Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 5 (NJ DDR 1953, S. 5); Während die besten Wissenschaftler vor Marx und Engels „nur das Phänomen sahen und sich in den widersprechendsten Versuchen abquälten, es zu deuten“2), gelang es erst den Klassikern des Marxismus, der gesellschaftlichen Erscheinungen Flucht auf ihre Gesetzmäßigkeiten, auf das Dauerhafte und Wesentliche in der Bewegung des Universums3) hin zu analysieren; in seinem Hauptwerk gelang es Marx, das ökonomische Bewegungsgesetz der bürgerlichen Gesellschaft zu enthüllen. Die Lehre von den Zusammenhängen, von den allgemeinsten Gesetzen der geschichtlichen Entwicklung und aller Bewegung, wie Engels die Dialektik charakterisiert4), ist die „Seele des Marxismus“5) der „Fels, auf dem die ganze Lehre des Marxschen Sozialismus beruht“6), sie ist Grundlage und Voraussetzung wirklicher Wissenschaft überhaupt. Unsere Klassiker betonten immer wieder den objektiven Charakter der historischen Gesetze, deren Anerkennung als solche wie Lenin sagte7) eine conditio sine qua non des Materialismus ist. Engels schrieb8), daß „der Lauf der Geschichte durch innere, allgemeine Gesetze beherrscht wird“ und daß die „Dialektik des Kopfes nur Widerschein der Bewegungsformen der realen Welt“ sei. Sicherlich ist die Anerkennung objektiver historischer Gesetze für uns Maßstab bei der Aneignung unseres fachwissenschaftlichen Kulturerbes, wie die Leugnung des Fortschritts und der Gesetzmäßigkeiten in der Gesellschaft Kriterium von Unwissenschaftlichkeit und Apologie ist9). Schon Hegel ironisierte jene, denen die Dialektik „weiter nichts als ein subjektives Schaukelsystem von hin- und herübergehendem Räsonnement ist, wo der Gehalt fehlt und die Blöße durch Scharfsinn bedeckt wird“10 11), und Marx wies nach, wie den bürgerlichen Theoretikern, deren „beschränktes Hirn die Erscheinungsform von dem, was drin erscheint, nicht trennen kann“, noch vor dem praktischen Zusammensturz „aller theoretische Glauben in die permanente Notwendigkeit der bestehenden Zustände“ schmilzt und sie in ihrer „brutalen Interessiertheit“ jene Gesetzmäßigkeiten wider besseres Wissen leugnen, denen sie ihre Herrschaft danken11). Diese Sophistik findet sich nicht bloß bei Theologen (die Encyklika Humani generis, 1950, nennt als wichtigste ideologische Gefahr die Evolutionslehre), bei Philosophen (Rickert: Geschichte und Gesetzmäßigkeit sind Begriffe, die einander ausschließen) und bei Historikern (Ranke: Alle Epochen sind gleich nahe zu Gott)12), sondern sie ist naturgemäß auch bei den Juristen gang und gäbe. Georg Jellinek, dem ja von Kelsen bescheinigt wurde, daß seine Meinung „als die durchschnittliche (bürger-gerliche H. K.) Schulmeinung“ gelten könne, behauptete obendrein noch unter Zitierung von Engels „Anti- 1 Dühring“ dreist: „Das angebliche (historische H. K.) Gesetz erweist sich in der Regel als eine Konstruktion auf Grund unbeweisbarer Voraussetzungen und ungenügender Kenntnis der Tatsachen“13). Richard Thoma 2) Marx, Das Kapital, Berlin 1949, Bd. 3 S. 240. 3) Lenin, Aus dem philosophischen Nachlaß, Berlin 1949, S. 69 72, 200 f. 4) Engels, Dialektik der Natur, Berlin 1952, S. 53, 285. Schon in der „Deutschen Ideologie“ lehrten Marx und Engels, daß es nur eine einzige Wissenschaft gäbe, die Wissenschaft der Geschichte. MEGA 1/5 S. 554. 5) Stalin, Fragen des Leninismus, Moskau 1947, S. 302. 6) Luxemburg, Ausgewählte Reden und Schriften, Berlin 1951, Bd. 1 S. 161. V Lenin, Materialismus und Empiriokritizismus, Berlin 1949, S. 144. 8) Marx-Engels, Ausgewählte Schriften, Moskau 1950, Bd. 2 S. 364. Engels, Dialektik der Natur, Berlin 1952, S.216. 0) Bychowski in Enzyklopädie der UdSSR, Berlin 1950, Bd. 2 S 1344: „Ein System jedoch, das objektive Gesetzmäßigkeiten leugnet und die Erkenntnis objektiver Gesetze der historischen Entwicklung verneint, ist bewußt und vorsätzlich pseudowissenschaftlich.“ 10) Hegel, Encyklopädie der philosophischen Wissenschaften, § 81. 11) Marx, Das Kapital, Berlin 1947, Bd. 1 S. 596, 568. Briefe an Kugelmann, Berlin 1952, S. 68 f. 12) Ist es nicht für die Einsicht der Herren Apologeten in ihre eigene Hilflosigkeit bezeichnend, daß der Theologe philosophisch, der Philosoph historisch und der Historiker theo- logisch argumentiert? * iS) Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, Berlin 1914, S. 28 f. Kelsen, Allgemeine Staatslehre, Berlin 1925, S. IX. spricht von der „großartigen, aber unhaltbaren Illusion, Soziologie in der Weise der Naturwissenschaft betreiben zu können mit dem Ziel und Ergebnis, ,Gesetze1 des sozialen und politischen Geschehens zu entdecken“14), und Coing gibt ebenfalls den Interessen der Bourgeoisie einen hinterhältig beschönigenden Ausdruck, wenn er erklärt, daß in der Rechtsgeschichte wie in der Weltgeschichte „ein allgemeines Entwicklungsziel nicht erkennbar sei“15). Dies alles klar begriffen zu haben, ist für die Gegenstandsbestimmung der Staats- und Rechtswissenschaft von außerordentlicher Wichtigkeit und Bedeutung. Wir wissen, daß nicht bloß die Ergebnisse der Gesellschaftswissenschaften, sondern auch die Bestimmung ihrer Gegenstände Klassencharakter tragen bringen sie doch die Ziele und Aufgaben der von den Ideologen repräsentierten Klassen zum Ausdruck. Wohin man bei Nichtachtung der objektiven Gesetzmäßigkeiten kommt, zeigen die bürgerlichen Vertreter der sog. Allgemeinen Staatslehre, deren Gegenstand (laut Auffassung der Positivisten) im Nachweis des Übereinstimmenden und Verschiedenartigen in den Einrichtungen der Staaten liegt, während die politischen Existenzialisten ideologischer Ausdruck des Faschisierungsprozesses das „Problem der Vergemeinschaftung der individuellen Willen zur Wirkungseinheit eines Gesamtwillens“ (Smend) in Angriff nehmen, zu gut deutsch: die „Volksgemeinschaft“ in den Dienst des aggressiven Monopolkapitals zu stellen trachteten. Am deutlichsten kommt der fatale Eklektizismus bürgerlicher Gegenstandsbestimmung bei Richard Thoma zum Ausdruck, der in den zwanziger Jahren noch verhältnismäßig offenherzig schrieb: „Der fragwürdigen Wissenschaft Allgemeine Staatslehre bleibt nur die Wahl zwischen einem uferlosen Universalismus der Erarbeitung und systematischen Ordnung juristischen, soziologischen, historischen, philosophischen und praktisch politischen, ja, auch anthropologischen, theologischen und technischen Wissens; oder der strengen Beschränkung auf eine allgemein formale, überwiegend nur zu Begriffserklärungen führende Feststellung des Begriffes und etwaigen ,Wesens“ des Staates “ Thoma tröstet sich allerdings, da er meint, dieses „Dilemma werde praktisch dadurch vermieden, daß die Autoren und Dozenten dieser Disziplin eine gewisse traditionelle Auswahl treffen “, und so trotz allem die Allgemeine Staatslehre „ein pädagogisch lebensvolles und unentbehrliches“, wenn auch „methodologisch etwas verwahrlostes Konglomerat“ sei!16) Es läßt sich eben irgendeine haltbare Gegenstandsbestimmung der Staats- und Rechtstheorie ohne Anerkennung der Existenz objektiver historischer Gesetze, denen auch Staat und Recht unterworfen sind, gar nicht geben. II Die Anerkennung der grundsätzlichen Unterworfenheit von Staat und Recht unter die historischen, speziell die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten darf keinesfalls etwa zum Eingeständnis der Bedeutungslosigkeit von staatlichen Normativakten für den Verlauf der Geschichte führen. Die Bemerkung Friedrich Engels17), aus der Geschichte des französischen Feudalstaates im Gegensatz zum deutschen leuchte eine „seltne objektive Logik“ hervor, zeigt die für den Marxismus-Leninismus charakteristische Auffassung vom Prozeß der Entwicklung gesellschaftlicher Verhältnisse, der nicht mechanisch etwa in dem Sinne verläuft, daß jedes Heute besser, vernünftiger, wirklicher als jedes Gestern ist. Lenin äußerte in einem Gespräch zu Clara Zetkin18): „Warum das Neue als Gott anbeten, dem man gehorchen soll, nur weil es ,das Neue“ ist? Das ist Unsinn “ Für historische Gesetze allgemein trifft zu, was Marx von den ökonomischen Gesetzen sagt19): sie gelten 14) Thoma, Artikel „Staat“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 7 S. 753. 15) Coing, Grundzüge der Rechtsphilosophie, Berlin 1950, S. 280. 18) Thoma, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 7 S. 728. ii) Marx-Engels, Ausgewählte Schriften, Moskau 1950, Bd. 2 S. 470. 18) Clara Zetkin, Lenin über die Kunst, abgedruckt in: Neue Deutsche Literatur 1952, Heft 1 S. 19 f. iS) Marx, Das Kapital, Berlin 1949, Bd. 3 S. 200. 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 5 (NJ DDR 1953, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 5 (NJ DDR 1953, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der geltenden dienstlichen. Bestimmungen und eisungen relativ selbständig und räumlich entfernt von der und dem Leiter der Diensteinheit.

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