Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 408 (NJ DDR 1980, S. 408); 408 Neue Justiz 9/80 den Antrag aufzunehmen, dann kann er in der Rechtsantragstelle vieles lernen und üben, was er später in seiner richterlichen Arbeit (z. B. in der Verhandlungsführung) braucht: den richtigen Umgang mit den Bürgern, die Gesprächsführung, das Herausfinden des rechtlich relevanten Sachverhalts und seine präzise Wiedergabe im Schriftsatz sowie die richtige Antragstellung. Außerdem kann er sein erlerntes juristisches Wissen im großen Umfang anwenden. Gute Erfahrungen haben diese Kreisgerichte auch mit der Einbeziehung der Assistenten in die Verfahrensbearbeitung gewonnen. Die Assistenten haben vom ersten Tage an selbständig konkrete Aufgaben der richterlichen Arbeit in der Kammer des Ausbildungsgerichts zu lösen. Dabei werden die Anforderungen schrittweise erhöht, vor allem an die Qualität und die Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse, aber auch an die Erledigung der Arbeiten innerhalb einer bestimmten Zeit, um den Assistenten auch an das quantitative Arbeitsmaß, das von einem Richter verlangt werden muß, zu gewöhnen. Mit diesen Ausbildungsmethoden sind grundsätzliche Fragen der Ausbildung aufgeworfen. Da der vorliegende Musterausbildungsplan des Ministeriums der Justiz ihnen nicht mehr gerecht wird, ist vorgesehen, gemeinsam mit erfahrenen Praktikern und mit Wissenschaftlern einen neuen Ausbildungsplan zu erarbeiten, der den därgestell-ten Anforderungen entspricht und mit der Ausbildung an der Universität auf den einzelnen Rechtsgebieten abgestimmt ist. Auch der Inhalt der Lehrgänge des Ministeriums der Justiz für Richterassistenten und der Assistentenschulungen der Bezirksgerichte wird neu gestaltet werden müssen. Einflußnahme auf eine dem Berufsethos des Richters entsprechende Haltung Die besten Ausbildungsergebnisse erreichen diejenigen Assistenten, die eine dem Berufsethos des Richters entsprechende Haltung zu ihrer künftigen Tätigkeit mitbringen. Eine solche Haltung stimuliert die Lernhaltung und fördert eine positive Einstellung zur Ausbildung. Die erzieherische Einflußnahme auf die Assistenten in dieser Richtung ist deshalb eine grundlegende Voraussetzung für qualifizierte Ausbildungsergebnisse. Dabei ist aber auch zu überlegen, wie diese Erziehungsarbeit durch geeignete Methoden der Leistungsstimulierung unterstützt werden kann. Es wäre z. B. zu prüfen, ob neben den von den Kreisgerichten bereits beschrittenen Wegen (Lob und Tadel bzw. Prämiierung einer besonderen Leistung) eine Art Leistungsbuch für Richterassistenten vorzusehen ist, in das nach Beendigung eines Ausbildungsabschnittes die erreichten Ergebnisse eingetragen und bewertet werden. Damit könnten jederzeit die Ausbildungsleistungen des Assistenten nachgewiesen werden. Dieses Leistungsbuch könnte zugleich die Grundlage für die Berichterstattung am Ende der Ausbildungszeit bilden und bei den Entscheidungen über die Dauer der Assistentenzeit und die Kandidatur zur Richterwahl mit berücksichtigt werden. Berichterstattung über Abschluß der Ausbildung Nach § 9 Abs. 2 der Richterassistentenordnung haben vor Abschluß der Assistentenzeit sowohl der Assistent selbst als auch der Ausbildungsleiter dem Direktor des Bezirksgerichts über den Verlauf und die Ergebnisse der Ausbildung und Erziehung zu berichten. Diese Regelung hat sich vor allem in ihrer ideologischen Wirkung auf die Einstellung der Assistenten und der verantwortlichen Leiter zur Assistentenzeit bewährt. Die Berichterstattung wird aber in den Bezirken noch unterschiedlich gehandhabt. Die Skala reicht von gut vorbereiteten Veranstaltungen, bei denen u. a. schriftlich vorzulegende Arbeiten zu ausgewählten RechtSDroblemen durch den Assistenten zu verteidigen sind, bis hin zu routinemäßig ablaufenden Berichterstattungen. Die Erfahrungen zeigen jedoch, daß eine niveauvoll gestaltete Berichterstattung als würdiger Abschluß der Assistentenzeit durchaus ihre Bedeutung hat und daß mit ihr Leistungsbereitschaft und Leistungsstreben der Assistenten wirksam beeinflußt werden können. Deshalb muß künftig für alle Assistenten die Assistentenzeit nach einheitlichen Kriterien abgeschlossen werden. Auch insoweit ist der Musterausbildungsplan zu überarbeiten. Nach unseren Vorstellungen könnte z. B. das exakt ge- führte Leistungsbuch des Assistenten, eine schriftlich anzufertigende Belegarbeit, die mündliche Verteidigung der wesentlichen Thesen dieser Arbeit und eine Einschätzung des Direktors des Kreisgerichts über Erfolg und Ergebnisse der Ausbildung Grundlage der Vorbereitung und Ausgestaltung der Berichterstattung sein. Qualifizierte Anleitung der Betreuer Ein hohes Niveau der Ausbildung und Erziehung während der Assistentenzeit hängt stets von den initiativreichen, politisch umsichtigen und von persönlichem Engagement getragenen Bemühungen der Direktoren der Kreisgerichte und der mit der Ausbildung betrauten Richter ab. Deshalb bedürfen diese Kader der qualifizierten Anleitung, wobei der ständigen ideologischen Arbeit auch weiterhin besondere Aufmerksamkeit gebührt. Diese Arbeit sollte jedoch künftig durch Maßnahmen unterstützt und ausgebaut werden, die bisher noch nicht genutzt worden sind. Zu denken wäre hier insbesondere ah spezielle Beratungen oder Schulungen, in denen gute Arbeitsmethoden verallgemeinert werden und in denen verantwortliche Hochschullehrer der Sektion Rechtswissenschaft über Ausbildungsergebnisse und Ausbildungsmethoden an der Universität sprechen sollten, wie überhaupt ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Praktiker untereinander und zwischen Praxis und Universität von großem Wert wäre. 1 Die gesetzliche Grundlage dafür ist die AO über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen an den Kreisgerichten der DDR Richterassistentenordnung vom 24. Januar 1978 (GBl. I Nr. 6 S. 88). 2 Neuer Weg 1977, Nr. 13, S. 597. 3 Vgl. Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts der DDR, B 4, 1/80 vom 12. November 1979. Fußnoten von S. 391 1 W. Baur, „20 Jahre demokratische Juristenorganisation in der DDR“, NJ 1969, Heft 12, S. 361. 2 Autorenkollektiv, Ernst Thälmann Eine Biographie, Berlin 1979, S. 645 ff. 3 Zitiert nach: Autorenkollektiv, Ernst Thälmann Eine Biographie, a. a. O., S. 689. 4 Der Mord, der nie verjährt, Berlin 1980, S. 56. 5 A. a. O., S. 57. 6 Vgl. A. Awrus/L. Babitschenko, „Wilhelm Pieck und die Rote Hilfe“, NJ 1976, Heft 1, S. 4 ff. 7 Unveröffentlichte Materialien beim Lehrstuhl „Geschichte der Rechtspflege“ an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft. 8 Ebenda. 9 Vgl. auch den Nachruf für Hilde Neumann in NJ 1959, Heft 18, S. 613 f. 10 NJ 1963, Heft 22, S. 706. 11 Autorenkollektiv, Ernst Thälmann - Eine Biographie, a. a. O., S. 697. 12 Vgl die Rezension von W. Baur in NJ 1978, Heft 8, S. 368. 13 Vgl. Die Rezension von R. Helm in NJ 1976, Heft 5, S. 150 f. 14 Vgl. „Zum Tode Marcel Willards“, NJ 1956, Heft 6, S. 161 f. * 1 2 3 4 5 Im Staatsverlag der DDR sind erschienen: Grunddokumente des RGW 350 Seiten; EVP (DDR): 9 M Diese Textsammlung enthält 47 Dokumente, nämlich 1. Gründungs- und Programmdokumente, u. a. RGW-Statut von 1959 und das Komplexprogramm von 1971 2. Statuten der Ratsorgane, d. h. der Komitees, der Ständigen Kommissionen, der Beratungen (u. a. für Rechtsfragen), des Ratssekretariats, der Institute und Büros 3. Verfahrensregeln der Ratsorgane, u. a. der Ratstagung und des Exekutivkomitees 4. Abkommen über die Teilnahme anderer Länder an der Arbeit des RGW bzw. über die Zusammenarbeit mit dem RGW 5. Abkommen über die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen. Im Anhang findet sich u. a. eine Übersicht über die internationalen ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Organisationen der RGW-Länder. Prof. Dr. Lothar Rüster: Die internationalen ökonomischen Organisationen der RGW-Länder (Rechtsfragen) 157 Seiten; EVP (DDR): 8,50 M Die Monographie ist wie folgt gegliedert: 1. Grundlagen und Verfahren der Willensbildung im RGW (Merkmale des Willensbildungsmechanismus, Prinzip der Einstimmigkeit, Interessiertheitserklärung, Vorbehalte) 2. Die Ergebnisformen der Willensbildung im RGW (Rechtscharakter der Empfehlungen, Beschlüsse zu organisatorischen und Verfahrensfragen, RGW-Standards) 3. Die Beziehungen des RGW zu seinen Spezialorganisationen und den multilateralen internationalen Wirtschaftsvereinigungen der R(3W-Länder 4. Die Beziehungen des RGW zu Nichtmitgliedsländern und anderen internationalen Organisationen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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