Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 356

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 356 (NJ DDR 1952, S. 356); lieh fixiert zu sein, nur aus der Funktion des Täters hervorgehen. b) Die objektiven Momente, die tatsächlichen Umstände des zur Aburteilung stehenden Handelns. c) Die speziellen persönlichen Eigenschaften und Kenntnisse des Täters. 6. Diese Punkte sind von den psychologischen Momenten nicht getrennt zu behandeln, sondern mit ihnen zu verbinden. Bei der bewußten Fahrlässigkeit werden sie besonders wichtig für die Erörterung des Momentes des „Sich-Verlassens-ohne-zu-reichende-Gründe“, bei der unbewußten Fahrlässigkeit besonders wichtig für das „Kennenmüssen“ sein. 7. Der Grad der Gefährlichkeit ist nicht immer und in jedem Fall bei der Fahrlässigkeit geringer als beim Vorsatz. Er bestimmt sich nicht nach formal-psychologischien Gesichtspunkten, sondern ist je nach der bestehenden Klassensituation, nach den Wirkungen des fahrlässigen Handelns und der Art der Pflichtverletzung entsprechend den konkreten Bedingungen für jeden Einzelfall gesondert festzustellen. Form und Inhalt bilden eine Einheit. Diese marxistische Erkenntnis hat, auf das Strafrecht angewandt, eine überaus große politische Bedeutung. Darum liegt in der Vernachlässigung des Schuldinhalts, also der Feindseligkeit der Einstellung bei der fahrlässigen Schuld, nicht nur ein „bloß“ theoretischer, sondern auch ein politischer Fehler. Ein Jurist, der sich scheut, dem fahrlässig handelnden Täter klar ins Gesicht zu sagen, daß er durch sein Verhalten ein bestimmtes Maß an feindlicher Einstellung bewiesen hat, hat all das, was Fritz Lange zum Ausdruck brachte, nicht erkannt hat den Klassencharakter des Verbrechens nicht begriffen und wird seine Funktion nur mangelhaft erfüllen. Kammergerichtsrat E. T. A. Hoffmann im Kampf gegen die Demagogenverfolgungen Von Dr. Heinrich Löwenthal, Richter am Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik Im „Neuen Deutschland“ vom 1. Juni 1952 findet sich ein Artikel von Fritz Lange „Uber die Notwendigkeit, aus der eigenen Geschichte zu lernen“, der sich mit dem Patrioten Neithardt von Gneisenau befaßt. Dieser Artikel schildert die Zeit der tiefsten Erniedrigung Deutschlands nach den Niederlagen der Jahre 1806 und 1807 und zeigt, daß die herrschenden Kreise des damaligen Preußen in feiger Verzweiflung die Sache des Vaterlandes verrieten, sich mit dem Landesfeind Napoleon verbündeten und mit ihm einen Pakt abschlossen, der das Volk in einen neuen Krieg, und zwar in den unglückseligen Feldzug von 1812 gegen Rußland hetzte. Fritz Lange weist in dem genannten Artikel darauf hin, daß sich Lenin wiederholt mit dieser Epoche der deutschen Geschichte beschäftigte und den herrschenden Kreisen die deutschen Patrioten gegenüberstellte. In dem Aufsatz „Die Hauptaufgabe unserer Tage“ schreibt Lenin: „Damals, vor über 100 Jahren, machten einige Grüppchen Adliger und bürgerlicher Intellektueller Geschichte, während die Massen der Arbeiter und Bauern einen tiefen Schlaf schliefen.“1) Und in dem im Februar/März 1918 für die „Prawda“ geschriebenen Artikel „Seltsames und Ungeheuerliches“ nimmt Lenin ebenfalls auf diese Periode Bezug: „Preußen und eine Reihe anderer Länder zu Beginn des 19. Jahrhunderts, zur Zeit der napoleonischen Kriege, hatten unvergleichlich, unermeßlich schwerere, drückendere Niederlagen, Eroberungen, Erniedrigungen, Unterdrückungen durch die Eroberer zu erdulden als Rußland im Jahre 1918. Und dennoch gerieten die besten Männer Preußens, von Napoleon hundertmal stärker mit dem Militärstiefel getreten, als man das jetzt imstande war, mit uns zu tun, nicht in Verzweiflung und sprachen nicht von der „rein formalen“ Bedeutung ihrer nationalen politischen Institutionen. Sie gaben nicht alle Hoffnungen auf, erlagen nicht dem Gefühl, daß „der Untergang sowieso unvermeidlich“ sei. Sie Unterzeichneten unermeßlich schwerere, räuberischere, schändlichere, drückendere Friedensverträge als den Friedensvertrag von Brest-Litowsk, sie verstanden dann abzuwarten, ertrugen standhaft das Joch des Eroberers, führten abermals Krieg, gerieten abermals unter das Joch des Eroberers, Unterzeichneten wieder schändliche und die allerschändlichsten Friedensverträge, erhoben sich wieder und befreiten sich letzten Endes (nicht ohne Ausnutzung der Zwistigkeiten unter den stärkeren, miteinander konkurrierenden Eroberern)“2). Zutreffend macht Lange darauf aufmerksam, daß das Charakterbild dieser Männer von den „dienstbeflissenen Historikern der Wilhelminischen Periode, der Weimarer Republik und des Hitlerfaschismus völlig verzerrt worden“ ist und daß es unsere Aufgabe sein 1) Lenin, Sämtl. Werke Bd. XXII S. 416. 2) Lenin,, Ausgew. Werke, Bd. II S. 319/320. muß, die wahre Rolle dieser großen Patrioten zu erkennen und darzustellen. Unter denjenigen, die von Lange in diesem Zusammenhang genannt werden, 'befindet sich auch der „Turnvater“ Jahn. Friedrich Ludwig Jahn war neben Ernst Moritz Arndt einer der volkstümlichsten Patrioten, der immer wieder die Jugend auf rüttelte, im Kampf gegen den nationalen Unterdrücker Napoleon nicht zu erlahmen. Hauptsächlich seinen unermüdlichen Anstrengungen war es mit zu verdanken, daß sich schließlich das Volk erhob und das Vaterland befreite. Es ist uns aus der Geschichte bekannt, daß das Volk von den Fürsten und Junkern um die Früchte seines Kampfes und seines Sieges betrogen wurde. Die Sehnsucht nach nationaler Einheit und bürgerlicher Freiheit fand keine Erfüllung. Die von den deutschen Fürsten in der Zeit der Not gegebenen Verfassungsversprechungen wurden entweder überhaupt nicht oder nur äußerst unvollkommen eingelöst. Die fortschrittlichen Staatsmänner, wie Wilhelm von Humboldt, Boyen, Varnhagen, Grüner und andere, wurden aus ihren Ämtern entfernt,' die sogenannte ,(Heilige Allianz“, eine Vereinigung der Fürsten zur Unterdrückung ihrer Völker, wurde gegründet, und jede Erinnerung an die Zeit der Fürstenschwäche sollte getilgt werden. In diesen Bestrebungen tat sich besonders die preußische Regierung hervor. Die vielgerühmte friderizianische Armee war bei den ersten Schlägen zusammengebrochen; das adelstolze Offizierskorps hatte sich mit unauslöschlicher Schande bedeckt. Wiedererstanden war der preußische Staat, weil eben jenes kleine Grüppchen von Adligen und bürgerlichen Intellektuellen das Volk mobilisiert und die im Volk schlummernden Kräfte geweckt hatte. Aus der Tiefe des Volkes war die Rettung für den Staat gekommen. Das sollte jetzt alles nicht mehr wahr sein. Der König und der hohe Adel sollten die Initiatoren der Erhebung und des Sieges gewesen sein, jene unerschrockenen Patrioten allenfalls nur deren untergeordnete Helfer. Man ging noch weiter; die königliche „Dankbarkeit“ kannte keine Grenzen. Was damals geschehen, sollte eigentlich Hochverrat gewesen sein; wer führend an der Volkserhebung beteiligt gewesen war, war dringend verdächtig. Der erste Rektor der Berliner Universität, Schmalz, war der erste Denunziant. Bereits im Jahre 1815 beschuldigte er die Helden der nationalen Erhebung als Hochverräter, wofür er sich den Dank des Königs und des Hofes, aber auch die Verachtung aller anständigen Deutschen verdiente. Niebuhr und Schleiermacher straften ihn öffentlich ab, und der berühmte Philologe Friedrich August Wolf geißelte das undankbare und würdelose Verhalten des preußischen Hofes mit folgendem Vierzeiler: „Der Adler tät in alter Zeit Nach Luder und nach Aas verlangen, Jetzt ist er, denn es stank ja weit und breit, Auch nach verdorbenem Schmalz gegangen“2). 2) Wilhelm Dorow, Erlebtes) aus den Jahren 1790 1827, 4 Teile, Leipzig 1843 1845, Bd. 1 S. 159/160. 356;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 356 (NJ DDR 1952, S. 356) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 356 (NJ DDR 1952, S. 356)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

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