Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 846

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 846 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 846); 846 Gesetzblatt Teil II Nr. 73 Ausgabetag: 27. Dezember 1972 richtung, in welcher Höhe und aus welchem Fonds eine Prämienfondszuführung erfolgt. Die Zuführungen dürfen in diesem Fall 80 % der geplanten Zuführungen zum Prämienfonds nicht überschreiten. (4) Die anteilige Finanzierung des Prämienfonds gemäß § 20 dieser Anordnung erfolgt entsprechend der Prämienregelung der Betriebe. §22 (1) Für die Verwendung des Prämienfonds in For-schungs- und Rationalisierungseinrichtungen gilt die Prämienregelung der Betriebe entsprechend, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes festgelegt ist. (2) Die Verwendung der Mittel des Prämienfonds hat in Einheit mit der moralischen Anerkennung und unter Berücksichtigung des Anteils des einzelnen Werktätigen und der Arbeitskollektive bei der Erfüllung der festgelegten aufgabenbezogenen Effektivitätskennziffern und -kriterien gemäß § 9 Abs. 2 dieser Anordnung zu erfolgen. Außerdem sind die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsstaaten des RGW, Erfüllung der Aufgaben zur Ausstattung der bewaffneten Organe mit neu- oder weiterentwickelten Erzeugnissen, fristgemäße bzw. vorfristige Erfüllung der wissenschaftlich-technischen Leistung, insbesondere die Verkürzung der Überleitungsfristen von Ergebnissen für die Konsumgüterproduktion sowie von Rationalisierungsmaßnahmen, Erschließung von Möglichkeiten der umfassenden volkswirtschaftlichen Nutzung von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen und Teilergebnissen, Erzielung schutzfähiger Erfindungen zu stimulieren. (3) Die Prämiierung der Werktätigen, deren Leistung unmittelbar an der Erfüllung der wissenschaftlich-technischen Leistung gemessen werden kann, hat über die auftragsgebundene Prämie ' zu erfolgen. Die Gewährung von Jahresendprämien ist auf die nicht unmittelbar an /der Erarbeitung der wissenschaftlich-technischen Leistung beteiligten Werktätigen sowie auf Werktätige, die kurzfristig an der Erfüllung mehrerer wissenschaftlich-technischer Leistungen arbeiten und für die die Gewährung von auftragsgebundenen Prämien unzweckmäßig ist, zu beschränken. (4) Voraussetzung für die Zahlung der auftragsgebundenen Prämie ist die Abnahme bzw. Bestätigung des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses. Bei langfristigen wissenschaftlich-technischen Leistungen können für Teilleistungen (Leistungsabschnitte) auf der Grundlage erfolgreicher Zwischenverteidigungen anteilige Zahlungen der auftragsgebundenen Prämie erfolgen. Die Höhe dieser anteiligen Zahlungen ist zu planen. Dabei ist durch den Leiter der Forschungs- bzw. Rationalisierungseinrichtung zu gewährleisten, daß bei Abnahme bzw. Bestätigung des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses der höchste Anteil gezahlt wird. (5) Den Arbeitskollektiven und den einzelnen Werktätigen sind durch die Leiter in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung aus dem Plan abgeleitete und von ihnen beeinflußbare kontrollfähige Kennziffern und Kriterien gemäß § 9 Abs. 2 dieser Anordnung sowie die Höhe der auftragsgebundenen Prämie bzw. der durchschnittlichen Jahresendprämie vorzugeben, die bei der Erfüllung der Kennziffern und Kriterien sowie der geplanten Zuführungen zum Prämienfonds gezahlt wird. Gleichzeitig sind die Bedingungen für die Erhöhung bzw. Minderung der auftragsgebundenen Prämie und der durchschnittlichen Jahresendprämie infolge Über- oder Untererfüllung der Kennziffern und Kriterien und der Zuführungen zum Prämienfonds festzulegen. (6) Uber die Prämiierung der leitenden Kader entscheidet der jeweils übergeordnete Leiter in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung. Die Prämiierung der leitenden Kader erfolgt bei Erfüllung der mit dem Plan vorgegebenen wissenschaftlich-technischen Leistungen sowie bei Erfüllung der vorgegebenen individuellen Leistungskriterien. Dabei sind neben der Erfüllung der ökonomischen, technisch-ökonomischen bzw. anderen gesellschaftlichen sowie der wissenschaftlich-technischen Zielstellungen auch die Erfüllung der Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und zur Sicherung der Schutzgüte zugrunde zu legen. §23 (1) In den Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen ist ein Kultur- und Sozialfonds zu planen. (2) Der zu planende Kultur- und Sozialfonds ist den Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen vom jeweils übergeordneten Organ in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung in absoluter Höhe vorzugeben. (3) Die Zuführungen zum Kultur- und Sozialfonds der Forschungs,- und Rationalisierungseinrichtungen sind zu Lasten der Kosten zu planen und abzurechnen. (4) Für zusätzliche Zuführungen zum Kultur- und Sozialfonds aus sonstigen Erlösen der Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen gelten die Bestimmungen des § 25 Abs. 3 dieser Anordnung. (5) Am Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel des Kultur- und Sozialfonds sind in das Folgejahr zu übertragen. (6) Für die Verwendung des Kultur- und Sozialfonds der Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen gilt die Prämienregelung der Betriebe. VIII. Sonstige Bestimmungen über den Prämienfonds in Betrieben §24 (1) Die Bestimmungen über die Verwendung des Prämienfonds gemäß § 22 dieser Anordnung sind auch für die Beschäftigten in betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsstellen und Betriebsabteilungen für Rationalisierung und Automatisierung anzuwenden. (2) Von Betrieben realisierte Prämiengrundbeträge und Prämienzuschläge gemäß §§ 15 und 16 dieser An-. Ordnung sind dem Prämienfonds der Betriebe zuzuführen. Dadurch darf die zulässige Höchstzuführung zum Prämienfonds nicht überschritten werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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