Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 756

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 756 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 756); 736 Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 6. September 1968 5 13 Die Leiterin ist verpflichtet, eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Kinderkrippe und der Schule zu sichern, um den Kindern einen kontinuierlichen Übergang von einer pädagogischen Einrichtung zur anderen zu gewährleisten. § 14 Die stellvertretende Leiterin (1) Die stellvertretende Leiterin wird auf Vorschlag der Leiterin vom Kreisschulrat bestätigt. (2) Die Leiterin überträgt der Stellvertreterin ein festumrissenes Aufgabengebiet, das ihrer Qualifikation entspricht und dessen Erfüllung im Interesse der Arbeit des Kindergartens notwendig ist. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Stellvertreterin der Leiterin rechenschaftspflichtig. (3) Die Leiterin ist verpflichtet, ihre Stellvertreterin in die politisch-pädagogische Leitungstätigkeit mit einzubeziehen und sie mit den verwaltungstechnischen Aufgaben des Kindergartens vertraut zu machen. § 15 Pädagogische Beratungen (1) Die pädagogische Beratung ist ein beratendes Organ der Leiterin. Mitglieder der pädagogischen Beratung sind alle pädagogischen Mitarbeiter. Der Vorsitzende des Elternaktivs sowie ein bevollmächtigter Vertreter des Patenbetriebes haben das Recht, an den pädagogischen Beratungen teilzunehmen. (2) Die pädagogische Beratung wird von der Leiterin des Kindergartens einberufen und geleitet. Sie ist eine wichtige Form der Realisierung des Prinzips von Einzelleitung und kollektiver Beratung. Sie trägt dazu bei, ein einheitlich handelndes Kollektiv bei der Lösung politisch-pädagogischer Aufgaben heranzubilden. (3) In der pädagogischen Beratung sind die Aufgaben zur Durchführung der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die für die Bildungs- und Erziehungsarbeit erlassenen Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates, Anordnungen und Weisungen des Ministers für Volksbildung sowie Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zu beraten die in der Fachliteratur und in Artikeln der sozia-stisehen Presse veröffentlichten Erkenntnisse der pädagogischen Wissenschaft und fortgeschrittene Erfahrungen der Arbeit in den Kindergärten auszuwerten die Analysen und Arbeitsplanentwürfe für den Kindergarten zu beraten. (4) Die pädagogische Beratung ist im Rahmen der Arbeitszeit durchzuführen und so festzulegen, daß alle Mitarbeiter teilnehmen können, ohne daß der Bildungsund Erziehungsprozeß gestört wird. IV. Verantwortung der pädagogischen Kräfte § 16 Aufgaben der Gruppcnleiterin (1) Die Gruppenleiterin hat die Aufgabe, die ihr anvertrauten Kinder allseitig zu bilden und sozialistisch zu erziehen. Sie trägt die volle Verantwortung für die Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit der Kinder. Durch eine sinnvolle Gestaltung des Lebens sorgt sie dafür, daß sich die Kinder im Kindergarten wohl fühlen und ein inhaltsreiches, interessantes Leben in der Kindergruppe führen. (2) Die Gruppenleiterin ist verpflichtet, sich sorgfältig und gewissenhaft auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Kindergruppe während des gesamten Tages vorzubereiten, die pädagogische Arbeit auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes kontinuierlich zu planen sowie die Ergebnisse zu analysieren und auszuwerten. (3) Die Gruppenleiterin führt die Entwicklungsbogen der Kinder ihrer Gruppe und wertet sie mit der Leiterin und den Eltern aus. (4) Die Gruppenleiterin hat gegenüber den ihr änver-trauten Kindern die Fürsorge- und Aufsichtspflicht gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 5. Januar 1966 zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung Fürsorge-und Aufsichtsordnung (GBl. II S. 19) gewissenhaft zu erfüllen. (5) Die Gruppenleiterin leistet die für die Führung ihrer Kindergruppe notwendigen technisch-organisatorischen Arbeiten. (6) Die Gruppenleiterin arbeitet eng mit den Eltern der Kinder ihrer Gruppe zusammen und führt regelmäßig Elternabende durch. Sie gibt den Eltern Gelegenheit zu Aussprachen über den Entwicklungsstand ihrer Kinder, gibt ihnen Hinweise für die Familienerziehung und führt Hausbesuche durch. (7) Die Gruppenleiterin ist verpflichtet, die Helferin, die zeitweilig selbständig in der Gruppe arbeitet, so anzuleiten, daß sie die Kindergruppe pädagogisch führen kann. (8) Die Gruppenleiterin der jüngeren Gruppe verschafft sich einen Überblick über die Arbeit in der älteren Gruppe der Kinderkrippe und strebt eine Zusammenarbeit mit der Kinderpflegerin an. Sie stellt den Kontakt zu Kindern und Eltern vor Übernahme der Kinder in den Kindergarten her. (9) Die Gruppenleiterin der älteren Gruppe arbeitet eng mit der Schule zusammen, in die die meisten Kinder ihrer Gruppe eingeschult werden. Sie beurteilt die Schulfähigkeit der Kinder und übergibt die Beurteilung und den Entwicklungsbogen bis Mitte Mai eines jeden Jahres an die zuständige Schule. § 17 Aufgaben der Helferin (1) Die Helferin ist eine pädagogische Mitarbeiterin, die die Kinder während der Zeit des Früh- und Spätdienstes beaufsichtigt und die Gruppenleiterin zeitweilig in der pädagogischen Arbeit unterstützt. In Ausnahmefällen kann die Leiterin die Helferin als Vertretung der Gruppenleiterin zur zeitweiligen Führung einer Kindergruppe einsetzen. (2) Die Helferin arbeitet eng mit der Gruppenleiterin zusammen und erhält durch sie Anleitung für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Sie unterstützt nach besten Kräften die sozialistische Bildung und Erziehung der Kinder.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten.

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