Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 373 (NJ DDR 1980, S. 373); Neue Justiz 8/80 373 Insgesamt dienen die Beratungen dem abgestimmten einheitlichen Vorgehen unter Beachtung der spezifischen Verantwortung eines jeden Organs und der Qualifizierung der Leitungstätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. HORST HEZEL, Oberrichter am Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt Beschleunigtes Verfahren als wirksame Reaktion auf Straftaten Die beschleunigte und konzentrierte Durchführung von Strafverfahren ist eine wichtige Methode zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität. Das beschleunigte Verfahren gehört zu den verfahrensrechtlichen Mitteln, mit denen auf bestimmte Straftaten differenzierter, den konkreten Bedingungen der Strafsache entsprechend reagiert werden kann (vgl. dazu H. K ei 1 in NJ 1972, Heft 1, S. 12; E. K e r -mann/F. Mühlberger/H. Willamowski in NJ 1975, Heft 12, S. 355). Es geht also nicht um eine tendenziöse Betonung des Beschleunigungsprinzips. Operative Untersuchungen im Bezirk Schwerin haben ergeben, daß sich diese Erkenntnis bei den Rechtspflegeorganen durchgesetzt hat. Das beschleunigte Verfahren wird unter diesen Gesichtspunkten immer besser -genutzt, tun der in § 2 Abs. l StPO erhobenen Forderung nach allseitiger und beschleunigter Aufklärung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Schuldigen nachzukommen. Im Jahre 1979 erreichte diese Verfahrensart im Bezirk Schwerin einen Anteil von 4 bis 7 Prozent aller kreisgerichtlichen Verfahren. Die noch vorhandenen Reserven zur beschleunigten Verfahrensweise werden weiter ausgeschöpft, insbesondere bei der Wahrnehmung der gerichtlichen Aufgaben durch den Einzelrichter. Beschleunigte Verfahren werden im Bezirk Schwerin unter Beachtung der in §§ 257 ff. StPO genannten Voraussetzungen insbesondere in Fällen durchgeführt, in denen die Notwendigkeit einer schnellen staatlichen Reaktion zur Disziplinierung des Täters besteht, die Straftat breitere Kreise der Öffentlichkeit besonders bewegt, der in Untersuchungshaft befindliche Täter baldmöglichst dem straffen Erziehungsprozeß einer Strafvollzugseinrichtung zugeführt werden muß (insbesondere arbeitsscheue Personen) * und eine Haftstraße oder eine kurzfristige Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Nur ausnahmsweise endet das beschleunigte Verfahren mit einer Bewährungsverurteilung, weil in solchen Fällen in der Regel nicht die schnelle Disziplinierung, sondern ein längerer Erziehungsprozeß im Vordergrund steht. Die Geldstrafe als Hauptstrafe wird dagegen meist im Strafbefehlsverfahren ausgesprochen. Gegenstand des beschleunigten Verfahrens sind vor allem Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung (insbesondere Rowdy- und Widerstandshandlungen). Es wird aber auch über Verletzungen von Erziehungs- und Kontrollmaßnahmen gemäß § 238 StGB (z. B. Verletzungen des Aufenthalts- und Umgangsverbots im Zusammenhang mit dem Schutz öffentlicher Veranstaltungen bzw. Örtlichkeiten) und über kriminelle Asozialität bei Ersttätem in dieser Verfahrensart verhandelt. Aus anderen Deliktsgruppen werden in geeigneten Fällen vorsätzliche Körperverletzungen, unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen und Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit sowie Diebstahlshandlungen (z. B. der sofort aufgeklärte Kameradendiebstahl, der bei den Arbeitskollegen Empörung ausgelöst hat) beschleunigt verhandelt. Der Täterkreis umfaßt vorwiegend 'Jugendliche und Jungerwachsene, die bereits durch Disziplinlosigkeit aufgefallen sind oder die vorbestraft sind, wenn nicht die Rückfälligkeit eine strengere als die in dieser Verfahrensart mögliche Bestrafung erfordert (vgl. dazu OG, Urteil vom 13. April 1973 - 1 a Zst 1/73 - NJ 1973, Heft 11, S. 330). Das beschleunigte Verfahren erlangt nur dann seine volle Wirksamkeit, wenn das Prinzip der Konzentration und Beschleunigung von der Anzeige bis zum Urteil und bei Einlegung eines Rechtsmittels auch in der 2. Instanz durchgängig verwirklicht wird. Wird jedoch die Sache durch das Rechtsmittelgericht aufgehoben und zurückverwiesen, sollte das Kreisgericht die weitere Verhandlung im beschleunigten Verfahren ablehnen (vgl. H. Bein/ K.-H. Rakow in NJ 1972, Heft 14, S. 420). Die Dauer der Bearbeitung von der Anzeige bis zum Urteil betrug nach unseren Untersuchungen maximal 12 Tage, differierte aber in den einzelnen Kreisen zwischen 3 und 12 Tagen. Die Kreisgerichte verhandeln in der Regel nach Eingang des Antrags auf beschleunigtes Verfahren am gleichen oder spätestens am folgenden Tage. Kurze Erledigungsfristen werden insbesondere dort erreicht, wo eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen dem Untersuchungsorgan, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht besteht. Dabei kommt es insbesondere darauf an, daß der Richter möglichst! frühzeitig informiert wird, um die notwendigen Vorbereitungen und Absprachen über den Termin zu treffen. ' In den überwiegend schriftlich gestellten Anträgen der Staatsanwälte auf beschleunigtes Verfahren wird der Sachverhalt der strafrechtlich relevanten Handlung kurz und exakt dargestellt. Das" erleichtert dem Richter die Vorbereitung auf die Verhandlung und hilft auch der Protokollantin, die in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragene Anklage exakt zu protokollieren. Ausdruck einer guten Zusammenarbeit ist auch die überall geübte Praxis, daß die Staatsanwälte zusammen mit dem Untersuchungsorgan organisatorische Vorbereitungen der Hauptverhandlung, wie z. B. die Vorführung des Angeklagten, die Ladung von Zeugen und gesellschaftlichen Kräften, übernehmen. Mitunter wird auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen anstelle der richterlichen Vernehmung zur Entscheidung über den Haftbefehl gleich die Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren (mit Verkündung des Urteils und des. Haftbefehls) durchgeführt Die Konzentration des beschleunigten Verfahrens muß sich auch in einer auf das Wesentliche beschränkten Begründung des Urteils widerspiegeln. Beschleunigt verhandeln heißt aber nicht, weniger sorgfältig zu arbeiten. Es darf keine Abstriche hinsichtlich der Anforderungen an eine niveauvolle und mit hoher Qualität durchgeführte Verhandlung geben. An die Wahrheitsfindung, die rechtliche Beurteilung und die Strafzumessung, an die Verhandlungsführung und die Einhaltung aller prozessualen Bestimmungen werden die gleichen Anforderungen gestellt wie in jedem anderen Strafverfahren. Wie die durch Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen zeigen, gibt es bei beschleunigten Verfahren weder eine Häufung von Berufungen oder Protesten, noch treten in den angefochtenen Entscheidungen dieser Verfahrensart im Vergleich zu den anderen Verfahren häufigere oder besondere Mängel auf. Das bezieht sich auch auf die Wahrung des Rechts auf Verteidigung. Die Rechtsanwälte unterstützen die Richter in der Regel hinsichtlich der konzentrierten und zügigen Durchführung der Verhandlung in Strafsachen auch im beschleunigten Verfahren. Mängel gibt es noch bei der Protokollierung der mündlich vorgetragenen Anklage. Oft ist aus dem Protokoll nur schwer erkennbar, welchen Umfang das Strafverfahren in tatsächlicher Hinsicht haben soll. Es liegt in der Verantwortung der Richter, auf die sorgfältige Führung des Protokolls zu achten (vgl. H. Plitz in NJ 1977, Heft 13, S. 416). ELLINOR TH1EM, Leiter der Abt. Inspektion des Bezirksgerichts Schwerin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 373 (NJ DDR 1980, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 373 (NJ DDR 1980, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Werbungen sind nur dort zu gestatten, wo es für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben notwendig ist und wenn solche Kandidaten vorhanden sind, die über die objektiven und subjektiven Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die sicherungskonzeptionelle Arbeit selbst auf hohem Niveau, aktuell und perspektivorientiert zu realisieren. Das heißt in erster Linie, den Mitarbeitern auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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