Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 441

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 441 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 441); Gesetzblatt Teil II Nr. 52 Ausgabetag: 23. Juni 1971 441 Festlegung der Leistungskriterien sowie die notwendige Überarbeitung dieser Leistungskriterien durch die ökonomische und wissenschaftlich-technische Entwicklung und Vervollkommnung der Produktion, die Prinzipien für die Prämiierung und der ideellen Anerkennung, / die mit der Prämiierung verbundenen Formen der Information und der ökonomischen Propaganda, die die Werktätigen zielgerichtet und laufend über den Stand der Planerfüllung in Kenntnis setzen und auf die Entfaltung der Masseninitiative und des ökonomischen Denkens gerichtet sind. Zu § 1Z Ziffern 1 bis 3: §5 (1) Die Leistungskriterien für Arbeitskollektive und Werktätige sind aus dem bestätigten Plan abzuleiten und müssen mit den Schwerpunkten des sozialistischen Wettbewerbs übereinstimmen. Die Leistungskriterien sind kontrollfähig und abrechenbar zu gestalten Die zwischen kontinuierlicher Planerfüllung, den kollektiven und individuellen Leistungen sowie der Prämiierung bestehenden Beziehungen sind im Haushaltsbuch so zu gestalten, daß sie für den Werktätigen jederzeit überschaubar sind. Zur Entwicklung der schöpferischen Aktivität im sozialistischen Wettbewerb sind die Werktätigen regelmäßig und umfassend über die Aufgaben zur Erzielung einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität einschließlich der Kosten zu informieren. (2) Die den leitenden Kadern vörzugebenden Lei-stungskriterien sind aus den Planaufgaben ihres Verantwortungsbereiches abzuleiten und unter Berücksichtigung der Zielstellung im sozialistischen Wettbewerb festzulegien. Sie müssen weiterhin die hohen Anforderungen an die Leitung sozialistischer Kollektive zum Ausdruck bringen. Der den leitenden Kadern mit den Leistungskriterien vorzugebende Prozentsatz zum Monatsverdienst für die Jahresendprämie muß dem durchschnittlichen Prozentsatz für die Jahresendprämie der Werktätigen ihres Verantwortungsbereiches entsprechen. Die endgültige Höhe der Jahresendprämie richtet sich nach der Erfüllung der vorgegebenen Leistungskriterien. (3) Bei der Differenzierung der vorzugebenden Höhe der Jahresendprämie ist auszugehen: - von den unterschiedlichen Leistungsanforderungen an die Abteilungen, Bereiche usw. im betrieblichen Reproduktionsprozeß. Dabei sind die im. Ergebnis der Plandiskussion von diesen Kollektiven geleisteten Beiträge zur Erhöhung der Zielstellungen des Jahresplanes zu berücksichtigen, von der geplanten Mehrschichtarbeit zur besseren Ausnutzung der Grundfonds, insbesondere der hochproduktiven Maschinen und Anlagen. (4) Die endgültige Festlegung der Höhe der Mittel zur Jahresendprämi'ierung für einzelne Bereiche und Produktionsabschnitte einschließlich ihrer Leiter erfolgt nach Vorliegen der Bilanz- und Ergebnisnechnung durch die Direktoren der Betriebe in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung. Sie ist entspre- chend den im Betriebskollektivvertrag getroffenen Vereinbarungen abhängig von der Höhe des tatsächlich erwirtschafteten Prämienfonds durch den Betrieb, der Erfüllung der Bedingungen, die für die Höhe des Prämienvolumens den Bereichen und Produktionsabschnitten vorgegeben sind. (5) Die Jahresendprämie für den einzelnen Werktätigen wird entsprechend der Erfüllung der ihm vorgegebenen Leistungskriterien bzw. der Einschätzung seiner Leistungen durch den Leiter nach Beratung im Arbeitskollektiv festgelegt. Sie bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. (6) Neben ökonomischen Kennziffern ist die Gestaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüte der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, als Kriterium für die Bestimmung der Prämienhöhe mit heran2uziehen. (7) Für die Beurteilung der Leistungen der leitenden Kader einschließlich der Fachdirektoren bei der Gewährung von Jahresendprämien sind die Erfüllung der festgelegten materiellen Aufgaben, der Wirtschaftsverträge, der Exportaufgaben, die erreichte Kontinuität des Produktionsablaufes sowie die Erfüllung der Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen einschließlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zugrunde zu legen. (8) Bei der Bestimmung der Prämienhöhe für Werktätige mit Einzelvertrag bzw. mit Sondergehalt sind leistungsgerechte Relationen zu den Prämien der anderen Werktätigen des Betriebes zu gewährleisten. (9) Für die Prämiierung des Direktors und der Fachdirektoren der Kombinate gilt folgendes: 1. Über die Höhe der Jahresendprämie für den Direktor des Kombinates entscheidet der jeweils übergeordnete Leiter in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung (Zentralvorstand der IG bzw. Gewerkschaftskomitee der VVB) bei der Rechenschaftslegung über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf der Grundlage der Jahresabschlußdokumente. Der Entscheidung über die Höhe der Jahresendprämie sind zugrunde zu legen: die Erfüllung der wichtigsten Planaufgaben des Kombinates, insbesondere die Erfüllung der vom übergeordneten Leiter vorgegebenen Leistungskriterien, die Lösung strategischer Leitungsaufgaben zur Schaffung des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs für die perspektivische Entwicklung des Kombinates, der persönliche Anteil des Direktors bei der Entwicklung des Kombinates zu einer effektiven Wirtschaftseinheit einschließlich der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Dabei sind leistungsgerechte Relationen zu den Jahresendprämien der Direktoren der Betriebe des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie wesentlich erweitert. Das trug wiederum dazu bei, die Untersuchungsarbeit zu qualifizieren, Die Diensteinheiten der Linie haben intensiv daran mitgewirkt, in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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