Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 714

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 714 (NJ DDR 1955, S. 714); hatte: „Die Überführung lebenswichtiger Produktionsmittel in Gemeineigentum wird dann nicht abgelehnt, wenn es die Rücksicht auf die Allgemeinheit erfordert“. Dies war nichts als Taktik, dazu bestimmt, die Anhänger dieser Partei, insbesondere die katholischen Werktätigen, irrezuführen und zu täuschen. Während in der DDR das Volk bestimmt und das sozialistische Eigentum die ökonomische Grundlage unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht bildet, regiert heute im Westen nicht etwa, weil das Volk es so wollte, sondern gegen seinen klar formulierten Willen eine Handvoll revanchelüsterner Millionäre, die im Bündnis mit den USA auf neue militärische Überfälle und Beute sinnen und den alten reaktionären Kriegsverbrecher-Generälen wie Kesselring, Speidel und Heusinger die Möglichkeit geben, das deutsche Volk in neue Kriegsabenteuer und damit ins Unglück zu stürzen. Der westdeutsche Staat wird heute, wie das Deutsche Wirtschaftsinstitut2) nachweist, von 41 Aktiengesellschaften beherrscht, die 1,6 Prozent aller westdeutschen Aktiengesellschaften darstellen, aber ein Nominalkapital von 8,686 Milliarden, d. h. 39,1 Prozent des gesamten Aktienkapitals auf sich vereinigen. Diese 41 Aktiengesellschaften kontrollieren eine außerordentlich große Zahl von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mit einem Nominalkapital von 6,225 Milliarden Mark. Das bedeutet, daß 41 Gesellschaften, die bei weitem nicht alle ökonomisch selbständige Einheiten bilden, sondern untereinander auch noch verflochten sind, über 66,3 Prozent des gesamten Aktienkapitals Westdeutschlands beherrschen. Einen solchen Grad an Konzentration des Kapitals hat es in Deutschland noch niemals gegeben. 14 untereinander verflochtene und durch Kartellabmachungen verbundene Monopolgruppen beherrschen die Bundesrepublik. Ihre Herrschaft schließt zwangsläufig jede demokratische Entwicklung und Freiheit aus. Die westdeutsche Arbeiterklasse ist einer verschärften Ausbeutung unterworfen, die Früchte der besser ausgenutzten Kapazitäten, der gesteigerten Arbeitsproduktivität und der Rationalisierung kommen nicht ihr zugute, sondern den Beherrschern der 14 Monopolgruppen, die ihre Gewinne seit 1949 beachtlich erhöhen konnten. Das Deutsche Wirtschaftsinstitut veröffentlichte folgende Zahlen: Der Anteil der Industriearbeiterlöhne am industriellen Volkseinkommen ist von 42,9 Prozent im Jahre 1949 auf 39,4 Prozent im Jahre 1953 zurückgegangen. Das deutsche Wirtschaftsinstitut führt dazu aus: „Hätte sich der Anteil der industriellen Arbeiterlöhne am Gesamteinkommen der Industrie nach 1949 nicht geändert, so wäre den Industriearbeitern von 1950 bis 1953 ein Betrag von 5,5 Milliarden Mark mehr an Löhnen zugeflossen . Im Durchschnitt hat jeder Industriearbeiter in der Zeit von 1950 bis 1953 durch die verstärkte Ausbeutung jährlich mindestens einen Monatslohn eingebüßt.“3) Die Folgen dieser Steigerung der Arbeitsintensität und der damit verstärkten Ausbeutung für die Arbeiter sind erhöhte Krankheit und Unfallhäufigkeit, ganz besonders bei jüngeren Arbeitern vorzeitiger Verbrauch der Arbeitskraft und wachsende Teilinvalidität. Diese Tatsachen sollte man vor Augen haben, wenn an Staatsfunktionäre, an Richter und Staatsanwälte die Aufgabe herantritt, unser sozialistisches Eigentum zu schützen und dazu beizutragen, es zu vermehren. Unsere Errungenschaften kommen allen zugute, da bei uns der von Frieda Rockauf aufgestellte Grundsatz „So wie wir heute arbeiten, werden wir morgen leben“ volle Geltung hat. In der DDR fließen die Früchte der Arbeit der Werktätigen nicht in die Taschen von 150 Multimillionären wie in Westdeutschland, sondern führen zu mehr Wohlstand, zu einer besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen. ) Berichte des Deutschen Wirtschaftsinstituts, Jg. 1955, Nr. 13. ) Berichte des Deutschen Wirtschaftsinstituts, Jg. 1955, Nr. 9, S. 13. ) Stalin, Bericht auf dem vereinigten Plenum des ZK und der ZKK der KPdSU (B) am 7. Januar 1933, in „Fragen des Leninismus“, S. 476 477. II Der Schutz des sozialistischen Eigentums im Arbeiter-und-Bauern-Staat Richteten sich vorerst die Angriffe der Monopolkapitalisten, Großgrundbesitzer und aller anderen staatsfeindlichen Kräfte gegen die Entstehung des sozialistischen Eigentums, so richten sich heute ihre Angriffe gegen seine Mehrung, um es zu schädigen und in der Weiterentwicklung zu hemmen. Diese verbrecherischen Anschläge gegen das sozialistische Eigentum richten sich gegen die ökonomischen Grundlagen unseres Staates. Dabei treten die an der Schädigung Interessierten in der Vielzahl der Fälle selbst nicht in Erscheinung, sondern benutzen häufig zur Ausführung der Verbrechen Elemente, die bewußtseinsmäßig hinter unserer Entwicklung zurückgeblieben sind, die Rolle des sozialistischen Eigentums noch nicht erkannt haben und die moralisch-politische Verwerflichkeit eines Angriffs auf das sozialistische Eigentum verkennen. Aber auch die Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum, denen als Motiv lediglich die persönliche Bereicherung zugrunde liegt, weisen in ihren Ursachen die gleichen Merkmale auf, nämlich, daß der Täter hinter unserer Entwicklung zurückgeblieben ist. Stalin lehrt uns: „Die Grundlage unserer Gesellschaftsordnung ist das gesellschaftliche Eigentum, ebenso wie die Grundlage des Kapitalismus das Privateigentum ist. Die Kapitalisten haben das Privateigentum für heilig und unantastbar erklärt und seinerzeit eine Festigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung erreicht. Wir Kommunisten müssen um so mehr das gesellschaftliche Eigentum für heilig und unantastbar erklären, um damit die neuen, die sozialistischen Wirtschaftsformen auf allen Gebieten der Produktion und des Handels zu verankern.“4) Bei diesen Menschen muß eine harte Erziehungsarbeit geleistet werden, die aber nicht allein vom strafrechtlichen Schutz zu bewältigen ist. M. P. K a r e w a sagt in ihrem Werk „Recht und Moral in der sozialistischen Gesellschaft“: , „Unser Recht ist für den Schutz des sozialistischen Eigentums vor Dieben und Plünderern von außerordentlicher Bedeutung. Es fördert dadurch zugleich die Festigung der entsprechenden Norm der kommunistischen Moral in unserer Gesellschaft, die von jedem Bürger der UdSSR verlangt, daß er das sozialistische Eigentum schützt und wahrt.“5 * )) Schließlich wird sehr oft durch verantwortungsloses Handeln, durch Schluderei sozialistisches Eigentum geschädigt und verschwendet. Auch solche Handlungen sind dazu angetan, in Verkennung der bedeutsamen Rolle des sozialistischen Eigentums die Grundlagen unseres Staates anzutasten und gehen in ihren Folgen oft so weit, daß eine ernstliche Gefährdung unseres sozialistischen Aufbaus eintritt. Mangelnde Kontrolle in den volkseigenen Betrieben und im gesellschaftlichen Handel geben oft erst die Möglichkeit zu Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum, so z. B. die katastrophalen Zustände bei der Dorfkonsumgenossenschaft in Ahrenshagen. Welcher Wert gerade auf die Analysierung solcher Umstände zu legen ist, beweisen Wyschinskis Ausführungen in der Strafsache des Konserven trusts: „In dem Gutachten wird die Unordnung in der Buchhaltung, Personalmangel, mangelhafte Ausbildung der Arbeitskräfte, die Verworrenheit der Abrechnung mit den Betrieben, das Fehlen von Kontokorrentauszügen besonders erwähnt In der Buchhaltung herrschte ein derartiges Durcheinander, haperte es derart an Kontrolle und Rechnungsführung, daß, wenn man die Art der Verluste ermitteln wollte, effektiv keine Möglichkeit dazu bestand, selbst wenn man, wie der Sachverständige Sebenzow sagt, ein Jahr darauf verwandt hätte.“0) 5) Karewa, Recht und Moral ln der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1954, S. 140. ) Wyschinsld, Gerichtsreden, Berlin 1951, S. 195.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 714 (NJ DDR 1955, S. 714) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 714 (NJ DDR 1955, S. 714)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

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