Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 131 (NJ DDR 1980, S. 131); Neue Justiz 3/80 131 Erfahrungen aus der Praxis Leitungsmaßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit im Betrieb Im VEB Baumwollspinnerei und Zwirnerei Lednefelde wurde im November 1962 entsprechend der planmäßigen Investitionspolitik des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates zur Industrialisierung des Eichsfeldes die Produktion aufgenommen. Inzwischen sind moderne Produktionshallen entstanden, in deinen mehrere tausend Werktätige davon 67 Prozent Frauen 3schichtig arbeiten. In ununterbrochener Folge werden in unserem Betrieb alle staatlichen Aufgaben termin-, Sortiments- und qualitätsgerecht erfüllt und gezielt übererfüllt. Ein wesentlicher Faktor für diese beachtliche Erfolgsbilanz ist die Tatsache, daß bei uns der Kampf um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit unmittelbarer Bestandteil der Leitungstätigkeit in allen Ebenen ist und zur Arbeit in allen Brigaden und Bereichen gehört. So werden neben einem Klima der Sicherheit und des kulturvollen Arbeitens zugleich Reserven für die Erfüllung unserer ökonomischen Aufgaben erschlossen. In den Sicherheitskonferenzen des Betriebes wird nach gründlicher Analyse Rechenschaft gelegt und auf die Lösung der Aufgaben in der bevorstehenden Etappe orientiert. In Realisierung der Forderungen des Beschlusses über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313) kam es nach unserer V. Sicherheitskonferenz im Dezember 1974 zur Bildung einer ständigen Arbeitsgruppe „Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin“. Das hat sich in den Folgejahren bewährt und zu verallgemeinerungswürdigen Erfahrungen geführt. Die Arbeitsgruppe „Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin“ ist ein Organ des Direktors und hat die Aufgabe, ihn bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für' die Vorbeugung von Rechtsverletzungen, die Beseitigung ihrer Ursachen und 'begünstigenden Bedingungen, die Einleitung notwendiger Maßnahmen gegen Rechtsverletzer und die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in den Arbeitsprozeß zu unterstützen. Die Leiter der betrieblichen Struktureinheiten tragen spezifische Verantwortung für die Einhaltung des Rechtis und für die Rechtserziehung in ihrem Bereich. In Dienstanweisungen und betrieblichen Dokumenten wie der Arbeitsordnung, wurde diese in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegte Verantwortung entsprechend den spezifischen betrieblichen Bedingungen ausgestaltet. Die von der Arbeitsgruppe zu lösenden Aufgaben setzten voraus, daß ihr der Direktor die erforderlichen Befugnisse übertrug. Diese Befugnisse grenzen sich von der Verantwortung des Leiters ab und entsprechen dem von der Arbeitsgruppe wahrzunehmenden Aufgabengebiet. Folgende Aufgabenstellungen haben sich in diesem Zusammenhang bisher als nützlich erwiesen: Auswertung und Erläuterung ausgewählter neuer gesetzlicher Bestimmungen sowie die Mitwirkung bei deren Durchsetzung, Unterstützung und Kontrolle von Aufgaben im Kampf um die Auszeichnung als Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit, Zusammenarbeit mit staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen, Mitwirkung bei der Auswertung von Rechenschaftslegungen der Leiter betrieblicher Strukturednheiten über die Erfüllung ihrer- Aufgaben bei der Durchsetzung der Gesetzlichkeit, ■ Ordnung, Disziplin und Sicherheit, Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den Direk- tor bei Pflichtverletzungen von Leitungskadern auf dem Gebiet der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit, Vorbereitung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Personen sowie zur Betreuung von kriminell gefährdeten Werktätigen, Organisierung der Auswertung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen in den Arbeitskollektiven mit dem Ziel der ideologischen Festigung der Kollektive und der Ausräumung von begünstigenden Bedingungen für Verstöße, Gewährleistung der insgesamt auf diesem Gebiet erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeitsgruppe hat einen Jahresarbeitsplan und führt ihre Beratungen einmal monatlich durch. Unter den konkreten Bedingungen unseres Betriebes bewährt sich nachstehende Zusammensetzung der Arbeitsgruppe: Direktor Arbeit und Bildung (als Leiter), Leiter Sicherheit/ Ordnung, Justitiar, Leiter Kader und je ein Vertreter aller betrieblichen Hauptstrukturbereiche. Außerdem arbeiten unter besonderer Beachtung ihrer Funktion und Tätigkeit der stellvertretende Sekretär der Betriebsparteiorganisation der SED, der Sekretär der FDJ-Grundorganisation, ein Beauftragter der Gewerkschaftsleitung und der Leiter des Betriebsschutzes der Volkspolizei ständig mit Diese Zusammensetzung sichert, daß die Aufgaben mit großer Sachkenntnis behandelt werden. Die Einbeziehung aller Struktureinheiten sichert weitestgehend, daß Informationsverluste vermieden und die festgelegten Maßnahmen einheitlich durchgesetzt werden. Bei gegebener Veranlassung nehmen auch nach Vereinbarung der Kreisstaatsanwalt, Richter des Kreisgerichts, Mitarbeiter der Abteilung Inneres des Rates des Kreises, des Referats Jugendhilfe oder auch des Volkspolizeikceis-amtes an Beratungen teil. Die Ergebnisse der Beratungen werden protokolliert, Vorschläge greift der Direktor auf, bestätigt sie gegebenenfalls und weist die Realisierung an. Zweimal jährlich hat die Arbeitsgruppe Gelegenheit, über ihre Tätigkeit in der Betriebsleitung zu berichten. Das wird meist genutzt, um in Leitungsvorlagen Vorschläge zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu unterbreiten. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe hat auf diese Weise wesentlich mit dazu beigetragen, daß überall bei uns eine offene Atmosphäre herrscht, daß die Werktätigen überwiegend bewußt und freiwillig die Rechtsnormen einhal-ten und sich offensiv mit auftretenden einzelnen Rechtsverletzern auseinandersetzen, daß im Betrieb damit Straftaten, Verletzungen der Arbeitsdisziplin, aber auch Arbeitsunfälle erheblich zurückgedrängt werden. Registrierten wir beispielsweise 1974 nach 33 Straftaten, so waren es 1979 nur noch acht. Die Zahl der erzieherischen Beratungen vor den Konfliktkommissionen ging von 31 auf 19 im gleichen Zeitraum zurück. Die veränderte Denk- und Verhaltensweise drückt sich auch zunehmend in den Ergebnissen des sozialistischen Wettbewerbs aus. Seit 1975 ist der Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ Bestandteil des Wettbewerbs und damit des Bemühens aller Kollektive. Bisher haben sich 41 Großkollektive in den Kampf um vorbildliche Ordnung und Sicherheit eingereiht. 25 Kollektive erhielten die Auszeichnung erstmals, 14 die erste Wiederholungsauszeichnung und 7 Kollektive die zweite Wiederholungsauszeichnung. Das verdeutlicht den erreichten Stand der Massenbewegung und zugleich aber auch den differenziert verlaufenden Prozeß.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 131 (NJ DDR 1980, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 131 (NJ DDR 1980, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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