Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 7 (NJ DDR 1952, S. 7); tische Führer aller ausgebeuteten Massen in Stadt und Land zu sein, indem es diese Massen um sich scharte, sie von der Bourgeoisie losriß und die Bourgeoisie politisch isolierte. Und als Hegemon der ausgebeuteten Massen kämpfte das russische Proletariat ständig dafür, die Macht zu erobern und sie im eigenen Interesse gegen die Bourgeoisie, gegen den Kapitalismus auszunutzen. Daraus erklärt sich denn auch, daß jeder machtvolle Ausbruch der Revolution in Rußland, im Oktober 1905 wie auch im Februar 1917, die Sowjets der Arbeiterdeputierten auf die Bildfläche brachte als die Keimform des neuen Machtapparates, der dazu berufen ist, die Bourgeoisie zu unterdrücken im Gegensatz zum bürgerlichen Parlament als dem alten Machtapparat, der dazu berufen ist, das Proletariat zu unterdrücken. Zweimal machte bei uns die Bourgeoisie den Versuch, das bürgerliche Parlament wiederherzustellen und den Sowjets ein Ende zu machen: im August 1917, während des „Vorparlaments“, vor der Machtergreifung durch die Bolschewiki, und im Januar 1918 während der „Konstituierenden Versammlung“, nach der Machtergreifung durch das Proletariat und jedesmal hat sie eine Niederlage erlitten. Warum? Weil die Bourgeoisie bereits politisch isoliert war, die Millionenmassen der Werktätigen das Proletariat als den einzigen Führer der Revolution betrachteten und die Sowjets bereits von den Massen als ihre eigene Arbeitermacht geprüft und erprobt worden waren, die gegen ein bürgerliches Parlament einzutauschen für das Proletariat Selbstmord wäre. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß der bürgerliche Parlamentarismus bei uns nicht Wurzel faßte. Das ist der Grund, warum die Revolution in Rußland zur Herrschaft des Proletariats geführt hat. Das sind die Ergebnisse der Verwirklichung des Leninschen Systems der Hegemonie des Proletariats in der Revolution. Fünftens, die nationale und koloniale Frage. Als Marx und Engels seinerzeit die Ereignisse in Irland, in Indien, in China, in den Ländern Mitteleuropas, in Polen, in Ungarn analysierten, lieferten sie die richtunggebenden Grundideen für die nationale und koloniale Frage. Lenin fußte in seinen Arbeiten auf diesen Ideen. Das Neue auf diesem Gebiete besteht bei Lenin darin: a) daß er diese Ideen zu einem geschlossenen System von Ansichten über die nationalen und kolonialen Revolutionen in der Epoche des Imperialismus zusammenfaßte; b) daß er die nationale und koloniale Frage mit der Frage des Sturzes des Imperialismus verknüpfte; c) daß er die nationale und koloniale Frage zu einem Bestandteil der allgemeinen Frage der internationalen proletarischen Revolution erklärte. Schließlich, die Frage der Partei des Proletariats. Marx und Engels entwarfen die Grundzüge der Partei als der Vorhut des Proletariats, das seine Befreiung sowohl im Sinne der Machtergreifung als auch im Sinne der Umgestaltung der kapitalistischen Gesellschaft ohne die Partei nicht erreichen kann. Das Neue auf diesem Gebiete besteht bei Lenin darin, daß er diesen Entwurf, entsprechend den neuen Bedingungen des Kampfes des Proletariats in der Periode des Imperialismus, weiterentwickelte und zeigte: a) daß die Partei die höchste Form der Klassenorganisation des Proletariats ist im Vergleich mit anderen Formen der Organisation des Proletariats (Gewerkschaften, Genossenschaften, Staatsorganisation), deren Arbeit sie zusammenzufassen und zu lenken berufen ist; b) daß die Diktatur des Proletariats nur durch die Partei als ihre richtunggebende Kraft verwirklicht werden kann; c) daß die Diktatur des Proletariats nur dann vollkommen sein kann, wenn eine einzige Partei, die Partei der Kommunisten, sie führt, die die Führung mit anderen Parteien nicht teilt und nicht teilen darf; d) daß ohne eiserne Disziplin in der Partei die Aufgaben der Diktatur des Proletariats zur Unterdrückung der Ausbeuter und zur Umgestaltung der Klassengesellschaft in die sozialistische Gesellschaft nicht erfüllt werden können. Das ist im wesentlichen das Neue, das Lenin in seinen Werken gegeben hat, indem er die Marxsche Lehre entsprechend den neuen Bedingungen des Kampfes des Proletariats in der Periode des Imperialismus konkretisierte und weiterentwickelte. Deshalb sagt man auch bei uns, daß der Leninismus der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolutionen ist. Daraus geht hervor, daß man den Leninismus vom Marxismus nicht trennen und noch weniger dem Marxismus entgegenstellen darf. Bericht über die theoretische Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft in Leipzig am 15. und 16. Dezember 1951 Von Prof. Dr. Karl Polak, Leipzig I. In der Entwicklung der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft war diese vom Institut für Staats- und Rechtstheorie der Universität Leipzig einberufene „Theoretische Konferenz“ ein wichtiger Markstein. Von allen Juristen, gleich ob sie in der wissenschaftlichen Arbeit oder in der Praxis stehen, mit großer Freude und Genugtuung begrüßt, war sie der Beginn eines neuen Aufschwungs, ein bedeutender Schritt vorwärts in der Klärung der theoretischen Grundfragen der Rechts- und Staatswissenschaft. Den Anstoß zu dieser Konferenz gab die am 23. und 24. Juni 1951 durchgeführte theoretische Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die die Bedeutung der Arbeiten Stalins „Über den Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ für die Entwicklung der Wissenschaften zum Gegenstand hatte. Diese Konferenz führte alle Zweige unserer Wissenschaft an dieses grundlegende Werk Stalins heran. „Die Arbeiten des Genossen Stalin“, so führte Nationalpreisträger Fred O e 1 ß n e r auf dieser Konferenz aus, „ haben die fortschrittliche Sprachwissenschaft aus ihrer Erstarrung erlöst, sie haben der Philosophie, der Ökonomie, der Rechtswissenschaft, den historischen Wissenschaften und vielen anderen einen breiten Weg zur raschen Vorwärts- entwicklung geebnet.“1) Die neuen Erkenntnisse Stalins seien aber, stellte Fred Oelsner fest, bei uns bisher ungenutzt geblieben; es sei nicht die Initiative entfaltet worden, die nötig sei, um unsere Wissenschaft auf die Höhe der in diesem genialen Werk Stalins errungenen Erkenntnisse zu heben. Deshalb wurden theoretische Konferenzen für die einzelnen Zweige der Wissenschaften angeregt, um die Gedanken und Hinweise Stalins für die Entwicklung der verschiedenen Wissenschaften nutzbar zu machen. Die Entschließung der 7. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 18., 19. und 20. Oktober 1951 stellte erneut „ein Zurückbleiben der Entwicklung des ideologischen Niveaus und der ideologischen Arbeit hinter der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung“2) fest und verwies insbesondere auf die Notwendigkeit, aus den in Stalins Werk Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ gegebenen Hinweisen über die aktive Rolle des Überbaus die Schlußfolgerung zu ziehen, daß das neue gesellschaftliche Bewußtsein im ideologischen Kampf mit den Kräften des Alten entwickelt werden muß. 1) Einheit, 1951 Heft 12 S. 755. 2) „Neues Deutschland“ vom 15. November 1951, Nr. 266.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 7 (NJ DDR 1952, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 7 (NJ DDR 1952, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, vorläufigen Einstellung des Erhebung der Anklage oder Beantragung eines Strafbefehls bei Gericht. Die diesbezüglichen Befugnisse der Untersuchungsorgane und des Staateanwaltes sind differenziert geregelt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X