Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 496 (NJ DDR 1950, S. 496); Sätzen der UN und der gegenwärtigen weltpolitischen Situation entspricht und unterstützen deshalb den Kampf der Sowjetunion und der anderen friedliebenden Staaten für die Aufrechterhaltung dieses Prinzips. Sie begrüßen die eindeutige Definition der Aggression in der vom II. Weltfriedenskongreß beschlossenen Charta des Friedens und verpflichten sich, in ihrer Arbeit die Anerkennung dieses eindeutigen Rechtsgrundsatzes zu propagieren. 5. Die demokratischen deutschen Juristen unterstützen den Kampf um die Bestrafung der Kriegspropaganda in jeder Form und die Bestrebungen auf Erlaß entsprechender Gesetze in allen Ländern. 6. Die demokratischen deutschen Juristen erkennen, daß der Kampf um den Frieden zugleich der Kampf um die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands ist. Sie sehen deshalb ihre besondere Aufgabe in der Unterstützung dieses Kampfes in jeder Form. Sie weisen darauf hin, daß der nationale Widerstand in Westdeutschland und Westberlin rechtmäßig ist und daß jede strafrechtliche Verfolgung von Kämpfern für die Einheit Deutschlands, von Kämpfern für den Frieden rechtswidrig ist. Sie verpflichten sich deshalb zur Unterstützung aller Friedenskämpfer und zur Anprangerung aller deutscher Juristen, die sich als Handlanger imperialistischer Kräfte mißbrauchen lassen. Sie fordern die sofortige Freilassung aller Friedenskämpfer. Die demokratischen deutschen Juristen werden den besonderen Kampf gegen die Remilitarisierung Westdeutschlands und Westberlins führen, weil sie der Einheit Deutschlands und dem Frieden entgegen steht. 7. Im Namen aller demokratischen deutschen Juristen erklären die Teilnehmer an der Deutschen Juristentagung 1950, daß der Kampf um den Frieden und der Kampf um die Einheit Deutschlands nur deshalb erfolgreich geführt werden kann, weil es zugleich der Kampf des großen Lagers des Friedens ist, das alle friedliebenden Menschen der Welt vereint. Dieses Lager erhält seine Stärke dadurch, daß sich in ihm die volksdemokratischen Staaten Europas und Asiens befinden, und vor allem die große sozialistische Sowjetunion unter Führung des besten Freundes des deutschen Volkes, Generalissimus Stalin. Verpflichtung eines Friedenskämpfers Mit besonderer Freude veröffentlichen wir in diesem Monat der deutsch-sowjetischen Freundschaft ein Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Butz an das Ortsfriedenskomitee von Bad Doberan, in dem dieser persönliche Verpflichtungen im Kampf für den Frieden übernimmt. Die vorbildliche Haltung dieses Juristen unserer Republik, der in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft den heroischen Kampf des großen Sowjetvolkes um den Aufbau gewaltiger Friedenswerke miterlebte und weiß, daß in diesem Land des Sozialismus niemand vom Kriege spricht und alle für den Frieden arbeiten, sollte allen deutschen Juristen ein Beispiel sein, durch Übernahme konkreter Verpflichtungen für eine weitere Verstärkung der großen Friedensfront zu kämpfen. Die Redaktion. Ich bin einer der Ungezählten, die lange Jahre ihres Lebens für einen schändlichen Angriffskrieg mißbraucht wurden. Ich habe das unsagbare Elend des Krieges kennengelernt. In der sowjetischen Kriegsgefangenschaft habe ich gelernt, den Krieg ebenso zu hassen, wie ihn die Sowjetmenschen hassen. Heute stehen wir mit Erschütterung vor der Tatsache, daß in Westeuropa und Westdeutschland eine fieberhafte Aufrüstung betrieben wird. Dazu kann ich nicht länger schweigen. Ich verpflichte mich, 1. für die Dauer meines Lebens die Arbeit der Friedensfreunde innerhalb der Bevölkerung meines Wohnortes durch Wort und Schrift aktiv zu unterstützen; 2. für die Dauer meines Lebens durch eine alljährliche Spende von 100, DM am 21. Dezember eines jeden Jahres den Friedenskämpfern dafür zu danken, daß sie für die Menschheit wieder ein Jahr des Friedens gewonnen haben. Die Durchführung der übernommenen Verpflichtungen unterstelle ich der Kontrolle des örtlichen Friedenskomitees. Gleichzeitig rufe ich alle Geistesschaffenden, insbesondere meine Kollegen auf, diesem Beispiel zu folgen. Es geht um Euch, um das Leben Eurer Frauen und Eurer Kinder! Rechtsanwalt Dr. Gerhard Butz, Bad Doberan in Mecklenburg Rechtsprechung I. Entscheidungen des Obersten Gerichts Zivilrecht Art. 6, 19 der Verfassung. Die Höhe der in der 6. Durchführungsbestimmung über die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe vom 15. Juli 1949 (ZVOB1.1949 S. 548) in § 4 Abs. 6 bestimmten Verzugszinsen verstößt nicht gegen die Art. 6 und 19 der Verfassung. OG, Urt. vom 25. Oktober 1950 1 Zz 27/50. Aus den Gründen: Nach dem Vortrage der Klägerin hat die zu ihrer Vereinigung gehörende Kunstharz-Preßwarenfabrik E. an die Verklagte auf deren Bestellung Waren geliefert. Die Rechnungen darüber sind am 12. Juli 1949 und 19. August 1949 ausgestellt worden. Mit der Begründung, die Verklagte habe trotz Mahnung Zahlung nicht geleistet, hat die Klägerin mit der Klage die Zahlung des genannten Betrages nebst 0,05% täglicher Verzugszinsen seit Fälligkeit verlangt. Die Verklagte ist im Verhandlungstermin nicht erschienen. Die Klägerin hat Erlaß des Versäumnisurteils beantragt. Das Amtsgericht in Leipzig hat das Versäumnisurteil mit der Einschränkung erlassen, daß es die geforderten Zinsen nur bis zum 6. Oktober 1949 und vom 7. Oktober 1949 ab nur 5% Jahreszinsen zugesprochen hat Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik hat gegen dieses Urteil insoweit die Kassation beantragt, als es den’ .Zinsanspruch abgewiesen hat, da diese Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe. Der Kassationsantrag ist begründet. Die Klägerin hat ihren Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von täglich 0,05% auf die 6. Durchführungsbestimmung über die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe vom 15'. Juli 1949 (ZVOB1. 1949 S. 548) gestützt. Nach § 4 Abs. 6 dieser Durchführungsbestimmung sind bei verspäteter, d. h. nach Ablauf von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum (§ 4 Abs. 4) erfolgter Zahlung, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 0,05% vom Rechnungsbeträge für jeden Versäumnistag zu zahlen Die Ansicht des Amtsgerichts, daß eine Vorschrift, wie sie die 6. Durchführungsbestimmung über die Höhe der Verzugszinsen enthält, den Artikeln 6 und 19 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik widerspricht, ist unrichtig. Das Amtsgericht verkennt die Bedeutung dieser Verfassungsbestimmungen. Der Art. 6 spricht die Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetz aus. Gleichberechtigung vor dem Gesetz bedeutet Gleichheit der Rechtsanwendung. Die Gleichheit der Rechtsanwendung aber verlangt, daß die Gesetze ohne Ansehen der Person anzuwenden und gleiche Tatsachen gleich zu behandeln sind. Der Art. 6 bedeutet also nicht Gleichheit der Gesetze. Er gibt dem Gesetzgeber nicht die bindende Anweisung, nur Gesetze zu erlassen, die für alle Bürger gleich sind, und verbietet dem Gesetzgeber nicht, Sonderregelungen zu erlassen. Ungleiche Verhältnisse in der Gesellschaft erfordern aber eine verschiedene Behandlung und gebieten daher auch Sonderregelungen in der Gesetzgebung. Das Amtsgericht widerspricht sich übrigens selbst, da es gegen die unterschiedliche Höhe von Verzugszinsen im BGB und HGB nichts einzuwenden hat. Inwiefern eine gesetzliche Bestimmung über erhöhte Verzugszinsen für Volkseigene Betriebe der sozialen Gerechtigkeit nicht entsprechen soll, hat das Amtsgericht nicht näher ausgeführt. Es ist auch unverständ- 496;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 496 (NJ DDR 1950, S. 496) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 496 (NJ DDR 1950, S. 496)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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