Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 659

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 659 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 659); Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 17. Oktober 1972 659 Anordnung Nr. 6* über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr vom 17. Oktober 1972 Zur Änderung der Anordnung vom 16. Dezember 1966 über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr (GBl. II Nr. 156 S. 1217) in der Fassung der Anordnung Nr. 5 vom 14. Juli 1972 (GBl. II Nr. 46 S. 535) wird folgendes angeordnet: §1 Dem § 1 Abs. 1 der Anordnung werden als weitere Grenzübergangsstellen hinzugefügt: „Wartha, Horst.“ §2 Der § 3 wird gestrichen. §3 Die Anlage zu der Anordnung wird wie folgt ergänzt: „40. Rostock Warnemünde bis Wartha bzw. Wartha bis Rostock Warnemünde Von Grenzübergangsstelle Rostock Warnemünde wie unter Ziff. 3 bis Autobahn Hermsdorfer Kreuz weiter auf Autobahn in westlicher Richtung bis Abfahrt bei Eisenach weiter auf Fernverkehrsstraße 7 mit Anschluß zur Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Rostock Warnemünde. 41. Saßnitz bis Wartha bzw. Wartha bis Saßnitz Von Grenzübergangsstelle Saßnitz auf Fernverkehrsstraße 96 über Bergen, Stralsund, Greifswald, Jarmen bis Neubrandenburg weiter wie unter Ziff. 3 bis Autobahn Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Saßnitz. 42. Pomellen bis Wartha bzw. Wartha bis Pomellen Von Grenzübergangsstelle Pomellen auf Autobahn in Richtung Berlin bis Abzweig Schwanebeck weiter auf Autobahn Berliner Ring über Schönefelder Kreuz bis Abzweig Leipzig weiter auf Autobahn in südlicher Richtung bis Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Pomellen. Anordnung Nr. 5 vom 14. Juli 1972 (GBl. II Nr. 46 S. 535) 43. Frankfurt (Oder) bis Wartha bzw. Wartha bis Frankfurt (Oder) Von Grenzübergangsstelle ' Frankfurt (Oder) wie unter Ziff. 9 bis Autobahn Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Frankfurt (Oder). 44. Görlitz bis Wartha bzw. Wartha bis Görlitz Von Grenzübergangsstelle Görlitz auf Fernverkehrsstraße 6 über Löbau bis Autobahn-Auffahrt bei Bautzen weiter auf Autobahn in westlicher Richtung über Dresden, Karl-Marx-Stadt bis Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Görlitz. 45. Schmilka bis Wartha bzw. Wartha bis Schmilka Von Grenzübergangsstelle Schmilka auf Fernverkehrsstraße 172 über Bad Schandau, Pirna bis Dresden weiter auf Autobahn in westlicher Richtung über Karl-Marx-Stadt bis Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Schmilka. 46. Zinnwald Georgenfeld bis Wartha bzw. Wartha bis Zinnwald Georgenfeld Von Grenzübergangsstelle Zinnwald Georgenfeld auf Fernverkehrsstraße 170 über Altenberg, Dippoldiswalde bis Dresden weiter auf Autobahn in westlicher Richtung über Karl-Marx-Stadt bis Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Zinnwald Georgenfeld. 47. Scfaönberg bis Wartha bzw. Wartha, bis Schönberg Von Grenzübergangsstelle Schönberg auf Fernverkehrsstraße 92 über Adorf, Oelsnitz bis Plauen weiter auf Fernverkehrsstraße 282 über Mühltroff bis Autobahn-Auffahrt bei Schleiz weiter auf Autobahn in nördlicher Richtung bis Hermsdorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Schönberg.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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