Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 146 (NJ DDR 1955, S. 146); 4. Die zwölftägige Periode muß ausgenutzt werden, um die Schöffen außerhalb der Sitzungen durch Teilnahme an der Rechtsberatung, an der staatspolitischen Schulung und anderen Veranstaltungen der Gerichte zu qualifizieren. 5. Es muß eine sorgfältige, verantwortungsbewußte Einführung und Abschlußbesprechung stattfinden. 6. In allen Gerichten sollte ein Schöffenzimmer mit einer kleinen Bibliothek eingerichtet werden. 7. Die Werbung für die Zeitschrift „Der Schöffe“ ist bedeutend zu verstärken. Es ist nicht mehr vertretbar, daß mehr als die Hälfte der Schöffen diese Zeitschrift nicht bezieht. So unglaublich es klingen mag, es gibt, z. B. am Bezirksgericht Dresden, sogar Schöffen, denen die Existenz einer eigens für sie bestimmten Zeitschrift noch völlig unbekannt ist! Wie sieht es mit der Arbeit der Schöffen außerhalb ihrer Tätigkeit beim Gericht aus? Man kann sagen, daß viele Schöffen mit ihren Aufgaben gewachsen sind. Sehr oft werden sie im Betrieb schon als Richter anerkannt; die Arbeitskollegen wenden sich mit Rechtsfragen an sie, und man spricht auch schon hier und da von „unseren Richtern“. Es gibt in dieser Hinsicht auch sehr positive Beispiele. So berichtete der Schöffe Horst Morgenstern vom Kreisgericht Nordhausen, daß er zunächst mit „gemischten“ Gefühlen sein Ehrenamt angetreten habe. Doch seine Bedenken wurden zerstreut, als er dem Direktor des Kreisgerichts und den übrigen Richtern und Angestellten vorgestellt wurde und erkennen mußte, daß ihm Anleitung und Hilfe gegeben wurde, daß er überall bereitwilligst Auskunft bekam. Daraus sollten jene Richter lernen, die noch nicht so handeln. Gute Beispiele gibt es auch beim Bezirksgericht in Leipzig. So schreibt z. B. der Schöffe Walter Hofmann: „Als einen großen Vorteil möchte ich es bezeichnen, daß wir Schöffen an den Richterbesprechungen teilnehmen und dadurch das Aufgabengebiet besser übersehen können.“ Die Tatsache, daß der Kollege Hofmann „das ganze Aufgabengebiet übersieht“, führte aber auch dazu, daß er sich für das ganze Aufgabengebiet der Justizorgane auch verantwortlich fühlt. Er ist im Betrieb als Schöffe bekannt, er gibt Rechtsauskünfte, er hat wiederholt in Belegschaftsversammlungen gesprochen und auch an Justizausspracheabenden aktiv teilgenommen. Der Schöffe Otto Witte vom Bezirksgericht Leipzig ist ebenfalls bei seinen Kollegen des Betriebes FMA sehr gut bekannt. „Die Verbundenheit mit meinen Kollegen ist wirklich so, wie sie sein soll“, schreibt er. Viele Kollegen kommen zu ihm in die Wohnung und holen sich Rat. Auch die Mieter der Gemeinschaft seiner Straße haben großes Vertrauen zu ihm. So soll es auch sein. Aber es gibt audi noch viele Betriebe, wo die Schöffen unbekannt sind, wo Betriebsleitungen und Gewerkschaftsleitungen „ihre“ Schöffen nicht kennen bzw. die Funktion des Schöffen nicht ernst nehmen, wie z. B. der Arbeitsdirektor des Ziegelkombinats Zehdenick, Orawa, der erklärte, daß man sich in diesem großen Betrieb noch nicht ein einziges Mal mit den Schöffen befaßt habe, weder in der Parteiorganisation der SED noch in der Gewerkschaft. So konnte es in diesem Betrieb auch kommen, daß der Schöffe Pahlke nach Beendigung seiner Schöffentätigkeit als „Schwänzer“ bezeichnet wurde, der in den zwölf Tagen seiner Schöffentätigkeit „nur den Stuhl gedrückt“ hätte. Selbst beim Rat des Stadtbezirks Köpenick hatte man bis vor einiger Zeit keine Kenntnis davon, daß elf Mitarbeiter des Rates bis jetzt als Schöffen tätig waren. Darin zeigt sich die Unterschätzung der Tätigkeit der Schöffen durch eine solche Verwaltung, wie es der Rat dieses großen Berliner Stadtbezirks ist. Augenfällig ist auch die Tatsache, daß man beim Rat des Stadtbezirks noch nicht einmal die Kader kennt. Weder die Betriebsgewerkschaftsleitung noch die Parteiorganisation können sich in dieser Frage der Verantwortung entziehen. Es zeigt sich aber ferner, daß die beim Rat des Stadtbezirks Köpenick beschäftigten Schöffen ihre Aufgabe nicht im Vollen Umfang wahrgenommen haben. Sie haben von sich aus nichts getan, um an ihrem Arbeits- platz über ihre Arbeit zu berichten. An Anlässen dazu hat es sicher nicht gefehlt. Im allgemeinen beweist aber die Vorbereitung der Schöffenwahlen schon jetzt, daß viele Schwächen und Mängel überwunden werden. Viele Betriebsgewerkschaftsleitungen und Parteiorganisationen der SED haben sehr konkrete Beschlüsse gefaßt, wie sie die Schöffenwahlen unterstützen wollen4). So werden z. B. im Bezirk Potsdam bis zum 1. März 1955 in allen Kreisen Schöffenkonferenzen durchgeführt. In den Betrieben finden Versammlungen statt, auf denen über die Arbeit der Schöffen und über die Bedeutung der Schöffenwahlen diskutiert wird. In der Bezirkspresse und in den Dorf- und Betriebszeitungen erscheinen Berichte aus dem Leben und der Tätigkeit der Schöffen. Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front führen Gespräche mit den Kandidaten und geben ihnen einen Einblick in ihre künftige verantwortungsvolle Tätigkeit. Gerade jetzt in der Vorbereitung der Schöffenwahlen kommt es darauf an, die Aufklärungstätigkeit zu verstärken. Die Wahlausschüsse und die Ausschüsse der Nationalen Front bzw. der FDGB müssen alles tun, um die Werktätigen von der Wichtigkeit der Mitwirkung der Schöffen an der Rechtsprechung zu überzeugen. Hier gilt es, das zu verwirklichen, was Walter Ulbricht auf dem IV. Parteitag der SED hinsichtlich der Mitarbeit der Werktätigen an der Leitung des Staates sagte: „Man muß sich bei der Leitung unseres Staates auf die neuen Menschen orientieren und allen Arbeitern und Angehörigen der technischen Intelligenz sagen: Ihr leistet große Arbeit in der Entwicklung der Produktion. Nehmt ebenso aktiv teil an der Verantwortung und Leitung in der staatlichen Arbeit, im Kreis, im Bezirk und in der Republik.“ Um aber allen Anforderungen zu genügen, um die Schöffen zu wahren Volksrichtern zu entwickeln, muß die Arbeit mit den Schöffen wesentlich verbessert werden. Alle bereits begonnenen neuen Arbeitsmethoden sind sorgfältig und beharrlich fortzuführen, gute Erfahrungen auf die noch zurückgebliebenen Gerichte zu übertragen und die allgemeine, kritische und vorwärtstreibende Aussprache namentlich in der Zeitschrift „Der Schöffe“ fortzuführen. Die Schöffen selbst sollten noch weit mehr Initiative ergreifen, um die günstigsten Voraussetzungen für ihre qualifizierte Mitarbeit zu schaffen. Besonderes Augenmerk und sorgfältigste Förderung müssen wir dabei den an einigen Gerichten in der Entstehung begriffenen Schöffenaktivs zuwenden. Sie werden die Anfangsform jener Vertrauensausschüsse werden, wie sie aus dem Leben unserer tschechoslowakischen Freunde schon nicht mehr wegzudenken sind. Die Schöffenaktivs werden sich in erster Linie mit der Organisation der eigenen Arbeit zu befassen haben. Sie dürfen z. B. nicht dulden, daß Schöffen in die Verhandlung gehen, ohne die Akten studiert zu haben. So erklärte die Schöffin Kiesling aus Liebenwalde, daß sie mit Freude Schöffin sei, sich aber in ihrer Tätigkeit behindert fühle, weil ihr keine Zeit zum Aktenstudium bleibe. Die gleichen Sorgen hat die Schöffin Huchen-dorf. Hier muß man den Richtern sagen: Mit einer derartigen Arbeitsweise zwingt ihr die Schöffen, nach den alten Formen zu arbeiten. Das ist eine Einschränkung der Teilnahme der Schöffen an der Rechtsprechung; eine solche Einschränkung aber ist ungesetzlich. Die Schöffenaktivs dürfen auch nicht dulden, daß die Anleitung durch die Richter nur formal erfolgt, daß man den Schöffen nicht zeigt, wie die Akten, zu studieren sind, sie nicht auf bestimmte Schwerpunkte aufmerksam macht. So erklärte die Schöffin Palaske vom Kreisgericht Oranienburg, daß sie als Schöffin nur ungenügende Übersicht über einen zur Verhandlung stehenden Fall besaß, weil der Richter ihr keine Hinweise gegeben hatte. Die Folge davon war, daß sie nur ungenügend mitarbeiten konnte, meist still war und schnell ermüdete. 4) vgl. hierzu auch die Beiträge von Dillhöfer, Mühlberger und Becker auf den S. 151, 148 und 150 dieses Heftes. 146;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 146 (NJ DDR 1955, S. 146) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 146 (NJ DDR 1955, S. 146)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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