Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 191

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 191 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 191); glieder. Eine bewußte Disziplin fesselt nicht den Menschen, im Gegenteil, sie setzt seine Aktivität voraus. Deshalb ist auch in den Strafvollzugseinrichtungen die Selbsttätigkeit der Verurteilten zu entwik-keln, die darauf gerichtet ist, nach neuen Mitteln und Methoden der Erziehung zur Diszipliniertheit zu suchen. Die Erziehung der Verurteilten zur Diszipliniertheit hat in erster Linie während der Arbeit zu erfolgen. Von besonderer Bedeutung ist ein gut organisierter Produktionsrhythmus, der jedes Ab weichen im Verhalten der Menschen ausschließt. Damit die Arbeit ein wirksames Mittel zur Entwicklung der Disziplin der Verurteilten ist, muß sie ausreichend qualifiziert, systematisch und organisiert sein, wobei die Ergebnisse der Psychologie berücksichtigt werden müssen. Wie die Praxis zeigt, hat die Tätigkeit in Dienstleistungsbereichen weniger Einfluß auf die Entwicklung der Disziplin der Verurteilten. Der Erfolg bei der Erziehung zur Diszipliniertheit hängt in vielem von den Interessen und Anstrengungen der Verurteilten selbst, von ihren Bemühungen zur Selbsterziehung ab. Es ist nicht möglich, solche Personen zu einer bewußten Disziplin zu erziehen, die sich der Erziehungseinwirkung widersetzen. Solch ein Widerstand muß erst beseitigt werden. Das Bemühen zur Selbsterziehung erscheint bei einem Menschen nur dann, wenn er in der Lage ist, seine Verfehlungen zu analysieren und sich bestimmte Ziele zu setzen. Deshalb muß den Verurteilten auch geholfen werden, diese Fähigkeit zu erarbeiten und ihr eigenes Verhalten zu analysieren. Die Selbsterziehung sieht die Erziehung zur Selbstbeherrschung sowie zur Fähigkeit der Zurückhaltung mit vor. Um disziplinierte Menschen zu sein, müssen die Verurteilten lernen, ihre Gefühle zu lenken und Wünschen Einhalt zu gebieten, die sie daran hindern, ihre Pflichten zu erfüllen. Die Fähigkeit, sich zurückzuhalten, wird durch Übung und durch systematisches Unterdrücken fehlerhafter Wünsche entwickelt. Bei der Erziehung zur Diszipliniertheit ist die Rolle disziplinarischer Einwirkungsmaßnahmen, in erster Linie der Bestrafungen, sehr groß. Die disziplinären Strafmaßnahmen* tragen in den Strafvollzugseinrichtungen einen spezifischen Charakter. So können z. B. die Verurteilten mit Arrest, mit Entzug der Besuchserlaubnis oder des Briefverkehrs usw. bestraft werden. Diese Bestrafungen ergeben sich aus dem Wesen des Freiheitsentzuges als Strafe für eine kriminelle Handlung. Disziplinäre Bestrafungen werden zur besonderen und allgemeinen Vorbeugung angewendet. Die Bestrafung der Verurteilten zwingt sie dazu, ihr falsches Verhalten zu verstehen, und entwickelt bei ihnen das Bewußtsein, daß auf jede Rechtsverletzung unweigerlich eine Bestrafung folgt, die mit wesentlichen moralischen und physischen Entbehrungen verbunden ist. Indem die Verurteilten Verletzungen der 191;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 191 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 191) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 191 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 191)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesells chaftlichen Vorbeugung.

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