Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 325

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 325 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 325); Die pädagogischen Fähigkeiten und die Neigung zur pädagogischen Tätigkeit Um ein wirklicher Pädagoge zu werden, müssen sowohl allgemeine als auch spezielle pädagogische Fähigkeiten vorhanden sein. Nicht selten ist der erreichte Leistungsstand in einer pädagogischen oder anderen Hochschuleinrichtung Hinweis für derartige Fähigkeiten. Jedoch zeigt das Leben, daß sich selbst ein Beststudent oft nur als ein mittelmäßiger Erzieher erweist, während ein Mensch mit befriedigenden Studienleistungen erfolgreich die Besserung und Umerziehung bewältigt. Das Wesen der pädagogischen Fähigkeiten beinhaltet ein besonders schöpferisches Herangehen der Erzieher an die Verwirklichung des Besserungs- und Umerziehungsprozesses unter Berücksichtigung der altersmäßigen, nationalen und individuellen Besonderheiten, des Leistungsniveaus und der Lebenserfahrung der Verurteilten. Die pädagogischen Fähigkeiten zeigen sich vor allem in pädagogischer Schöpferkraft, in der Anwendung optimaler und effektiver Methoden und Verfahren zur Besserung und Umerziehung. Die pädagogischen Fähigkeiten sind nicht mit pädagogischem Wissen, Gewohnheiten und Fertigkeiten, mit pädagogischer Erfahrung und Meisterschaft der Erzieher identisch. Jemand, der als Leiter seine Tätigkeit aufnimmt, kann zwar als Erzieher fähig sein, ist aber noch kein Meister seines Faches. Gleichzeitig können aber die pädagogischen wie auch die allgemeinen Fähigkeiten nur in den Gewohnheiten und Fertigkeiten zutage treten. Je befähigter ein Erzieher ist, desto schneller bilden sich bei ihm die Gewohnheiten und Fertigkeiten der pädagogischen Tätigkeit heraus, sammelt er pädagogische Erfahrungen und wird er Meister seines Faches. Deshalb sind erfahrene Erzieher nicht diejenigen, die viel studiert haben, sondern diejenigen, die es verstehen, ihre Tätigkeit maximal zur Ausarbeitung und schöpferischen Anwendung pädagogischer Gewohnheiten und Fertigkeiten auszunutzen. Die pädagogischen Fähigkeiten sind die Voraussetzungen, um eine berufliche Meisterschaft zu erreichen. Sie formieren und entwickeln sich erfolgreich im Verlaufe der pädagogischen Tätigkeit. Zwischen den pädagogischen Fähigkeiten und der Tätigkeit besteht eine dialektische Einheit. Die pädagogischen Fähigkeiten existieren nicht außerhalb der pädagogischen Tätigkeit. Die Fähigkeiten erleichtern die Beherrschung der pädagogischen Tätigkeit, während sich im Beschäftigen mit dieser Tätigkeit wiederum pädagogische Fähigkeiten entwickeln. Die pädagogischen Fähigkeiten existieren nicht isoliert ; sie sind eng mit den allgemeinen Fähigkeiten verbunden. Jedoch weist die Herausbildung allgemeiner Fähigkeiten in der Tätigkeit der Erzieher im Strafvollzug Besonderheiten auf, die sich aus der Spezifik der Besserung und Umerziehung von Verurteilten 325;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 325 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 325) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 325 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 325)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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