Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 189

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 189 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 189); Handlungen und die Abscheulichkeit unmoralischen Verhaltens klar aufgezeigt wird. Neben der Kollektiverziehung wird in der Regel eine individuelle Erziehungsarbeit durchgeführt. Für diese Zwecke sind neben den Gesprächen der Rundfunk, die Patenarbeit, der positive Einfluß der Verwandten und ehemaligen Verurteilten zu nutzen. Ein wichtiges Mittel für die Erziehung zur Diszipliniertheit ist das Regime, das die Organisation des gesamten Lebens, des Alltags und der Produktionstätigkeit der Verurteilten je nach den Forderungen der Rechtsnormen umfaßt. Insbesondere fordert das Regime von den Verurteilten bestimmte, sich täglich wiederholende Tätigkeiten: zu streng festgelegten Zeiten aufzustehen und schlafen zu gehen, zur festgelegten Zeit das Essen einzunehmen, zur genau vorgeschriebenen Zeit zur Arbeit zu gehen und zu ein und derselben Zeit an der kulturellen Massenarbeit teilzunehmen. Das alles erzieht den Verurteilten eine bestimmte Ordnung an, d. h., daß so Gewohnheiten für ein diszipliniertes Verhalten entwickelt werden. Bei Festlegung der Ordnung in der Strafvollzugseinrichtung sind die Forderungen des Regimes nicht in „wesentliche“ und „unwesentliche“, in „kleine“ und „große“ einzuteilen. Alle festgelegten Vorschriften sind wesentlich und müssen unbedingt erfüllt werden. Jedoch kommt es häufig zu Verletzungen der „unwesentlichen“ Forderungen. Das fügt der Erziehung zur Diszipliniertheit einen großen Schaden zu, da durch das Verletzen dieser betreffenden Forderung die Verurteilten auf den Gedanken kommen können, daß auch andere Vorschriften verletzbar sind. Das Gewöhnen an die Disziplin bedeutet nicht nur, ein gutes Verhalten zu fordern, sondern auch eine entsprechende beharrliche Erziehungsarbeit. Die Erziehung der Verurteilten zur Disziplin erfolgt durch Übung, in deren Verlauf sich die sittlichen Gewohnheiten festigen und die Regeln für ein kulturvolles Verhalten entwickelt werden. Die den Verurteilten erteilten Aufträge erziehen ebenfalls zur Disziplin; so z. B. der Auftrag, anderen Verurteilten bei der Aneignung eines Spezialberufes behilflich zu sein. Diese Aufträge entwickeln gute Eigenschaften, wie Verantwortungsbewußtsein für die übertragene Sache, Verläßlichkeit und Pünktlichkeit. Eine große Rolle bei der Erziehung der Verurteilten zur Disziplin und zur Ordnung spielen auch allgemeine einheitliche Forderungen. Nur durch die Gewährleistung einer strengen Ordnung in der Strafvollzugseinrichtung, durch das Stellen genereller Forderungen an alle Verurteilten kann die Entwicklung gleicher Gewohnheiten, eines gleichen disziplinierten Verhaltens erreicht werden. Eine strenge Ordnung in den Strafvollzugseinrichtungen und einheitliche Forderungen können nur dann durchgesetzt werden, wenn alle 189;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 189 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 189) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 189 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 189)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

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