Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 773

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 773 (NJ DDR 1956, S. 773); SONDERHEFT JAHRGANG 10 ZEITSCHRIF neue lusrrz BERLIN 1956 15. DEZEMBER SSENSCHAFT Zu Fragen des Strafverfahrens Die in diesem Heft zusammengestellten Beiträge sind ein Ausschnitt aus der gegenwärtig unter Praktikern wie Theoretikern des Rechts geführten Diskussion über unser Strafverfahren. Diese Diskussion dient der Überprüfung sowohl der gesetzlichen Regelung als auch der praktischen Handhabung der Strafprozeßordnung mit dem Ziel, die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Garantien der Rechte der Bürger im Strafrecht in höchstem Maße zu verwirklichen. Die in den nachstehenden Beiträgen enthaltenen Anregungen und Vorschläge zur besseren Anwendung geltender Vorschriften oder zur Veränderung des Gesetzes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie geben jeweils nur die Meinung der Verfasser wieder und sind zum überwiegenden Teil unabhängig von den ebenfalls zur Diskussion gestellten Vorschlägen der StPO-Korrimission entstanden, über die Ostmann auf S. 791 dieses Heftes berichtet. Die Beiträge sind nach Bedeutung und Dringlichkeit unterschiedlich und werden hier entsprechend der Stellung der jeweils behandelten Frage im System unserer StPO angeordnet. Die Diskussion über Fragen des Strafverfahrens soll in den kommenden Heften der NJ fortgesetzt werden. Sie wird sich, wie wir hoffen, noch wesentlich beleben und vertiefen, wenn die Aussprachen unter den Praktikern, nicht zuletzt auch in den Wirkungsgruppen der Vereinigung Demokratischer Juristen begonnen haben. Diese Aussprachen mit vorzubereiten, ist ein wesentliches Ziel unseres Sonderhefts. Die Redaktion. Der Begriff des „unabwendbaren Zufalls“ i. S. des § 37 StPO Von HELMUT HARTISCH, wiss. Oberassistent am Institut für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig In einem Beschluß vom 4. Oktober 1955 3 Ust II 91/55 - (NJ 1955 S. 743) hat das Oberste Gericht ausgesprochen, daß Büroversäumnisse und Nachlässigkeiten eines Verteidigers keine „unabwendbaren Zufälle“ i. S. des § 37 StPO sind. Es ist der Meinung, daß Veranlassung zur Befreiung von den Folgen einer Fristversäumung nur „objektive Hindernisse“ sein können, und es hält es im Interesse der Prozeßbeschleunigung für gerechtfertigt, daß der Angeklagte letzten Endes die aus Nachlässigkeiten seines Verteidigers resultierenden Folgen einer Fristversäumung trägt. Dieser Beschluß des Obersten Gerichts muß Bedenken hervorrufen. Mit dem Begriff des „unabwendbaren Zufalls“ hat unsere Strafprozeßordnung bedauerlicherweise aus der StPO von 1877 (§ 44) einen Terminus übernommen, der bereits in den bürgerlichen StPO-Entwürfen von 1908 und 1919 aufgegeben worden war. Für uns ist die Wahl des Begriffs „Zufall“ besonders unglücklich, weil damit in § 37 StPO etwas anderes gemeint ist, als die „Zufälligkeit“ als Kategorie des dialektischen Materialismus besagt. Es wäre besser gewesen, im § 37 StPO von einem „unabwendbaren Ereignis“ zu sprechen. Die Frage muß also lauten: Welches Ereignis muß vorliegen, um die Befreiung von den Folgen einer Fristversäumnis zu gewähren? Unter „Ereignissen“ sind nur Vorgänge objektiver Natur zu verstehen. Insofern ist die vom Obersten Gericht in dem angeführten Beschluß vertretene Meinung, daß nur durch „objektive Hindernisse“ bewirkte Fristversäumnisse die Anwendung des § 37 StPO recht-fertigen, nicht zu beanstanden. Das Kriterium, ob ein „Ereignis“ die Anwendung des § 37 StPO rechtfertigt, ist ausschließlich in der gesetzlichen Voraussetzung der „Unabwendbarkeit“ zu finden. Unabwendbar ist dabei ein Ereignis nicht nur dann, wenn Abwendungsmaßnahmen fehlgegangen sind, sondern auch, wenn das zur Fristversäumung führende objektive Hindernis selbst bei Abwendungsmaßnahmen, wie sie der Säumige hätte tatsächlich treffen können, eingetreten wäre, wenn also trotz der vom Säumigen angewendeten und den besonderen Umständen des hindernden Ereignisses entsprechenden Sorgfalt die Fristversäumung nicht zu vermeiden war. Ob die aufgebrachte Sorgfalt den Umständen des hindernden Ereignisses entsprach bzw. die mögliche Sorgfalt den Erfolg abgewendet hätte, beurteilt sich nach der Auffassung der Werktätigen. Ein objektives Hindernis liegt z. B. in der Regel vor, wenn die Fristwahrung durch Maßnahmen staatlicher Organe unmöglich wird. So hat das BG Leipzig unlängst in einer Beschwerdesache die Befreiung von 773;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 773 (NJ DDR 1956, S. 773) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 773 (NJ DDR 1956, S. 773)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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