Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 270 (NJ DDR 1952, S. 270); Empfänger und Lieferant vereinbart werden sollte. Für die Einhaltung dieses Anlieferungstermins müßte dann dem Lieferanten gegenüber das Beförderungsunternehmen, das nach der 1. DurchfBest. zur Verordnung über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems . vom 21. März 1952 (GBl. S. 323) zum Abschluß von Verträgen über die Transportleistungen verpflichtet ist, einstehen, während der Lieferant dem Empfänger gegenüber für die Einhaltung des AnÜefe-rungstermins verantwortlich wäre. Eine endgültige Klärung der aufgeworfenen Fragen kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Sie wird den Entscheidungen des Staatlichen Vertragsgerichts überlassen bleiben müssen. Lothar S c h i b o r, Berlin N a c b r i c i iten Zum Abschluß des ersten Zwei jahr-Lehrganges der Deutschen Hochschule der Justiz Der erste Zweijahr-Lehrgang der ehemaligen Zentralen Richterschule in Babelsberg, die am 2. Mai 1952 auf Beschluß des Ministerrates in die „Deutsche Hochschule der Justiz“ umgewandelt wurde, fand am Sonntag, dem 25. Mai 1952, mit einer Feierstunde einen würdigen Abschluß. Bald werden in der Deutschen Demokratischen Republik 163 gut ausgebildete neue Richter und Staatsanwälte ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Leiter der ehemaligen Zentralen Richterschule, Dr. Helm, gab in seiner Begrüßungsansprache einen überblick über die Entwicklung des ersten Zwei jahr-Lehrganges. Er schilderte die Schwierigkeiten, mit denen Lehrer und Schüler zu kämpfen hatten, ehe alle Voraussetzungen für einen ungehinderten Ablauf der zweijährigen Internatsausbildung geschaffen waren. Menschen der unterschiedlichsten Herkunft und Vorbildung sind in diesem Lehrgang in planvoller und gründlicher Arbeit darauf vorbereitet worden, als Juristen an der Verwirklichung der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik zum Wohle der Werktätigen und des ganzen deutschen Volkes mitzuhelfen. Dr. Helm zählte auch die Schwächen und Mängel auf, die sich bei der gemeinsamen Arbeit herausgestellt hatten. So fehlte z. B. eine gute Anleitung und Kontrolle durch das Ministerium der Justiz. Die Hauptschwäche war jedoch die Vernachlässigung der politisch-pädagogischen Ziele der Ausbildung. Dr. Helm bezeichnete es deshalb als eine der wichtigsten Aufgaben des nächsten Lehrganges, die an der Hochschule der Justiz studierenden Menschen nicht nur zu qualifizierten Juristen, sondern vor allem auch zu bewußten Staatsfunktionären zu entwickeln, die wie Ministerpräsident Otto Grotewohl in seiner Rede zur Begründung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vor der Volkskammer sagte „kristallklar für alle Bürger unseres Staates und kristallhart gegenüber allen Feinden unseres Volkes“ sein müssen. Staatssekretär Dr. T o e p 1 i t z , der für den Minister der Justiz, Max F e c h n e r , dem Lehrerkollektiv und der Schülerschaft seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aussprach, betonte, daß die Verlängerung der Lehrgänge auf zwei Jahre gezeigt habe, daß die Richterschule eine juristische Ausbildung vermittle, die dem Studium an den juristischen Fakultäten an die Seite gestellt werden könne. Der Staatssekretär beschäftigte sich in seiner Ansprache mit dem Lehrplan der Deutschen Hochschule der Justiz und hob hervor, daß nur eine gründliche gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung, die in früheren Lehrgängen sehr unzulänglich gewesen sei, den Funktionären der Justiz die Möglichkeit gäbe, „richtige und unserer gesamten politischen und gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende Entscheidungen zu fällen“. Der Staatssekretär wies ferner darauf hin, daß im Hinblick auf den neuen Charakter der Staatsanwaltschaft und die sich daraus ergebenden Aufgaben der Lehrplan der Hochschule sorgfältig überprüft werden müsse. Dr. Toeplitz sagte: „Die Angriffe auf die gesellschaftliche und staatliche Ordnung unserer Republik werden schwerer und häufen sich in einem Maße, das allem zum Schutze der Republik berufenen Organen und nicht zuletzt der demokratischen Justiz große Pflichten auf erlegt. Der Unterricht in dieser Hochschule dient dem Zweck, solche Funktionäre der Justiz auszubilden, die den wachsenden Aufgaben gerecht werden und entschlossene Verteidiger unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung sind.“ In engster Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik und dem Deutschen Institut für Rechtswissenschaft wird sich die Deutsche Hochschule der Justiz als eine wichtige Stätte der Lehre und Forschung auf dem Gebiete des Rechts erweisen und dazu beitragen, die demokratische Gesetzlichkeit und die Rechtsordnung weiterhin zu festigen und zu stärken. Nachdem Staatssekretär Dr. Toeplitz insbesondere dem Direktor der Deutschen Hochschule der Justiz, Dr. Helm, und dem ehemaligen stellvertretenden Schulleiter der Zentralen Richterschule und jetzigen Direktor des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, Dr. Geräts, den Dank des Ministeriums der Justiz für die von ihnen geleistete Arbeit ausgesprochen hatte, wurden den Absolventen des ersten Zwei jahr-Lehrganges die Urkunden über die bestandene Abschlußprüfung ausgehändigt. Von insgesamt 174 zur Abschlußprüfung zugelassenen Schülern haben 163 die Prüfung bestanden, darunter 3 mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ und 18 mit dem Ergebnis „gut“. Nur 3 Schüler haben die Prüfung nicht bestanden, während 8 Schülern Gelegenheit gegeben wird, sich in einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu bewähren. Als Vertreter der Schülerschaft dankte eine Kollegin dem Leiter und den Dozenten des Lehrganges für ihre Unterstützung und übernahm im Namen aller Absolventen die Verpflichtung, daß die neuen Richter und Staatsanwälte stets das in sie gesetzte Vertrauen des Volkes rechtfertigen werden. So werden unsere neuen Justizfunktionäre nach den Worten unseres Ministerpräsidenten Otto Grotewohl mithelfen, „unser Volk emporzuführen zu einer lichtvollen Zukunft, zu wirschaftliehern Wohlstand, zu kultureller Blüte und zu seiner nationalen Freiheit“. Lothar S c h i b o r , Berlin Rec its i r e c 1 l u n g 1, Entscheidungen des Obersten Gerichts Zivilrecht §§ 1720, 1594 BGB; §§ 640 ff. ZPO; Art. 33, 144 Verf. 1. Die Gleichstellung ehelich und nichtehelich geborener Kinder erfordert, daß eine auf § 1720 BGB gestützte Klage nur unter Einhaltung der Frist des § 1594 BGB erhoben werden kann. 2. Der Begriff der „offenbaren Unmöglichkeit“ im Sinne des § 1594 BGB verlangt eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, die unter den gegebenen Umständen keinen begründeten Zweifel an der Vaterschaft des Ehemannes der Kindesmutter zuläßt. OG, Urt. vom 16. April 1952 la Zz 6/52. Die Verklagte ist am 6. August 1942 geboren worden. Der Kläger hat der Kindesmutter am 28. November 1941, also innerhalb der vom 8. Oktober 1941 bis zum 6. Februar 1942 laufenden gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt. Er hat dann mit der Mutter der Verklagten am 26. März 1943 die Ehe geschlossen. Dadurch hat die Verklagte die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangt. Die Ehe des Klägers mit der Kindesmutter ist dann jedoch im Jahre 1946 von dem Amtsgericht in W. geschieden worden. Der Kläger behauptet, er habe der Kindesmutter erstmalig am 28. November 1941 beigewohnt, er habe angenommen, daß die Verklagte von ihm stamme. Nach der Scheidung habe er jedoch erfahren, daß die Verklagte bei der Geburt ein voll ausgotragenes Kind gewesen sei und die Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit ständigen Geschlechtsverkehr mit einem Feldwebel gehabt habe. Das Kind könne offenbar nicht von ihm stammen. Deshalb hat er, gestützt auf § 1720 BGB, Klage erhoben mit dem Antrag, festzustellen, daß die Legitimation der am 6. August 1942 geborenen Verklagten unwirksam sei. Die Verklagte hat Klageabweisung beantragt. Sie hat bestritten, daß ihre Mutter während der Empfängniszeit mit anderen Männern als dem Kläger Geschlechtsverkehr gehabt habe. Das Landgericht in H. hat durch Urteil vom 26. Juni 1951 dem Klageantrag entsprechend erkannt. Dieses Urteil hat der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik mit der Kassation angefochten. Der Kassationsantrag ist begründet. 270;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 270 (NJ DDR 1952, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 270 (NJ DDR 1952, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die ständige, objelctive und kritische Erforschung und Beurteilung des Einsatzes und der konkreten Wirksamkeit der operativen Kräfte, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs des Einreiseverkehrs aus nichtsozialistischen Staaten Gebieten des Transitverkehrs durch das Hoheitsgebiet der DDR. In der politisch-operativen Arbeit sind vor allem die operativ bedeutsamen herauszuarbeiten und differenziert unter Kontrolle zu stellen. Rückversicherungsmotive Viedergutmachungsmotive Rückzugslegende ungerechtfertigte Bezeichnung für Ausweichlegende.

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