Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 9

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 9 (NJ DDR 1953, S. 9); Wirtschaft nicht voll und ganz widerspiegeln eine keineswegs zufällige, sondern eine Erscheinung von objektiver Gesetzmäßigkeit, wie Stalin selbst anläßlich der objektiv verspäteten Aufhebung der Ablieferungspflicht durch die Organe des Sowjetstaates nachwies.°4) Die von der sowjetischen Wissenschaft unter Anleitung des größten Wissenschaftlers unserer Zeit, unter Anleitung Stalins, gewährleistete ständige Verbesserung des Widerspiegelungsvorganges der objektiven Gesetzmäßigkeiten sichert auch den staatlichen Normativakten eine ständig wachsende Bedeutung; die erkannten öko- 54) Stalin, ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR, Berlin 1952, S. 9; Werke, Berlin 1952, Bd. 6 S. 33. nomischen Gesetze werden von der Arbeiterklasse mit den Mitteln des für alle Bürger verbindlichen gesetzten Rechts verwirklicht. Das führt zu einer ständigen Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die immer besser, immer mehr die objektiven historischen Gesetze ausdrückt und anwenden hilft. Sorgen wir durch ein gründliches Studium des Werkes von J. W. Stalin über die „Ökonomischen Probleme des Sozialismus in der UdSSR“, durch eine wissenschaftlich fundierte Praxis dafür, daß das Recht der Deutschen Demokratischen Republik als eine Form ihrer Politik zum wirksamen Hebel beim Kampf um die Verwirklichung des erhabenen Grundgesetzes des Sozialismus bei uns wird. Einige Bemerkungen zur Sicherungsübereignung Von Dr. Hans Kleine, beauftragt mit der Wahrnehmung einer Dozentur an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin I In der Zeitschrift „Deutsche Finanzwirtschaft“ häufen sich in der letzten Zeit die Beiträge, in denen eine „Reform“ des Instituts der Sicherungsübereignung durch gesetzliche Regelung vorgeschlagen und gefordert wird1). Durch diese Reform der Sicherungsübereignung soll eine Vereinfachung und damit eine Ersparung an Material und Verwaltungskosten erreicht werden ein Ziel, dem man ohne Bedenken zustimmen muß; jedoch dürfte der vorgeschlagene Weg nicht der richtige sein. So gehen z. B. die Verfasser des Artikels „Die Sicherungsübereignung und die Möglichkeiten ihrer Vereinfachung“1 2 *) in aller Sorglosigkeit davon aus, daß die Sicherungsübereignung ein auf alle Fälle weiter zu festigendes Rechtsinstitut des Zivilrechts sei. Auf dieser Annahme basieren alle ihre Vorschläge; auf dieser Grundlage ist sicher auch der von den Verfassern erwähnte, von ihnen „bereits in großen Zügen ausgearbeitete Gesetzentwurf“ entstanden. Wenn Vorschläge zu einer gesetzlichen Fixierung unter den Bedingungen der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus unterbreitet werden, so ist vorher unbedingt zu prüfen, ob das jeweilige Rechtsinstitut den zugrunde liegenden gesellschaftlichen Verhältnissen überhaupt noch entspricht und ob es folglich den wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben, die unser Zivilrecht zu erfüllen hat, dienen kann. Für die Sicherungsübereignung ist das zu verneinen; im Folgenden soll nachgewiesen werden, daß sie unseren gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr entspricht und durch ein besitzloses Pfandrecht an beweglichen Sachen zu ersetzen ist. II Das Institut der Sicherungsübereignung ist in Deutschland ein Produkt des Imperialismus. Der Abschluß der Sicherungsübereignungsverträge und der Verträge, die durch ähnliche Institute geregelt wurden, wurde von dem ökonomisch Mächtigeren, dem Monopolkapital, diktiert. Auch die Festlegung des Inhalts dieser Verträge erfolgte durch das Monopolkapital. In den Diskussionen über die Kreditsicherung haben die Vertreter des Monopolkapitals immer wieder betont, daß die Verhältnisse sehr unsicher geworden seien und man deshalb mit den alten Sicherungsmitteln nicht mehr auskommen könne. So heißt es z. B. in einem im Jahre 1950 in Westdeutschland herausgegebenen „Lehrbuch“: „Die Frage der Sicherstellung eines Kredits hat in der Praxis große Bedeutung. Der Blankokredit (d. h. nicht gesicherter Kredit, H. K.), der vor dem ersten Weltkrieg bei den stetigen Wirtschaftsverhältnissen eine große Rolle spielte, ist mehr und mehr gegenüber dem gedeckten Kredit zurückgetreten. Je unsteter die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse, je größer die in ihnen liegenden Risiken sind, desto unübersichtlicher sind viel- 1) Deutsche Finanzwirtschaft 1952 S. 598, S. 753, S. 1111. 2) Deutsche Finanzwirtschaft 1952 S. 598. fach auch die Verhältnisse des einzelnen Kaufmanns oder der einzelnen Gesellschaft, die innerhalb der gesamten Wirtschaft ihre Geschäfte betreiben. Um so gewagter aber ist es dann auch für die Bank, ihren Kunden, deren Verhältnisse sie vielleicht nicht einmal dauernd im Auge behalten kann, einen ungedeckten Kredit einzuräumen.“3) Diese allgemeine Unsicherheit ist eine typische Erscheinung des Imperialismus, die mit dem Einsetzen der allgemeinen Krise noch verstärkt zum Ausdruck kommt. Lenin deckt die Ursachen dieser Unsicherheit in den Geschäftsbeziehungen auf, wenn er darauf hinweist, daß das Monopol den chaotischen Charakter der kapitalistischen Produktion verschärft4). Die Monopolbildung also ist die Ursache der verstärkten Unsicherheit im Geschäftsverkehr des Imperialismus5), sie zwingt zu einer Änderung in der Kreditsicherung. Da die wirtschaftliche Unsicherheit ein typische Erscheinung des Imperialismus ist, gibt es zwar in allen imperialistischen Ländern eine Kreditsicherung, aber nicht überall erfolgt die Sicherung in der Form der Sicherungsübereignung. Eine genügende Sicherung kann auch mit einem besitzlosen Pfandrecht an beweglichen Sachen erreicht werden. So kennt z. B. das französische Recht keine Sicherungsübereignung6), sondern ein besitzloses Pfandrecht an bestimmten beweglichen Sachen. Diese Form der Sicherung erlaubt keine so weitgehende Knebelung und Ausplünderung der kommerziellen Kapitalisten, der mittleren und kleineren industriellen Kapitalisten und der Handwerker, wie sie mit Hilfe der Sicherungsübereignung möglich ist. Hieraus erklärt sich übrigens auch, daß alle früheren Vorschläge7 * *), die das Ziel hatten, die Sicherungsübereig- 5) „Das Kreditgeschäft der Banken", herausgegeben von Herold, Hilger und Bernicken, Hamburg 1950, S. 231/232. Die gleiche Feststellung trifft auch Stulz: „Der Eigentumsvorbehalt im in- und ausländischen Recht", Berlin 1932, S. 5: „Andererseits hat die Erfahrung gerade der Nachkriegs.iahre gezeigt, daß auch solche Käufer, welche bei Abschluß des Kaufvertrages durchaus kreditwürdig erscheinen, in unvorhergesehener Weise in Zahlungsschwierigkeiten und in Konkurs geraten können.“ 4) Lenin: Ausgew. Werke, Moskau 1946, Bd. II S. 787: „Die Ausschaltung der Krisen durch die Kartelle ist ein Märchen bürgerlicher Ökonomen, die den Kapitalismus um jeden Preis beschönigen wollen. Im Gegenteil, das Monopol, das in einigen Industriezweigen entsteht, verstärkt und verschärft den chaotischen Charakter, der der ganzen kapitalistischen Produktion in ihrer Gesamtheit eigen ist.“ 5) Dies führte übrigens auch zur Herausbildung der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage. Sie war ein Mittel für das Monopolkapital, das sich damit den sich stetig ändernden Geschäftsverhältnissen anpassen konnte. 8) Die Sicherungsübereignung als Ersatz für das Faustpfand ist nach französischer Rechtslehre und Rechtsprechung unzulässig. In der Zeit des Übergangs zum Imperialismus und im bereits vollentfalteten Imperialismus schufen Sondergesetze für gewisse Arten von beweglichen Sachen ein besitzloses Pfandrecht, das statt durch den Besitz durch Eintragung in ein Register erkennbar gemacht wird. t) vgl. dazu Denkschrift, betreffend die Einführung eines durch Vertrag zu begründenden besitzlosen Pfandrechts an beweglichen Sachen (Registerpfandrecht, Mobiliarhypothek), Reichstag III. Wahlperiode, 1924, 8. Ausschuß, Drucksache Nr. 115. 9;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des Vertrauens und der bewußten Verantwortung der Bürger beruhende Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen den Organen Staatssicherheit und den Werktätigen hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der demagogischen Forderung nach demokratischen Methoden beim sozialistischen Aufbau in der bestanden. Ihren besonderen Ausdruck fanden derartige Angriffe in den Handlungen von Beschuldigten im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden beider Linien abzusiohemden Ermit lungs handlangen, wie die Büro ührung von Tatortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, die die Anwesenheit des Inhaftierten erfordern.

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