Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 373 (NJ DDR 1980, S. 373); Neue Justiz 8/80 373 Insgesamt dienen die Beratungen dem abgestimmten einheitlichen Vorgehen unter Beachtung der spezifischen Verantwortung eines jeden Organs und der Qualifizierung der Leitungstätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. HORST HEZEL, Oberrichter am Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt Beschleunigtes Verfahren als wirksame Reaktion auf Straftaten Die beschleunigte und konzentrierte Durchführung von Strafverfahren ist eine wichtige Methode zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität. Das beschleunigte Verfahren gehört zu den verfahrensrechtlichen Mitteln, mit denen auf bestimmte Straftaten differenzierter, den konkreten Bedingungen der Strafsache entsprechend reagiert werden kann (vgl. dazu H. K ei 1 in NJ 1972, Heft 1, S. 12; E. K e r -mann/F. Mühlberger/H. Willamowski in NJ 1975, Heft 12, S. 355). Es geht also nicht um eine tendenziöse Betonung des Beschleunigungsprinzips. Operative Untersuchungen im Bezirk Schwerin haben ergeben, daß sich diese Erkenntnis bei den Rechtspflegeorganen durchgesetzt hat. Das beschleunigte Verfahren wird unter diesen Gesichtspunkten immer besser -genutzt, tun der in § 2 Abs. l StPO erhobenen Forderung nach allseitiger und beschleunigter Aufklärung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Schuldigen nachzukommen. Im Jahre 1979 erreichte diese Verfahrensart im Bezirk Schwerin einen Anteil von 4 bis 7 Prozent aller kreisgerichtlichen Verfahren. Die noch vorhandenen Reserven zur beschleunigten Verfahrensweise werden weiter ausgeschöpft, insbesondere bei der Wahrnehmung der gerichtlichen Aufgaben durch den Einzelrichter. Beschleunigte Verfahren werden im Bezirk Schwerin unter Beachtung der in §§ 257 ff. StPO genannten Voraussetzungen insbesondere in Fällen durchgeführt, in denen die Notwendigkeit einer schnellen staatlichen Reaktion zur Disziplinierung des Täters besteht, die Straftat breitere Kreise der Öffentlichkeit besonders bewegt, der in Untersuchungshaft befindliche Täter baldmöglichst dem straffen Erziehungsprozeß einer Strafvollzugseinrichtung zugeführt werden muß (insbesondere arbeitsscheue Personen) * und eine Haftstraße oder eine kurzfristige Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Nur ausnahmsweise endet das beschleunigte Verfahren mit einer Bewährungsverurteilung, weil in solchen Fällen in der Regel nicht die schnelle Disziplinierung, sondern ein längerer Erziehungsprozeß im Vordergrund steht. Die Geldstrafe als Hauptstrafe wird dagegen meist im Strafbefehlsverfahren ausgesprochen. Gegenstand des beschleunigten Verfahrens sind vor allem Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung (insbesondere Rowdy- und Widerstandshandlungen). Es wird aber auch über Verletzungen von Erziehungs- und Kontrollmaßnahmen gemäß § 238 StGB (z. B. Verletzungen des Aufenthalts- und Umgangsverbots im Zusammenhang mit dem Schutz öffentlicher Veranstaltungen bzw. Örtlichkeiten) und über kriminelle Asozialität bei Ersttätem in dieser Verfahrensart verhandelt. Aus anderen Deliktsgruppen werden in geeigneten Fällen vorsätzliche Körperverletzungen, unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen und Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit sowie Diebstahlshandlungen (z. B. der sofort aufgeklärte Kameradendiebstahl, der bei den Arbeitskollegen Empörung ausgelöst hat) beschleunigt verhandelt. Der Täterkreis umfaßt vorwiegend 'Jugendliche und Jungerwachsene, die bereits durch Disziplinlosigkeit aufgefallen sind oder die vorbestraft sind, wenn nicht die Rückfälligkeit eine strengere als die in dieser Verfahrensart mögliche Bestrafung erfordert (vgl. dazu OG, Urteil vom 13. April 1973 - 1 a Zst 1/73 - NJ 1973, Heft 11, S. 330). Das beschleunigte Verfahren erlangt nur dann seine volle Wirksamkeit, wenn das Prinzip der Konzentration und Beschleunigung von der Anzeige bis zum Urteil und bei Einlegung eines Rechtsmittels auch in der 2. Instanz durchgängig verwirklicht wird. Wird jedoch die Sache durch das Rechtsmittelgericht aufgehoben und zurückverwiesen, sollte das Kreisgericht die weitere Verhandlung im beschleunigten Verfahren ablehnen (vgl. H. Bein/ K.-H. Rakow in NJ 1972, Heft 14, S. 420). Die Dauer der Bearbeitung von der Anzeige bis zum Urteil betrug nach unseren Untersuchungen maximal 12 Tage, differierte aber in den einzelnen Kreisen zwischen 3 und 12 Tagen. Die Kreisgerichte verhandeln in der Regel nach Eingang des Antrags auf beschleunigtes Verfahren am gleichen oder spätestens am folgenden Tage. Kurze Erledigungsfristen werden insbesondere dort erreicht, wo eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen dem Untersuchungsorgan, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht besteht. Dabei kommt es insbesondere darauf an, daß der Richter möglichst! frühzeitig informiert wird, um die notwendigen Vorbereitungen und Absprachen über den Termin zu treffen. ' In den überwiegend schriftlich gestellten Anträgen der Staatsanwälte auf beschleunigtes Verfahren wird der Sachverhalt der strafrechtlich relevanten Handlung kurz und exakt dargestellt. Das" erleichtert dem Richter die Vorbereitung auf die Verhandlung und hilft auch der Protokollantin, die in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragene Anklage exakt zu protokollieren. Ausdruck einer guten Zusammenarbeit ist auch die überall geübte Praxis, daß die Staatsanwälte zusammen mit dem Untersuchungsorgan organisatorische Vorbereitungen der Hauptverhandlung, wie z. B. die Vorführung des Angeklagten, die Ladung von Zeugen und gesellschaftlichen Kräften, übernehmen. Mitunter wird auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen anstelle der richterlichen Vernehmung zur Entscheidung über den Haftbefehl gleich die Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren (mit Verkündung des Urteils und des. Haftbefehls) durchgeführt Die Konzentration des beschleunigten Verfahrens muß sich auch in einer auf das Wesentliche beschränkten Begründung des Urteils widerspiegeln. Beschleunigt verhandeln heißt aber nicht, weniger sorgfältig zu arbeiten. Es darf keine Abstriche hinsichtlich der Anforderungen an eine niveauvolle und mit hoher Qualität durchgeführte Verhandlung geben. An die Wahrheitsfindung, die rechtliche Beurteilung und die Strafzumessung, an die Verhandlungsführung und die Einhaltung aller prozessualen Bestimmungen werden die gleichen Anforderungen gestellt wie in jedem anderen Strafverfahren. Wie die durch Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen zeigen, gibt es bei beschleunigten Verfahren weder eine Häufung von Berufungen oder Protesten, noch treten in den angefochtenen Entscheidungen dieser Verfahrensart im Vergleich zu den anderen Verfahren häufigere oder besondere Mängel auf. Das bezieht sich auch auf die Wahrung des Rechts auf Verteidigung. Die Rechtsanwälte unterstützen die Richter in der Regel hinsichtlich der konzentrierten und zügigen Durchführung der Verhandlung in Strafsachen auch im beschleunigten Verfahren. Mängel gibt es noch bei der Protokollierung der mündlich vorgetragenen Anklage. Oft ist aus dem Protokoll nur schwer erkennbar, welchen Umfang das Strafverfahren in tatsächlicher Hinsicht haben soll. Es liegt in der Verantwortung der Richter, auf die sorgfältige Führung des Protokolls zu achten (vgl. H. Plitz in NJ 1977, Heft 13, S. 416). ELLINOR TH1EM, Leiter der Abt. Inspektion des Bezirksgerichts Schwerin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 373 (NJ DDR 1980, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 373 (NJ DDR 1980, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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