Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 172 (NJ DDR 1980, S. 172); 172 Neue Justiz 4/80 den kann. Sich am Wettbewerb zu beteiligen, das kann nicht angeordnet, dazu kann nicht verpflichtet werden. Der Wettbewerb kann sich nur auf freiwilliger Grundlage entwickeln. Deshalb können nur fördernde Rechtsnormen, Hinweise auf den positiven Charakter der Handlung und die Anerkennung des Handelns seine Stimuli sein.11 W. I. Lenin hat wiederholt auf die Notwendigkeit von Prämien und anderen Auszeichnungen beim Aufbau des Kommunismus hingewiesen.12 Vielfältige Stimulierungsmaßnahmen, die die in der Arbeitsgesetzgebung vorgesehenen ergänzen, wurden und werden unmittelbar in den Betrieben und Produktionsvereinigungen entsprechend den in ihnen vorhandenen Möglichkeiten eingeführt. Nicht alle werden jedoch mit der erforderlichen Effektivität genutzt. Das macht es notwendig, die bisherigen Erfahrungen zu verallgemeinern und Empfehlungen zur Popularisierung der besten Formen der zusätzlichen Stimulierung zu erarbeiten. Um den Massencharakter des sozialistischen Wettbewerbs weiterzuentwickeln, müssen seine Organisatoren ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf die Auszeichnung der Sieger konzentrieren. Auch den übrigen Werktätigen muß Aufmerksamkeit geschenkt und ihre Arbeitserfolge müssen gewürdigt werden. Aus der Notwendigkeit und Wichtigkeit der Auszeichnungen wird zuweilen die Schlußfolgerung gezogen, daß nur sie als Mittel zur Stimulierung der Arbeit dienen. Neben den Auszeichnungen sind aber auch der Inhalt der Arbeit und die Bedingungen, unter denen sie ausgeübt wird, Arbeitsstimuli, die bestimmende Bedeutung haben. Gerade sie schaffen moralische Befriedigung und Arbeitsfreude und tragen dazu bei, daß die Arbeit zum ersten Lebensbedürfnis wird. Nicht geringe Bedeutung hat gleichzeitig auch die Verantwortlichkeit für Nachlässigkeit und Unzuverlässigkeit als Erscheinungen, die dem Wesen und der sozialen Natur der sozialistischen Gesellschaft fremd sind. Mit den materiellen Stimuli der Arbeit sind nicht nur Prämien, sondern auch Verantwortlichkeit gemeint. Die Sozialpsychologen schreiben auch, daß „die Stimulierung nicht nur als Auszeichnung der Besten, sondern auch als ein Mittel zur Einwirkung auf die Zurückbleibenden und auf die .goldene Mitte' betrachtet werden muß Die Einheit von Auszeichnung und Verantwortlichkeit ist ein wichtiges Prinzip der Stimulierung“.13 Es gibt auch viele Juristen, die der Meinung sind, daß die Stimulierung nicht nur mit Hilfe der verschiedenen Auszeichnungen erfolgt, sondern auch vermittels der Verantwortlichkeit für nicht gebührendes Verhalten oder für die Verletzung der festgelegten Arbeitsordnung.14 Deshalb ist die Schlußfolgerung durchaus begründet, daß der sozialistische Wettbewerb für eine hohe Qualität der Arbeit und der Erzeugnisse auch eine strikte Verantwortung der leitenden Mitarbeiter für die Sicherung normaler Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, für die Schaffung der Bedingungen zur Erfüllung der sozialistischen Verpflichtungen sowie die Verantwortlichkeit der Arbeiter und Angestellten für Ausschuß in der Arbeit und für Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin voraussetzt. Eine solche Verantwortlichkeit wird nicht immer und nicht überall rechtzeitig und in vollem Maße angewandt. Für jeden ehrlichen Werktätigen ist es aber von großer erzieherischer und stimulierender Bedeutung, wenn Verletzer der Arbeitsdisziplin zur Verantwortung gezogen werden. Das überzeugt von der realen Kraft und der Wirksamkeit des sozialistischen Sowjetrechts, davon, daß es wirklich sorgfältig die sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse vor jeglichen Angriffen schützt. Das fördert die Entwicklung der sozialen Aktivität, eine unversöhnliche Einstellung gegenüber jeglichen Störungen sowie das Bestreben, die Partei und den Staat bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen zu unterstützen, und es hilft, den Wettbewerb weiterzuentwickeln. Die juristischen Normen über die Verantwortlichkeit für unrechtmäßiges Verhalten im allgemeinen und in den Arbeitsrechtsverhältnissen im besonderen wirken auf das Bewußtsein der Bürger, auf die Motivierung ihres Verhaltens weniger durch die- Androhung und die Furcht vor negativen Folgen ein als vielmehr über die Erziehung zu der Erkenntnis der Notwendigkeit der allseitigen Einhaltung der Gesetze und einer positiven Einstellung zu ihnen. Gleichzeitig vermag „die Sanktion, die die Realisierung der juristischen Verantwortlichkeit ist, eine wesentliche vorbeugende Einwirkung auf das Verhalten des Bürgers und des Kollektivs auszuüben, da sie bei Verschulden angewandt wird “ ,15 ln dieser präventiven, erzieherischen Einwirkung ist nicht nur die Verkündung wichtig, sondern auch die Unabwendbarkeit, der obligatorische Charakter der Verantwortlichkeit für begangene unerwünschte, gesetzlich verbotene Handlungen. Es sei auch darauf aufmerksam gemacht, daß die von den gesellschaftlichen Organisationen angewandten Auszeichnungen für Erfolge in der Arbeit und im sozialistischen Wettbewerb und die gesellschaftliche Verantwortlichkeit für eine nicht gewissenhafte Einstellung zur Arbeit immer größere Bedeutung im System der Stimuli der Arbeit erlangen. (Übersetzung aus: Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1979, Heft 11, S. 31 ff., von Renate Frommert, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR; redaktionell bearbeitete und gekürzte Fassung.) * Ekonomitscheskaja gazeta, Moskau 1979, Nr. 32, Beilage; deutsch ln: Leitungsinformation (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR), Sonderausgabe September 1979. 1 K. Marx/F. Engels, „Lohnarbeit und Kapital“, Werke, Bd. 6, Berlin 1968, S. 407. 2 K. Marx, Das Kapital, Bd. I, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1969, S. 345, 348. 3 Ausführlicher zum Objektiven und Subjektiven im Wettbewerb vgl. z. B. I. X. U. Tschangli, Die Arbeit, Moskau 1973, S. 462 bis 463 (russ.); G. A. Kutorshewski/W. A. Smirnow, Der sozialistische Wettbewerb, Probleme und Erfahrungen der soziologischen Forschungen, Moskau 1974, S. 12 bis 19 (russ.); Der sozialistische Wettbewerb (Red. 1.1. U. Tschangli), Moskau 1978, S. 16 bis 40 (russ.); W. K. Fedinln, Der Wettbewerb: Politökono-mlsche Aspekte, Moskau 1978, S. 12 bis 25 (russ.). 4 W. I. Lenin, „Die große Initiative“, ln: Werke, Bd. 29, Berlin 1963, S. 413. 5 W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 6, Berlin 1959, S. 257. 6 W. I. Lenin, „Vulgärsozialismus und Volkstümlerel, wiederbelebt durch die Sozialrevolutionäre“, ln: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 481. 7 S. A. Iwanow/R. S. Liwschlz/J. P. Orlowski, Das sowjetische Arbeitsrecht: Fragen der Theorie, Moskau 1978, S. 27 (russ.). 8 L. I. Breshnew, Auf dem Wege Lenins (Reden und Aufsätze), Bd. 6, Berlin 1979, S. 355 ff. 9 Vgl. A. I. Denisow, Das allgemeine System der sozialistischen Demokratie, Moskau 1975, S. 108 bis 117 (russ.). 10 W. I. Lenin, „Siebenter Parteitag der KPR (B) “, ln: Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 144. 11 Zur Rechtsnorm als Modell des Verhaltens und der Förderung rechtmäßigen Verhaltens vgl. z. B.: W. N. Kudrjawzew, Recht und Verhalten, Moskau 1978, S. 32, 38 bis 41 (russ.). 12 Vgl. W. I. Lenin, „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“, ln: Werke, Bd. 27, Berlin I960, S. 252; derselbe, „Entwurf des Programms der KPR (B)“, ln: Werke, Bd. 29, Berlin 1970, S. 98; derselbe, „Über die Gewerkschaften, die gegenwärtige Lage und die Fehler Trotzkls“, ln: Werke, Bd. 32, Berlin 1967, S. 11; derselbe, „IX. Gesamtrussischer Sowjetkongreß“, ln: Werke, Bd. 33, Berlin 1963, S. 164. 13 B. Z. Badmajew/B. N. BotsChkow, Die sozialpsychologischen Besonderheiten des sozialistischen Wettbewerbs, Moskau 1977, S. 115 (russ.). 14 Vgl. L. I. Sagalnow, Der sozialistische Staat und die Gesetze der Wirtschaft, Moskau 1975, S. 303 (russ.); R. O. Chalfina, Die allgemeine Lehre vom Rechtsverhältnis, Moskau 1974, S. 325 (russ.); W. I. Nikltinski, Die Effektivität der Arbeitsrechtsnormen, Moskau 1971, S. 53 (russ.). 15 Ausführlicher dazu vgl. W. N. Kudrjawzew, a. a. O., S. 128, 136, 138 (russ.). * 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Fußnoten zum Artikel Latka 33 Vgl. OG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 2 OZK 32/78 - (NJ 1979, Heft 5, S. 233). 34 Vgl. Fragen und Antworten ln NJ 1978, Heft 2, S. 85; OG, Urteil vom 2. Juni 1977 - 2 OZK 21/77 - (NJ 1977, Heft 18, S. 665), und in anderem Zusammenhang auch OG, Urteil vom 7. März 1978 - 3 OFK 6/78 - (NJ 1978, Heft 9, S. 407). 35 Vgl. G. Janke ln NJ 1978, Heft 12, S. 543. 36 Vgl. OG, Urteil vom 16. November 1976 - 1 OFK 18/76 - (NJ 1977, Heft 5, S. 153). 37 Vgl. Anm. von G. Janke zum Beschluß des BG Suhl vom 25. August 1978 - 3 BZR 118/77 - (NJ 1979, Heft 7, S. 330). 38 Vgl. OG, Urteil vom 10. April 1979 - 2 OZK 11/79 - (NJ 1979, Heft 8, S. 375). 39 Vgl. Fragen und Antworten ln NJ 1978, Heft 1, S. 34. 40 Vgl. Fragen und Antworten ln NJ 1976, Heft 14, S. 433. 41 Vgl. dazu auch Fragen und Antworten ln NJ 1977, Heft 4, S. 119. 42 Vgl. OG, Urteil vom 2. Mal 1978 - 3 OFK 16/78 - (NJ 1978, Heft 11, S. 502). 43 Vgl. BG Leipzig, Beschluß vom 27. September 1977 5 BFR 173/ - 77 - (NJ 1978, Heft 4, S. 184). ft Eine andere Auffassung vertritt P. Wallis („Die Kosten des Verfahrens ln Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“, NJ 1976, Heft 11, Fußnote 13, S. 332). Zu den Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 ZPO siehe auch den Beschluß des BG Suhl vom 25. August 1978 - 3 BZR 118/77 - mit Anm. von G. Janke (NJ 1979, Heft 7, S. 330).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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