Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 540

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 540 (NJ DDR 1980, S. 540); 540 Neue Justiz 12/80 auch gleichbleibend gutes Arbeiten entsprechend anerkannt und stimuliert werden. Neben der auch für die Ent--faltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin notwendigen Verwirklichung des Leistungsprinzips sind Reaktionen der Leiter auf gute Arbeit in vielfältiger Weise von moralischen Anerkennungen bis hin zu staatlichen Auszeichnungen oder auch „nur“ in Form von persönlichen Gesprächen, die die Anerkennung des Leiters für die geleistete Arbeit zum Ausdrude bringen wünschenswert und erforderlich. Moralische Verpflichtung des Werktätigen zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin Auf der Grundlage der objektiv gegebenen gesellschaftlichen Möglichkeiten zu verantwortungsbewußtem Handeln des einzelnen setzt sozialistische Arbeitsdisziplin eigenes aktives Bemühen des Werktätigen voraus, die für alle Werktätigen gültigen Pflichten und die für ihn speziell zutreffenden Arbeitspflichten freiwillig zu erfüllen sowie die ihm gewährten Rechte nach Maßgabe seiner Verantwortung und seiner subjektiven Möglichkeiten wahrzunehmen. Hierzu ist unerläßlich, daß der Werktätige alle ihm gebotenen Möglichkeiten nutzt, um sich Kenntnis über die Gesamtheit seiner Pflichten zu verschaffen. Er muß in der Lage sein, diese Pflichten ständig in der geforderten Quantität und Qualität zu erfüllen. Von ihm wird gefordert, daß er alle subjektiv gegebenen und objektiv gebotenen Voraussetzungen ausschöpft, entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zu handeln. Das Wissen um die juristische Berechtigung und Verpflichtung allein reicht jedoch nicht aus, um der umfassenden Verantwortung gerecht zu werden, die in der sozialistischen Gesellschaft objektiv für jeden einzelnen existiert. Sozialistische Disziplinbeziehungen basieren auch auf moralischen Werten, wie Einstellung zur Arbeit, zum Kollektiv, Motiven zur Arbeit, Bereitschaft, sich für die kollektive Arbeit verantwortlich zu fühlen und sich zu engagieren, Grad der Identifikation mit gesellschaftlichen Erfordernissen u. a. m. Die moralischen Werte sind nicht ein für allemal gegeben, sie müssen durch dauerhaftes Bemühen der Gesellschaft, des Betriebes, der Kollektive und des einzelnen gefestigt und entwickelt werden. Die Tatsache, daß die überwiegende Mehrheit der Werktätigen diszipliniert, mit hoher Einsatzbereitschaft und verantwortungsbewußt arbeitet, daß sie mit zunehmender Sachkenntnis an betrieblichen Entscheidungen teilhat, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß es auch noch Werktätige gibt, die sich den Normen der sozialistischen Arbeitsdisziplin wiederholt widersetzen. Es ist weder für den Betrieb und für das Kollektiv noch für den Betreffenden selbst von Nutzen, würde man vor dieser Tatsache die Augen verschließen. Nachhaltige Reaktionen der Leiter, besonders aber auch des unmittelbaren Arbeitskollektivs, sind hier unerläßlich, um Verantwortungslosigkeit und Disziplinverletzungen22 zu begegnen. Überzeugung und Zwang mit den im Gesetz vorgesehenen arbeitsrechtlichen Mitteln einheitlich zur Erziehung zu nutzen und die nachhaltige Orientierung auf die Einheit von Rechten und Pflichten bei der Anwendung des Arbeitsrechts23 fördern die Einhaltung der Arbeitsdisziplin. * In der sozialistischen Arbeitsdisziplin, in den objektiv gegebenen Möglichkeiten, verantwortungsbewußt und diszipliniert zu arbeiten, im subjektiven Vermögen des einzelnen Werktätigen und in seiner Bereitschaft, gesellschaftsgemäß mit Umsicht und Initiative zu handeln, sowie in der Stimulierung dieser Bereitschaft mit arbeitsrechtlichen, moralischen und anderen Mitteln bis hin zur Nutzung der durch das Gesetz vorgesehenen Sanktionen bei schuldhaft arbeitspflichtwidrigem Verhalten sind wesentliche Faktoren für die Intensivierung der Arbeit sowie der Beeinflussung ihres Nutzeffekts zu sehen. 1 W. I. Lenin, Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 497. 2 W. I. Lenin, „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“, in: Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 262. 3 Erfolgreich wirtschaftsleitende Kombinate führten ihre Ergebnisse zu einem beträchtlichen Teil auf diszipliniertes und initiativreiches Handeln aller Werktätigen zurück. Vgl. hierzu: Die Hauptaufgabe wird zielstrebig verwirklicht (Seminaristischer Erfahrungsaustausch des Zentralkomitees der SED zur Entwicklung der vorhandenen und Bildung neuer Kombinate am 24. und 25. August 1978), Berlin 1978; B. Winter, „Die Verantwortung des Werkzeugmaschinenbaus für die Modernisierung des Produktionsapparates“, Einheit 1980, Heft 2, S. 129 ff.; W. Sieber, „Rationalisierung der Verwaltungsarbeit im Kombinat“, Einheit 1980, Heft 3, S. 285 fE. 4 E. Honecker, Aus dem Schlußwort auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1979, S. 194. 5 K. Marx, Das Kapital, Bd. l, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 23, S. 333. 6 Vgl. W. Frohn, „Erfahrungen des VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt“, in: Die Hauptaufgabe wird zielstrebig verwirklicht, a. a. O., S. 61 ff.; J. Hertwig, „Weniger produzieren mehr“, Einheit 1979, Heft 11, S. 1127 fl. 7 Vgl. A. Stolle/W. Thiel, „Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin“, in: Das Arbeitsrecht der DDK, Fernstudienmaterial, Bd. 1, Berlin 1979, S. 122 f. 8 W. G. Afanasjew, Wissenschaftliche Leitung der Gesellschaft, Berlin 1969, S. 285. 9 Vgl. W. Hantsche/S. Sahr, „Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Gewerkschaften“, NJ 1977, Heft 14, S. 448 fl. 10 Da Leitungsbeziehungen selbstverständlich Demokratiebeziehungen sind, können sie nicht vom Verhältnis Demokratie und Disziplin abgesondert werden. Hier soll lediglich auf die spezifischen Anforderungen hingewiesen werden, die sich aus der Beziehung zwischen Leitung und Arbeitsdisziplin ergeben. ■ 11 W. G. Afanasjew, Der Mensch in der Leitung der Gesellschaft, Berlin 1979, S. 245. 12 C. Krömke, „Der sozialistische Leiter und sein gesellschaftlicher Auftrag“, Einheit 1980, Heft 6, S. 569 fl. (570). 13 W. G. Afanasjew, Der Mensch in der Leitung der Gesellschaft, a. a. O., S. 247. 14 W. I. Lenin („Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“, a. a. O., S. 260) schrieb hierzu: „Diese Unterordnung kann bei idealer Bewußtheit und Diszipliniertheit der an der gemeinsamen Arbeit Beteiligten mehr an die milde Leitung eines Dirigenten erinnern. Sie kann die scharfen Formen der Diktatorherrschaft annehmen, wenn keine ideale Diszipliniertheit und Bewußtheit vorhanden sind.“ 15 H. Erdmann/A. Golub/W. Scheler, Ökonomie und Moral im Sozialismus, Berlin 1975, S. 253. 16 K. Liebknecht, „AntimilitarismusI“, in: Gesammelte Reden und Schriften, Bd. vm, Berlin 1966, S. 273. 17 Vgl. auch H. Toeplitz, „Erfahrungen der Gerichte bei der Anwendung des Arbeitsgesetzbuchs“, NJ 1980, Heft 4, S. 153 ff. (154). 18 Auf außerbetriebliche Bedingungen, die unzweifelhaft das disziplinierte Verhalten einzelner Werktätiger oder auch ganzer Kollektive mehr oder weniger stark berühren, wie z. B. Bedingungen im Territorium (Berufsverkehr, Versorgungsprobleme, Betreuung und Unterbringung der Kinder u. a. m.) oder familiäre Bedingungen wird hier nicht eingegangen. 19 Vgl. hierzu W. Thlel/J. Pawelzig, „Verwirklichung Leninscher Leitungsprinzipien im Arbeitsrecht“, NJ 1980, Heft 7, S. 297 fl. (299). 20 Zum Funktionsplan ausführlicher: R. Heuse, „Arbeitsaufgabe und Funktionsplan“, Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heft 4, S. 177 ff.; derselbe, „Bezugnahme auf den Funktionsplan im Arbeitsvertrag zulässig“, Arbeit und Arbeitsrecht 1980, Hefts, S. 225 f. 21 Hierzu ausführlich E. Hein/F. Kunz, „Verantwortung und Verantwortlichkeit im Arbeitsrecht", NJ 1980, Heft 10, S. 442 f. 22 Vgl. H. Heintze, „ Gewerkschaftliche Rechtsarbeit ln Vorbereitung des X. Parteitages der SED“, NJ 1980, Heft 9, S. 392 fl. (393). 23 Vgl. hierzu z. B. „Arbeitsdisziplin und Erholungsurlaub“, Aus einem Protest des Staatsanwalts des Kreises Spremberg mit Anmerkung G. Kürschner, Arbeit und Arbeitsrecht 1980, Heft 4, S. 190 f. Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. E. Poppe; Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft 308 Seiten; EVP (DDR): 16,50 M Informativ und anschaulich befaßt sich dieses erste komplexe Werk über die Grundrechte des Bürgers in unserer Gesellschaft in seinem Hauptteil mit den Grundrechten und Grundpflichten der Bürger der DDR, ihrer Entwicklung, ihrem Inhalt und ihrer Funktion. Dabei wird insbesondere die Einheit der politischen, persönlichen, sozialökonomischen und kulturellen Rechte betont, und es werden die Garantien genannt, die der Verwirklichung der Grundrechte im Sozialismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dienen. Darüber hinaus informieren die Autoren über die Durchsetzung der Grundrechte in den europäischen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft, sie setzen sich mit überzeugenden Argumenten mit imperialistischen Positionen zu den Menschenrechten auseinander und würdigen abschließend den innen- und außenpolitischen Beitrag der DDR zur Verwirklichung der Menschenrechte. Das Buch befähigt Propagandisten, Referenten und Funktionäre zu einer offensiven Argumentation gegen die imperialistische Menschenrechtskampagne.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 540 (NJ DDR 1980, S. 540) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 540 (NJ DDR 1980, S. 540)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Die qualifizierte Realisierung dieser grundlegenden Aufgabenstellung erfordert insbesondere auch die Probleme zu erkennen und zu beherrschen. Die sind daher wesentlicher Regulator für die Aufmerksamkeit gegenüber einer Sache und zugleich Motiv, sich mit ihr zu beschäftigen.

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