Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 342

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 342 (NJ DDR 1950, S. 342); Anschlag auf den Frieden mit natur- und völkerrechtlichen Argumenten Von Martin O s ch at z, Berlin In der „Juristischen Rundschau“ vom 10. Juni 1950, die im Westsektor von Berlin erscheint (Herausgeber sind u. a. der Chefpräsident des Landgerichts von West-Berlin, der Präsident des Patentamts in München, der Präsident und auch der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone in Köln) ist eine Abhandlung des Professors Dr. Wegner aus Münster erschienen, die den unverfänglichen Titel „Neuaufgegebene Bemerkungen über Naturrecht und Völkerrecht“ trägt. In dieser Abhandlung wird der Inhalt eines Vortrages zusammengefaßt, den Wegner am 27. November 1949 in Burgsteinfurt vor deutschen und niederländischen Juristen gehalten hat. Das Bemerkenswerte dieses Aufsatzes ist nun nicht, daß Wegner vom Standpunkt einer eindeutig katholischen Grundauffassung aus zu Problemen des Völkerrechts Stellung nimmt; das ist sein gutes Recht. Wesentlich ist auch nicht, daß er sich bei seiner Beweisführung an verschiedenen Stellen schlechthin auf die Autorität des Papstes beruft und die Geltung des katholischen Dogmas, wonach dem menschlichen Recht ein positives göttliches Recht (Offenbarung) und ein natürliches göttliches Recht (Vernunft) gegenüberstehe, als über jeden Zweifel erhaben darstellt, obwohl diese Art der Behandlung der Dinge für die Herausgeber der Zeitschrift zu der Frage hätte Veranlassung geben müssen, ob diese Art „juristischer Argumentation“ mit dem Charakter einer sog. wissenschaftlichen Fachzeitschrift vereinbar ist. Wesentlich ist aber, zu welchen Ergebnissen Wegner aus seiner Grundeinstellung kommt. Wegner ist ein Freund des Konservativismus; deswegen preist er „die geschichtliche Wirklichkeit der christlichen Familie der Könige, in der doch wohl die Überlieferung der christlichen Völkergemeinschaft, der einzigen, die es gab und gibt, deutlicher weiterlebt als anderswo“. Dagegen kann er sich mit der „revolutionären Macht einer Aufrührerrotte“ nicht befreunden und beneidet die Engländer und die Holländer um „das Glück, seit langer Zeit von Revolutionen verschont zu sein“. Mit Abscheu spricht er davon, daß „die großen Aufrührer und Verbrecher“, die im Völkerrecht eine Rolle spielten, sich auf das Naturrecht berufen haben! Er unterscheidet Naturrecht, das „aus irgendeiner revolutionären Bewegung emporsprang“ und Naturrecht, das „in den Jahrtausenden der Rechtsgeschichte da war und ist“. Das revolutionäre Naturrecht geht über seinen Horizont als katholischen Dogmatiker hinaus Er lehnt es ohne jede Begründung ab und bezeichnet es als „flache, moderne Begeisterung“, die sich in „beschimpfenden schmalen Pamphleten“ äußert, „tagesselige Dummheiten“ zum Inhalt hat. Dagegen werden die Vertreter des „göttlichen Rechts“ mit dem anerkennenden Prädi- kat „geistige Mächte“ ausgezeichnet. Von dieser Art ist die „wissenschaftliche“ Beweisführung eines westdeutschen Professors der Rechte! Wegner bewundert das Gepränge des diplomatischen Korps mit seinen in Wien und Aachen 1815 und 1818 geregelten vier Rangklassen vermutlich wegen des Vorrechtes des Vatikans, den Doyen des diplomatischen Korps zu stellen (soweit ist Wegner auf die Erhaltung des geschichtlich Gewordenen bedacht). Er kommt auch auf die spanische „Kolonisation“ in Amerika zu sprechen, die bekanntlich zur Zerstörung alter Kulturen, zu Grausamkeiten und zur stärksten wirtschaftlichen Ausbeutung führte, zugleich aber der Ausbreitung der katholischen Lehre diente. Aber er erhebt keine Einwendung dagegen, daß das spanische Einschreiten mit Missionsbefehl und Recht der Handelsfreiheit „begründet“ worden ist. Wegner hat also nichts gegen die Anwendung von Gewalt, soweit diese zur Erhaltung und Machterweiterung „der geschichtlichen Wirklichkeit der christlichen Familie der Könige“ beigetragen hat, bei der die Belange der katholischen Kirche so gut aufgehoben waren. Ein Gegner von Gewaltanwendung ist er aber, wenn es sich darum handelt, daß in den Bestand dieser geschichtlichen Begebenheit eingegriffen wird. Gefährlich aber werden die Folgerungen, die Wegner zieht, wenn er über die politischen Probleme der Gegenwart spricht. In bezug auf die Verhältnisse in Deutschland nach 1945 sagt er: „Man hat uns soviel Land weggenommen, daß eine ganz erhebliche Rücksichtnahme auf diese ungeheuerlichen Annexionen bei der Berechnung unserer Kriegsschulden erfolgen müßte. Bei dieser Berechnung würde sich ergeben, daß wir nicht nur nichts mehr zu zahlen hätten, sondern sogar per Saldo noch etwas herausbekommen sollten. Man fürchte aber nicht, daß ich um die Einkassierung dieses Saldos zu unseren Gunsten bemüht sein will. Täte ich es, so fände ich mich mit dem Landesverlust ab, verkaufte das Land meiner Väter. Das aber gerade will ich nicht.“ Hier läßt der katholische Herr Professor die Katze aus dem Sack. Die ganze, mit vielen wissenschaftlichen Zitaten ausgeschmückte Abhandlung zielt auf eine Revision der Ostgrenzen ab. Damit richtet sich der Aufsatz unmittelbar gegen die Sowjetunion und die Volksdemokratien und reiht sich in geschickt versteckter Form in die Reihe der Maßnahmen ein, die der ideologischen Vorbereitung eines Krieges gegen die Sowjetunion dienen. Der Professor Wegner entlarvt sich eindeutig als Handlanger der Westdeutschland beherrschenden Kolonialherren und als Feind des deutschen Volkes. Das deutsche Volk ist tief von dem Willen durchdrungen, die Kräfte des Krieges in seinem Land unschädlich zu machen, die demokratischen Kräfte zu stärken und damit zur Sicherung des Friedens beizutragen. Aus dem Manifest des Deutschen Volkskongresses an die in London tagenden Außenminister (6./7. Dezember 1947);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 342 (NJ DDR 1950, S. 342) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 342 (NJ DDR 1950, S. 342)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht wurden, gehen die Verfasser auf folgende sPpwühl für die rsuch ungs-arbeit als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n. Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.

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