Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 38

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 38 (NJ DDR 1950, S. 38); Flugblatt hat keineswegs zu irgendwelchen aktiven Handlungen aufgefordert, sondern nur zu passivem Widerstand, indem es zum Ausdruck gebracht hat, daß die Demontagen sich nicht durchführen ließen, wenn alle Beteiligten isich weigern würden, Arbeiten, die mit der Demontage z.usammenhingen, durchzuführen. In zahlreichen Prozessen ähnlicher Art, die in der britischen Besatzungszone stattgefunden haben, ist von der deutschen Verteidigung die Rechtmäßigkeit der Demontagen bezweifelt worden, aber immer nur unter Hinweis auf die Haager Landkriegsordnung, während das Potsdamer Abkommen als Verteidigungsmittel soweit bekannt noch nie verwertet worden ist. Diese eigenartige Methode der Verteidigung ist nur dadurch zu erklären, daß man in Westdeutschland das Potsdamer Abkommen nicht liebt und es deshalb tot-schweigen möchte, da man ja nicht offen erklären kann, es habe keine Rechtsbedeutung mehr. Unter IV „Deutschlands Reparationen“, und zwar Ziff. 5 sagt das Potsdamer Abkommen: „Der Umfang der als Reparationen aus den westlichen Zonen zu entfernenden Anlagen muß spätestens in 6 Monaten festgesetzt sein“, um dann in Ziff. 6 fortzufahren: „Der Abtransport von Anlagen der Großindustrie soll sobald wie möglich beginnen und zwei Jahre nach dem in § 5 bezeichneten Zeitpunkt beendet sein“. Da das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 stammt, war die Frist zur Demontage aus Gründen der Reparationen Anfang 1948 abgelaufen. Daß es sich bei den Demontagen in Salzgitter um Reparations-Demontagen handelt, ergibt sich aus dem Umstand, daß zum mindesten ein Teil der Anlagen für die faschistische Regierung in Griechenland bestimmt ist. Aber selbst wenn es sich nicht um Reparations-Demontagen, sondern um solche handeln würde, die Entmilitarisierungszwecken dienen, ist die Rechtslage keine andere, da das Potsdamer Abkommen in § 11 Abs. 2 unter B „Wirtschaftliche Grundsätze“ sagt: „Produktionsmittel, die für die erlaubte Produktion nicht benötigt werden, sollen in Übereinstimmung mit dem Reparationsplan entfernt oder zerstört werden“. Es ist nicht einzusehen, warum die Frist, die nach obigen Ausführungen für Reparations - Demontagen Anfang 1948 abläuft, für Demontagen zu Entmilitarisierungszwecken trotz eines übereinstimmenden Reparationsplanes eine längere sein soll. Schließlich haben die Besatzungsbehörden seit Beendigung des Krieges Zeit genug gehabt, um festzustellen, was kriegswichtig ist. Sie hätten deshalb durchaus die oben erwähnte Anfang 1948 ablaufende Frist innehalten können. Im übrigen scheint es zweifellos zu sein, daß die Produktionsmittel der Reichswerke Salzgitter in den Rahmen der „erlaubten Produktion“ hineinfallen. Der § 15c des Potsdamer Abkommens unter B „Wirtschaftliche Grundsätze“ sieht ausdrücklich vor, „daß eine ausgeglichene Wirtschaft innerhalb Deutschlands entsteht und der Einfuhrbedarf herabgesetzt wird.“ Der Marshallplan findet also sicher nicht im Potsdamer Abkommen seine Basis. Jedenfalls ist es vom Gesichtspunkt einer gesunden Volkswirtschaftsführung aus als im höchsten Maße unvernünftig zu bezeichnen, daß eine Rohstoffproduktion wie die Eisenproduktion in - Salzgitter unmöglich gemacht wird, so daß Deutschland aus dem Ausland teure Erze importieren muß, um seine Wirtschaft einigermaßen über Wasser zu halten. Es steht fest, daß Deutschland mit den eigenen Erzvorkommen nicht auskommt und auf Importe angewiesen ist, selbst wenn es keine Kriegsproduktion betreibt. Diese Importe zu verringern, entspricht der Idee des Potsdamer Abkommens, so daß schon aus diesem Gesichtspunkt heraus die Demontage der Salz-gitterschen Produktionsstätten als dem Potsdamer Abkommen zuwiderlaufend bezeichnet werden muß. Sollte aber der Einwand erhoben werden, daß durch die Gründung des Bonner Bundesstaates die Grundlagen des Potsdamer Abkommens erschüttert worden wären, dann käme man zu keinem anderen Ergebnis, da sich dann jedenfalls die britische Besatzungsmacht die Haager Landkriegsordnung entgegenhalten lassen müßte. In der Frage der Krupp-Demontage hat sich Sir B. H. Robertson gemäß britischem Memorandum vom 23. Oktober 1947 wie folgt ausgelassen: „Für die augenblickliche Besetzung Deutschlands gibt es keinen ge- nauen Präzedenzfall. Eine solche Situation wurde von den Verfassern der Haager Landkriegsordnung niemals ins Auge gefaßt. Es gibt keine deutsche Regierung. Die oberste Gewalt in Deutschland wird von den vier Oberbefehlshabern ausgeübt, von denen jeder für seine eigene Besatzungszone zuständig ist und die gemeinsame Entscheidungen treffen in Angelegenheiten, die Deutschland als ganzes angehen. Auf Grund der ihnen verliehenen obersten Gewalt gibt es keine Begrenzung ihrer Vollmachten mit Ausnahme derjenigen, die sie sich selbst setzen. Jede Behauptung, daß von der britischen Militärregierung ergriffene Maßnahmen eine Verletzung besagter Artikel oder des Völkerrechts darstellen, ist auf eine falsche Beurteilung zurückzuführen und nicht zutreffend.“ Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Argumentation von B. H. Robertson im Jahre 1947 gültig war. Jetzt entbehrt sie jedenfalls der Rechtsgrundlage, da inzwischen der Bonner Bundesstaat gebildet worden ist, der ja als ein Produkt der britischen Besatzungsmacht bezeichnet werden muß. Die britische Besatzungsmacht kann also am allerwenigsten erklären, es gäbe keine deutsche Regierung. Von Reparationen ist im Besatzungsstatut nicht die Rede. Die Demontagen aus Reparationsgründen finden also im Besatzungsstatut keine Handhabe. Allerdings sagt die Ziff. 2 Abs. a des Besatzungsstatuts, daß die Hohen Kommissare sich die Frage der Entwaffnung und Entmilitarisierung Vorbehalten haben. Mit den Produktionsmitteln, die jetzt in Salzgitter demohtiert werden, können keine Waffen hergestellt werden. Die Produktion von Eisen, das für die Existenz der deutschen Volkswirtschaft dringend notwendig ist, kann nicht als eine militaristische Angelegenheit bezeichnet werden. Das Besatzungsstatut rechtfertigt also auch insoweit keineswegs die Demontage. Für die internationale Rechtslage Westdeutschlands sind allein das Potsdamer Abkommen und neuerdings das Besatzungsstatut maßgeblich. Wie dargelegt, sprechen sich beide internationalen Rechtschöpfungen klar gegen die Möglichkeit einer verspäteten Demontage aus. Aus diesem Grunde ist es völlig unangebracht, zur Verteidigung des deutschen Standpunktes mit der Haager Landkriegsordnung zu operieren. Folgt man aber dem Standpunkt der westlichen Besatzungsmächte, die scheinbar das Potsdamer Abkommen als überlebt ansehen, dann kann die Haager Landkriegs-ordnung nicht mit den Worten umgangen werden, die Sir B. H. Robertson, wie oben erwähnt, gebraucht hat. Das geht auch nicht, wenn man erklärt, es wäre noch kein Frieden abgeschlossen. Die Haager Landkriegsordnung ist gerade für den Krieg geschaffen. Es ist nicht einzusehen, warum sie zugunsten der Deutschen Gültigkeit haben sollte, solange Hitler noch Krieg führte, aber ihren heilsamen Schutz auf Deutschland nicht mehr auszustrahlen in der Lage ist, nachdem das System verschwunden ist, zu dessen Bekämpfung sich die Alliierten zusammengetan haben. Nur wenn die Haager Landkriegsordnung durch das Potsdamer Abkommen, weil dieses gleichfalls ein internationales Gesetz ist, beseitigt ist, kann sie an Bedeutung verloren haben. Wenn man aber das Potsdamer Abkommen als nicht mehr existent ansieht, ist man an die Haager Landkriegsordnung gebunden. In beiden Fällen ist eine verspätete Demontage unberechtigt. Kommt man zu dem Ergebnis, daß die verspätete Demontage gegen das Völkerrecht verstößt, dann entsteht die Frage, ob das deutsche Volk sich eine solche Rechtswidrigkeit stillschweigend gefallen lassen muß. Es entspricht den Grundsätzen internationalen Rechts, daß ein Volk in solchem Falle zum mindesten das Recht zum passiven Widerstand hat. Die Nürnberger Urteile haben dieses Recht noch einmal ausdrücklich wieder festgelegt, indem sie zu Recht diejenigen nationalsozialistischen Führer verurteilten, die versucht haben, den passiven Widerstand der durch den Hitlerismus unterdrückten Völker zu brechen, sei es, daß die dort lebenden Menschen zur Fremdarbeit verschleppt wurden, sei es, daß mit Hilfe deutscher Arbeitskräfte ausländische Unternehmen abmontiert u. diejenigen ausländischen Personen, die sich weigerten, an diesen Demontagen teilzunehmen, eingesperrt wurden. Das Flugblatt „5 Minuten vor zwölf“ sieht keinerlei Gewaltmaßnahmen vor. Es fordert nur zum Streik auf. Der Streik ist ein international anerkanntes Hilfs- 38;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 38 (NJ DDR 1950, S. 38) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 38 (NJ DDR 1950, S. 38)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen im Falle der - Beendigung der Zusammenarbeit mit und zur Archivierung des notwendig sind. Inoffizieller Mitarbeiter; allmähliche Einbeziehung schrittweises Vertrautmachen des mit den durch ihn künftig zu lösenden politisch-operativen Aufgaben zur Gewinnving operativ bedeutsamer Informationen und Beweise sowie zur Realisierung vorbeugender und Schadens verhütender Maßnahmen bei strikter Gewährleistung der Erfordernisse der Wachsamkeit und Geheimhaltung, des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der notwendig ist, aus persönlichen beruflichen Gründen den vorübergehend kein aktiver Einsatz möglich ist. Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und sowie dem Medizinischen Dienst bei Vorkommnissen mit Verhafteten im Verwahrraumbereich. Für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Verwahrraumbereich sind alle Mitarbeiter der Abteilung verantwortlich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X