Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 402

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 402 (NJ DDR 1951, S. 402); ! die kapitalistische Welt veranlaßte, den Weg der Aufnahme von Beziehungen zum Sowjetstaat zu beschreiten.35). In diesem Zusammenhang muß an den Beschluß des Zweiten Weltfriedenskongresses in der Frage der wirtschaftlichen Beziehungen erinnert werden: „Wir machen darauf aufmerksam, daß der Übergang einer Reihe von Ländern zur Kriegswirtschaft die Wirtschaftsbeziehungen und den Austausch sowohl von Rohstoffen wie auch Industrieerzeugnisseh zwischen den Ländern immer mehr stört, daß er sich verderblich auf den Lebensstandard vieler Völker auswirkt, den wirtschaftlichen Fortschritt und die geschäftliche Zusammenarbeit aller Länder verhindert und letztlich eine Quelle von Konflikten darstellt, die den Frieden gefährden. Ausgehend von den Lebensinteressen der Bewohner aller Länder und bestrebt, eine gesunde internationale Atmosphäre zu schaffen, schlagen wir vor, normale Handelsbeziehungen zwischen den verschiedenen Ländern zu beiderseits vorteilhaften Bedingungen wiederherzustellen, die den Bedarf der Völker decken, eine wirtschaftliche Zurücksetzung in jedweder Form ausschließen, eine Entwicklung der Volkswirtschaft und eine wirtschaftliche Entwicklung der großen und kleinen Staaten gewährleisten“36 *). 35) s. W. I. Lenin, Werke, Band 33, S. 129 (russ.). 36) Der Zweite Weltfriedenskongreß. Warschau, 16. 22. November 1950. Berichte und Dokumente (Fortsetzung) (Beilage zur Zeitschrift „Neue Zeit“, Nr. 48, S. 3). Die UdSSR und die Länder der Volksdemokratie kämpfen unermüdlich und konsequent um die Herstellung normaler wirtschaftlicher Beziehungen in aller Welt, indem sie aktiv die Expansionspolitik des amerikanischen Imperialismus auch auf diesem Gebiet der internationalen Beziehungen enthüllen. Die Frage nach der Basis des modernen Völkerrechts, wie auch die anderen grundlegenden Fragen, berühren schwierige theoretische Probleme. Wir erheben durchaus keinen Anspruch darauf, diese Probleme gelöst zu haben. Wir haben nur den Versuch unternommen, jene Linie in der möglichen Lösung einiger dieser theoretischen Fragen zu begründen, die uns, unter Berücksichtigung der spezifischen charakteristischen Züge des modernen Völkerrechts und ausgehend vom Geiste des schöpferischen Marxismus, dessen vollkommene Definition der große Stalin in seiner genialen Arbeit „Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ gegeben hat, als die richtigste erscheint. Der große Stalin sagt, daß keine Wissenschaft sich ohne Kampf der Meinungen und ohne Freiheit der Kritik entwickeln und entfalten kann. Uns scheint, daß sich schon lange die Notwendigkeit herausgestellt hat, die grundlegenden theoretischen Probleme auch auf dem Gebiet der sowjetischen Völkerrechtswissenschaft einer Besprechung in Form einer breiten Diskussion zu unterziehen. Einige Fragen der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis im Lichte der Arbeiten Stalins über den Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft Von Hans Geräts, Lehrgangsleiter der Zentralen Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik Die genialen Arbeiten Stalins über den Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft1) stellen nicht nur einen großen und bedeutenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Sprachwissenschaft dar. Da Stalin grundlegende Probleme des Marxismus-Leninismus, wie die Wechselwirkung zwischen Basis und Überbau, behandelt, erhalten sie eine über den Rahmen der Sprachwissenschaft hinausgehende Bedeutung für alle Wissenschaften, vornehmlich für solche Zweigwissenschaften der Gesellschaftswissenschaft wie die Rechtswissenschaft, und sind eine wesentliche Weiterentwicklung der Lehren des dialektischen und historischen Materialismus. Die sowjetischen Juristen haben, ebenso wie die sowjetischen Historiker, Ökonomen und anderen Wissenschaftler, die Bedeutung dieser Arbeiten erkannt, sich ihre Erkenntnisse zu eigen gemacht und auf den Gegenstand ihrer Wissenschaft angewandt. Dieser Prozeß der Aneignung und Anwendung fand seinen vorläufigen Höhepunkt auf gemeinsamen Tagungen der Juristen, vornehmlich der juristischen Fakultäten der sowjetischen Universitäten, welche sich mit Fragen der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis im Lichte der Ar- i) Zitiert nach J. Stalin: „Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“, Berlin 1951, Dietz-Verlag. Folgende Reden und Aufsätze über die Arbeiten Stalins wurden in der Zeitschrift „Neue Welt“ veröffentlicht: Alexandrov : Ein neuer hervorragender Beitrag zur Schatzkammer des Leninismus. Jgg. V, Heft 16. G. Gläsermann : Der Marxismus-Leninismus über Basis und überbau. Jgg. 5, Heft 23. Alexandrow : Die Entwicklung des Marxismus als Wissenschaft durch die Arbeiten Stalins über die Fragen der Sprachwissenschaft. Jgg. VI, Heft 14. Fred O e 1 ß n e r : Die Bedeutung der Arbeiten Stalins über den Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft für die Entwicklung der Wissenschaften. Jgg. VI, Heft 14 und 15. I. S. Kon: Die Wissenschaft als Form des gesellschaftlichen Bewußtseins. Jgg. VI, Heft 15. Prof. Leo Stern : Die Bedeutung der Arbeit Stalins „über den Marxismus in der Sprachwissenschaft“ für das Studium und die Erforschung der Geschichte Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung. beiten Stalins beschäftigt haben. Diese gemeinsamen Anstrengungen sowjetischer Theoretiker und Praktiker in der Auswertung der Erkenntnisse Stalins führen zu einem ungeheuren Aufschwung auf allen Gebieten der sowjetischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Die Literatur sowie die Berichte und Protokolle der Tagungen zeigen, daß die Stalinschen Thesen die sowjetischen Juristen befähigt haben, unrichtige Auffassungen auf einzelnen Gebieten zu erkennen und ihre Arbeiten auf ein noch höheres Niveau zu heben. Es gelang ihnen dadurch z. B., den fehlerhaften Aufbau des Systems des allgemeinen Teils des Sowjetischen Lehrbuchs über das Strafrecht zu erkennen, die Probleme der Verantwortung und ihrer Grundlagen sowie die Lehre vom Verbrechen zu vertiefen und somit die sowjetische Rechtswissenschaft, welche die führende Rechtswissenschaft des Marxismus-Leninismus und das Vorbild einer wirklich demokratischen und friedliebenden Rechtswissenschaft ist, trotz der bisher schon erreichten großen Erfolge auf allen Gebieten noch weiter vorwärts zu bringen.2) Im Gegensatz zu den sowjetischen Juristen schweigen unsere Rechtstheoretiker und Rechtspraktiker, wie alle anderen Wissenschaftler in der Deutschen Demokratischen Republik, sich seit einem Jahr über die Arbeiten Stalins aus. Damit soll keineswegs gesagt sein, daß die Arbeiten Stalins von den demokratischen Juristen unbeachtet geblieben wären. Wir wissen sehr gut, daß unsere besten Juristen von dieser Arbeit reiche Impulse empfangen haben, daß stillschweigend falsche Auffassungen liquidiert wurden und daß in einzelnen Arbeiten die Erkenntnisse Stalins ihren Nie- 2) Eine Übersicht über die Diskussion geben: W. Iwanow : Einige Fragen der Staats- und Rechtstheorie im Lichte der Arbeit des Genossen Stalin „über den Marxismus in der Sprachwissenschaft“, Sowjetstaat und Recht, 1950, Heft 10. Besprechung des Werkes Stalins „Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ in den juristischen Hochschulen Moskaus, Sowjetstaat und Recht, 1950, Heft 3. Die 5. wissenschaftliche Konferenz der Aspiranten im Rechtsinstitut der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Sowjetstaat und Recht, 1951, Heft 6. 402;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 402 (NJ DDR 1951, S. 402) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 402 (NJ DDR 1951, S. 402)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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