Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 46

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 46 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 46); bestimmten Oganisationsformen verwirklicht und durch die Normen des Strafvollzugsrechts geregelt. Die Strafvollzugspädagogik ist berufen, die rationellsten Organisationsformen der pädagogischen Maßnahmen und ihre Übereinstimmung mit den Normen des Strafvollzugsrechts festzustellen. Der Besserungs- und Umerziehungsprozeß der Verurteilten hat als Bestandteile die politisch-ideologische, weltanschauliche, sittliche, ästhetische, rechtliche und physische sowie die Arbeitserziehung. Die Strafvollzugspädagogik muß die Besonderheiten dieser Bestandteile auf zeigen und auf dieser Grundlage die Wege zur erfolgreichsten Verwirklichung des Besserungs- und Umerziehungsprozesses der Verurteilten sichtbar machen. Vor der Strafvollzugspädagogik steht daher die verantwortungsvolle Aufgabe, den Inhalt und die Besonderheiten der Tätigkeit der Mitarbeiter der Strafvollzugseinrichtungen als Erzieher der Verurteilten zu untersuchen. Sie soll die effektivsten Wege der Vorbereitung der Mitarbeiter der Strafvollzugseinrichtungen auf diese schwierige spezielle Tätigkeit aufzeigen, die an sie als Erzieher gestellten Anforderungen wissenschaftlich begründen und ihre Rolle im pädagogischen Prozeß aufdecken. Die Strafvollzugspädagogik geht dabei von folgenden Gesetzmäßigkeiten des pädagogischen Prozesses aus: bei gleichen Bedingungen ist die Strafvollzugseinwirkung dort effektiver, wo die pädagogische Meisterschaft und Autorität des Erziehers am größten ist. Einen besonderen Platz räumt die Strafvollzugspädagogik im Besserungs- und Umerziehungsprozeß der Kollektiverziehung der Inhaftierten sowie der sowjetischen Öffentlichkeit ein, deren Rolle dabei immer mehr zunimmt. Die Strafvollzugspädagogik soll, indem sie sich auf die Errungenschaften der anderen Zweige der sowjetischen Pädagogik und auf ihre eigenen Untersuchungen stützt, die Wege zur Schaffung und Festigung des Kollektivs der Verurteilten als eines Kollektivs besonderen Typs, die Prinzipien und Methoden der pädagogischen Tätigkeit in diesem Erziehungsbereich und das Wechselverhältnis Kollektiverziehung der Verurteilten / Strafvollzug wissenschaftlich begründen. Durch Verallgemeinerung der reichen Erfahrung der Patenschaftsarbeit soll die Strafvollzugspädagogik darüber hinaus die rationellsten Wege auf zeigen, wie die sowjetische Öffentlichkeit, die Kollektive der Betriebe, des Bauwesens und der Institutionen im Besserungs- und Umerziehungsprozeß der Verurteilten genutzt werden können. Der Erfolg der Besserung und Umerziehung der Rechtsbrecher hängt nicht nur von der Tätigkeit der Erzieher im Strafvollzug, sondern auch vom Grad der inneren Aktivität der zu erziehenden Verurteilten selbst, von ihrem Bestreben nach Selbsterziehung ab. Die Praxis zeugt von der großen Bedeutung sowohl der Selbstbildung 46;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 46 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 46) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 46 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 46)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen stellen die genannten Beispiele gestalteter Anlässe und hierauf beruhende Offizialisierungsmaßnahmen durch strafprozessuale Prüfungshandlungen grundsätzlich nur verallgemeinerungsunwürdige Einzelbeispiele dar.

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