ergriffen, aber dies genügt noch nicht. Wir haben den Wunsch, daß Mitarbeiter der Justiz der Länder des sozialistischen Lagers regelmäßig für unsere Zeitschrift schreiben und über ihre Arbeit berichten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich unsere Freunde in der Deutschen Demokratischen Republik bitten, uns häufiger Beiträge zu senden. Einige Worte seien noch darüber gesagt, wie unsere Zeitschrift zur Entwicklung der sowjetischen Rechtswissenschaft beiträgt. In den vierzig Jahren des Bestehens des Sowjetstaates hat unsere Rechtswissenschaft große Erfolge erzielt. Natürlich ging nicht alles reibungslos, sondern es gab Rückschläge und Mißerfolge. Aber mit Hilfe der Parteiorgane wurden die Mängel behoben, ohne daß im Rahmen dieses Artikels Einzelheiten dargestellt werden können. Ich möchte nur eines unterstreichen: Die Zeitschrift hat den Problemen der Rechtswissenschaft stets Beachtung geschenkt und ist im Rahmen ihrer Kräfte und Möglichkeiten bemüht gewesen, das Werden, die Entwicklung und Festigung der sowjetischen Rechtswissenschaft zu fördern. In der Zeitschrift erscheinen laufend Beiträge bedeutender Wissenschaftler des Landes, finden lebhafte Diskussionen über strittige Probleme statt. Zur Hebung des Niveaus der Rechtswissenschaft tragen auch die Ausführungen unserer Praktiker bei, die häufig auf Fälle hinweisen, in denen sich in der Arbeit einzelner wissenschaftlicher Forschungsinstitutionen Dogmatismus, Buchstabengelehrsamkeit und Scholastik bemerkbar machen. Charakteristisch hierfür sind die Ausführungen von Praktikern über Fragen, die bei der Ausarbeitung der neuen Unions- und Republikgesetzgebung entstanden sind. Eine scharfe Polemik wird in der Zeitschrift über eine Reihe von Fragen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts geführt. Viele Praktiker der Justiz kritisieren mit Recht diejenigen Wissen schaftler, die sich vom Leben entfernt haben und in Dogmatismus verfallen sind. Zugleich helfen die in unserer Zeitschrift veröffentlichten Beiträge von Wissenschaftlern, das theoretische Niveau der Praktiker zu heben. Zuzugeben ist, daß wir noch zu wenig für die Erziehung der Kader der Staatsanwaltschaft und der Gerichte getan haben. Zweifellos sind in den vergangenen vierzig Jahren in der UdSSR begabte, fähige Kader herangebildet worden. Sie sind zusammen mit dem ganzen Land gewachsen und erstarkt. Dennoch bestehen in der Arbeit noch große Mängel. Unsere Zeitschrift muß ihr Augenmerk stärker auf die Erziehung, die ideologische Stählung dieser . Kader und auf die Erweiterung und Vertiefung ihres juristischen Wissens richten. Ich habe in diesen kurzen Ausführungen unseren Freunden in der Deutschen Demokratischen Republik eine wenn auch nur allgemeine Vorstellung von der Zeitschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit“ geben und ihnen zeigen wollen, welche Richtung diese Zeitschrift verfolgt und welche Aufgaben ihr gestellt sind. Ich denke, daß wir in Zukunft einen stärkeren gegenseitigen Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern des sozialistischen Lagers über ihre Arbeit auf dem Gebiet des Rechts durchführen sollten. Die Entwicklung des sowjetischen Familienrechts seit der Oktoberrevolution Von Prof. Dr. G. M. SWERDLOW, Moskau Sofort nach der Großen Oktoberrevolution ging der erste sozialistische Staat der Welt daran, eine seiner historischen Aufgaben die Umgestaltung der Ehe-und Familienverhältnisse nach neuen Grundsätzen zu verwirklichen. Am 19. und 20. Dezember 1917 wurden die ersten beiden historischen Dekrete der Sowjetmacht über die Familie und die Ehe veröffentlicht: „Über die Ehescheidung“ und „Über die Zivilehe, über Kinder und über die Führung des Personenstandsregisters“. Diese beiden Dekrete nehmen in der Geschichte des Sowjetrechts einen besonderen Platz ein. Mit ihnen beginnt die Chronik der sowjetischen Familiengesetzgebung. In ihnen wurden erstmalig die Hauptprinzipien der sowjetischen Familie und Ehe dargelegt, die im wesentlichen in der ganzen weiteren Geschichte der sowjetischen Gesetzgebung unverändert blieben und auch im geltenden Recht in vollem Umfang ihren Niederschlag finden. Auf die gewaltige Bedeutung dieser Dekrete hat W. I. Lenin in seinen Reden und Artikeln sehr oft hingewiesen. Welchen Inhalt hatten diese ersten Dekrete des Sowjetstaates über die Ehe und die Ehescheidung? Die Familiengesetzgebung des zaristischen Rußland trug alle die Wesenszüge, die jede bürgerliche Gesetzgebung aufweist. Sie unterschied sich von anderen bürgerlichen Gesetzgebungen lediglich dadurch, daß sie die nichtkirchliche Zivilehe ablehnte, daß ihre Normen enger und offener mit den Normen des kanonischen Rechts verflochten waren, daß eine Reihe von Fragen auf dem Gebiet der persönlichen- Beziehungen und der Vermögensverhältnisse in der Familie mehr oder zuweilen auch weniger patriarchalisch geregelt war (z. B. die Frage der Gütertrennung). Ihrem Wesen nach war sie jedoch auf der Nichtgleichberechtigung der Frau, auf dem Despotismus des Mannes und Vaters, auf den jahrhundertealten Prinzipien der Herrschaft, und Knechtung aufgebaut. Neben den Normen, die jedem System des bürgerlichen Rechts mehr oder weniger eigen sind, gab es in der zaristischen Gesetzgebung auch Normen, die Verhältnisse zum Ausdruck brachten, welche auf noch früheren, vorbürgerlichen Stufen der gesellschaftlichen Entwicklung entstanden waren. Das russische Recht, das vor der Revolution galt, schützte die Polygamie bei den Völkern, bei denen diese Erscheinung noch einen Überrest der Gentilordnung darstellte. Für die Völker Transkaukasiens, für die Nomadenvölker Ostsibiriens ließ es die Ehe Minderjähriger zu usw. Man sollte meinen, daß es die nächstliegende und unmittelbare Aufgabe der in Rußland nach der Februarrevolution zur Macht gelangten bürgerlichen Demokratie mit ihren schwülstigen Losungen der verschiedenartigen „Freiheiten“ und jeder „Gleichheit“ hätte sein müssen, die krasse Nichtgleichberechtigung der Frau abzuschaffen und die Überreste der vorangegangenen Gesellschaftsformationen, die dieses Recht in reichem Maß aufwies, zu beseitigen. Aber die „Revolutionäre“ und „Demokraten“ der Provisorischen Regierung begannen nicht einmal mit der Lösung solcher Aufgaben. Nach einer Charakterisierung Lenins „ schwangen die Feiglinge, Schwätzer, in sich selbst verliebten Narzisse und kleinen Hamlets ein Pappschwert “ und berührten während der acht Monate ihrer „Regierung“ kein einziges Staubkörnchen im Augiasstall der zaristischen Gesetzgebung im allgemeinen und der Familien- und Ehegesetzgebung im besonderen. Die Dezemberdekrete des Jahres 1917 verkündeten die Säkularisation der Ehe. Dadurch wurde die Ehe von allen Einschränkungen in bezug auf die Vormundschaft, die Religion und die Standeszugehörigkeit befreit. Entgegen den Verleumdungen der bürgerlichen Presse, daß die Bol'schewiki „die Verstaatlichung der 683;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 683 (NJ DDR 1957, S. 683) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 683 (NJ DDR 1957, S. 683)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der neuen Lage und Aufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Schwerpunkte bereits zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Leiter durch zielgerichtete Planaufgaben höhere Anforderungen an die Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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