Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 650

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 650 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 650); 650 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 13. Oktober 1972 (2) Der Betreuer hat die Verantwortung für ein hohes wissenschaftlidles Niveau der Ausbildung des Aspiranten. Er sichert, daß der Aspirant ein der Zielstellung der Qualifizierung entsprechendes Promotionsthema erhält und in die Forschung einbezogen wird. Der Betreuer hat den Aspiranten bei der Aneignung des Gesamtüberblicks über das Wissenschaftsgebiet sowie bei der Einarbeitung in das spezielle Arbeitsgebiet zu unterstützen. Er kontrolliert die Erfüllung des Arbeitsplanes und unterstützt ihn bei der Lösung politisdier und gesellschaftlicher Aufgaben. II. Bedingrungen der planmäßigen Aspirantur Die planmäßige Aspirantur §9 Aufnahme In die planmäßige Aspirantur werden auf der Grundlage des § 4 dieser Anordnung vor allem Kandidaten aufgenommen, die in der Regel eine mindestens dreijährige erfolgreiche Tätigkeit in der sozialistischen Praxis nach dem Hochschulstudium nachweisen (ausgenommen sind Absolventen des Auslands- bzw. Fernstudiums). §10 Arbeitsrechtliche Regelungen (1) Für die Zeit der planmäßigen Aspirantur ruht das Arbeitsrechtsverhältnis zwischen dem Aspiranten und dem delegierenden Betrieb. (2) Die Zeit der planmäßigen Aspirantur ist auf die Dienst-, Berufs- oder Tätigkeitsjahre sowie auf die Dauer der Zugehörigkeit zur delegierenden Einrichtung anzurechnen. §11 Die Durchführung der planmäßigen Aspirantur (1) Die planmäßige Aspirantur dauert 3 Jahre. In dieser Zeit erhalten die planmäßigen Aspiranten Stipendium. Sie werden in ein Arbeits- bzw. Forschungskollektiv der Ausbildungseinrichtung eingegliedert. (2) Der planmäßige Aspirant hat in Übereinstimmung mit dem Ausbildungs- und Erziehungsziel und seiner wissenschaftlichen Aufgabenstellung einen Arbeitsplan auszuarbeiten, der vom Betreuer und dem Leiter des Arbeitskollektivs zu bestätigen ist. Der Aspirant ist verpflichtet, über die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen und politischen Arbeit regelmäßig, insbesondere nach dem 1. und 2. Ausbildungsjahr, dem Betreuer und dem Leiter des Arbeitskollektivs zu berichten. (3) Planmäßige Aspiranten haben in ihrem Fachgebiet 2 Wochenstunden Lehrtätigkeit durchzuführen. Eine höhere Belastung bedarf der Zustimmung des Leiters. (4) Der planmäßige Aspirant ist für die Dauer der Ausbildung Angehöriger der Ausbildungseinrichtung und nimmt am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben teil; er ist auf dem Gebiet der sozial-kulturellen Betreuung den Angehörigen dieser Einrichtung gleichgestellt und erhält im Ausbildungsjahr 4 Wochen Ferien. (5) Der planmäßige Aspirant unterliegt in allen vertraulichen Angelegenheiten, von denen er während der Ausbildung Kenntnis erhält, auch nach Abschluß der Aspirantur, der Schweigepflicht. Ihm sind durch den Leiter des Arbeitskollektivs die entsprechenden Rechtsvorschriften zu erläutern. (6) Planmäßige Aspiranten können unmittelbar in Kombinaten, Betrieben, Forschungsinstituten der Industrie und anderen Einrichtungen der Praxis ihre wissenschaftliche Arbeit leisten. Die Bedingungen dafür sowie die Einbeziehung in das politische und gesellschaftliche Leben sind in einer Vereinbarung zwischen der Ausbildungseinrichtung und der Einrichtung der Praxis zu fixieren. §12 Abschluß bzw. Verlängerung (1) Die planmäßige Aspirantur kann entsprechend den Erfordernissen verlängert bzw. in begründeten Fällen vorzeitig beendet werden. (2) Bei Nichterfüllung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen sowie aus disziplinarischen oder anderen Gründen kann die planmäßige Aspirantur vorzeitig abgebrochen werden. Entsprechend begründete Anträge können vom Aspiranten, dem Betreuer, dem Leiter des Arbeitskollektivs bzw. der delegierenden Einrichtung oder von Leitungen gesellschaftlicher Organisationen gestellt werden. Die Entscheidung trifft der Leiter. (3) Die Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. Entscheidung über die vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Aspirantur ausländischer Bürger bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Davon ausgenommen sind Aspiranten gemäß § 6 Abs. 3 letzter Satz. Frauen-Sonderaspirantur §13 (1) Für Frauen mit Hochschulabschluß, die aktiv am Aufbau der sozialistischen Gesellschaft teilnehmen, kann unter Berücksichtigung ihrer sozialen Bedingungen eine Frauen-Sonderaspirantur als Teil- oder Vollaspirantur durchgeführt werden. (2) Für die Frauen-Sonderaspirantur gelten die Bestimmungen dieser Anordnung. (3) Der delegierende Betrieb ist verpflichtet, mit der Aspirantin vor Aufnahme der Aspirantur einen Förderungsvertrag abzuschließen, der beinhaltet: a) den Einsatz der Aspirantin nach erfolgreichem Abschluß der Aspirantur; b) Maßnahmen für die allseitige Unterstützung bei der Lösung der wissenschaftlichen Aufgaben; c) Festlegungen über die Unterbringung der Kinder in betrieblichen bzw. kommunalen Kinderkrippen bzw. -gärten; d) Einbeziehung in die Naherholung, Urlaubsversorgung und die gesundheitliche Betreuung; e) Festlegungen für die Kontrolle des Förderungsver-' träges. Je ein Exemplar des Förderungsvertrages erhalten die Aspirantin, der Betrieb, die Ausbildungseinrichtung, die Betriebsgewerkschaftsleitung und der Frauenausschuß. (4) Die Leiter der Betriebe sind verpflichtet, sich über den Stand und die Probleme bei der Durchführung von Frauen-Sonderaspiranturen durch regelmäßige Aussprachen mit der Aspirantin zu informieren.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 650 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 650) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 650 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 650)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der dem gesamten Kollektiv gestellten Aufgaben. Unter Beachtung der Konspiration und Geheimhaltung hat jeder - im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten - die Realisierung der Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der Zusammensetzung mit einbezogen werden können. Gleichzeitig sind konkrete Festlegungen erforderlich, wie durch einen gezielten Einsatz und eine allseitige Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X