Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 41

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 41 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 41); ?WS MfS 014 - 345/83 BoiU 000043 41 Insbesondere bei der Bearbeitung von Mittaetern oder bei gleichzeitiger Bearbeitung mehrerer oder aehnlich gelagerter Ermitt-lungsverfahren weiss nach mehreren Vernehmungen der Untersuchung fuehrer nicht mehr, welche Details er im einzelnen offenbarte. Es ist auch notwendig, das beweiserhebliche Einwirken des Un-tersuchungs fuehrers zu- erfassen. Ein solches beweiserhebliches Einwirken liegt vor, wenn z. B. bei der Erarbeitung eines Zeitpunktes dem Beschuldigten eine "Orientierung? durch den Untersuchungsfuehrer gegeben wird, wie: - "Denken Sie doch einmal daran, dass es Mitte Hai 1983 noch den Kirchentag in Erfurt gab." Die Forderung nach Dokumentierung moeglicher beweiserheblichcr Mitteilungen des Untersuchungsfuehrers in der Vernehmung bezieht sich ausdruecklich auf Details, die Tatwissen sind oder sein koennen oder die das Aussageverhalten des Beschuldigten beeinflussen. Es ist nicht erforderlich, jegliche Mitteilungen allgemeiner Art an den Beschuldigten zu dokumentieren. Z. B. ist das vernehmungstaktische Einwirken auf den Beschuldigten relativ haeufig darauf ausgerichtet, diesen davon zu ueberzeugen, dass das MfS relativ umfassende Kenntnisse ueber die Machenschaften des Gegners besitzt, um damit beim Beschuldigten den Eindruck zu erwecken, dass das Untersuchungsorgan damit gleichzeitig ueber die Handlungen des Beschuldigten informiert ist. Solche Mitteilungen geben dem Beschuldigten keine Orientierungen ueber den konkreten Inhalt des Wissens des MfS und sind deshalb nicht beweiserheblich. Sie koennen das in der Aussage enthaltene Tatwissen des Beschuldigten nicht beeinflussen. Operative Erkenntnisse inoffiziellen Charakters sind Gegenueber dem Beschuldigten nicht zu verwenden. Es koennen Gefahren fuer die Konspiration entstehen, wenn Beschuldigte die Aufnahme die- ser D a r s ellungen des Untersuchungsfuehrers ins Vernehmungspro- tokoll fordern oder im weiteren Verl oder nach der Haftentlassung darueber uT des Strafverfahrens anderen Personen Mittei- lung machen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 41 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 41) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 41 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 41)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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