Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 412

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 412 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 412); 412 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 9. September 1961 § 32 (1) Bei Verletzung von Verpflichtungen aus dem Absendervertrag haben Vertragsstrafe zu zahlen: 1. der Absender a) für jede gegenüber dem Transportplananteil gemäß § 28 Abs. 1 der Transportverordnung für den Tag, die Dekade und den Monat zuwenig bestellte oder zuviel in Anspruch genommene Gütertonne oder wenn der Absender nicht zur gleichmäßigen Inanspruchnahme des Schiffsraumes verpflichtet ist für jede gegenüber dem Monats-Transportplananteil zuwenig bestellte oder zuviel in Anspruch genommene Gütertonne b) für jede für Sonn- und Feiertage gemäß § 28 der Transportverordnung zuwenig bestellte Gütertonne c) für jedes nicht fristgemäß bestellte, jedoch von der Binnenreederei am Bedarfstag bereitgestellte Schiff 50, DM abbestellter Schiffsraum gilt als nicht in Anspruch genommen; 2. die Binnenreederei a) für jede nicht gemäß § 30 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst, a bereitgestellte Tonne Schiffsraum 0,20 DM an Sonn- und Feiertagen 0,40 DM, b) für jede Bereitstellung von Schiffs- raum ohne Avisierung, sofern keine Vereinbarung gemäß § 30 Abs. 3 der Transportverordnung besteht, 50,00 DM. (2) Bei Verletzung von Verpflichtungen aus dem Empfängervertrag haben Vertragsstrafe zu zahlen: 1. die Binnenreederei für jede Überschreitung der avisierten Bereitstellungsstunde um mehr als 2 Stunden je Schiff (auch Teilladungen) und Stunde 10, DM jedoch je Schiff (auch bei Teilladungen) nicht mehr als 50, DM, 2. der Empfänger für jede nicht entgegengenommene Avisierung oder Benachrichtigung 20, DM. (3) In den Transportverträgen können im Interesse der besseren Planerfüllung für die Verletzung vergleichbarer Pflichten zwischen den Transportbeteiligten und der Binnenreederei weitere Vertragsstrafen in angemessener Höhe vereinbart werden. Eine Herabsetzung der Vertragsstrafen gemäß Absätze 1 und 2 ist unzulässig. (4) Die Vertragserfüllung ist von den Transportbeteiligten und der Binnenreederei ständig zu überwachen. Vertragsstrafen sind unverzüglich nach Ende des Monats in Rechnung zu stellen. Vertragsstrafen gemäß Abs. 1 Ziff. 2 Buchst, b und Abs. 2 Ziffern I und 2 sind unverzüglich nach ihrer Entstehung in Rechnung zu stellen. Dritter Teil Sdilußbestimmung § 33 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 15. September 1961 in Kraft. Berlin, den 24. August 1961 Der Minister für Verkehrswesen Kramer bei Anlage 1 zu § 7 vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Nutzungsentschädigung der Beschädigung von Schiffen Schadgruppe I bis 250 DM II über 250 bis 500 DM III über 500 bis 1000 DM IV über 1000 bis 2000 DM V über 2000 bis 5000 DM VI über 5000 DM Schleppkähne bis 200 t 55 110 165 275 550 825 bis 300 t 65 130 195 325 650 975 bis 400 t 75 150 225 375 750 1125 bis 500 t 85 170 255 425 850 1275 bis 600 t 95 190 285 475 950 1425 bis 700 t 105 210 315 525 1050 1575 bis 800 t 115 230 345 575 1150 1725 bis 900 t 125 250 375 625 1250 1875 über 900 t 135 270 405 675 1350 2025 Schiffe mit Hilfsantrieb bis 200 t 70 140 210 350 700 1050 bis 300 t 80 160 240 400 800 1200 bis 400 t 90 180 270 450 900 1350 bis 500 t 100 200 300 500 1000 1500 bis 600 t 110 220 330 550 1100 1650 bis 700 t 120 240 360 600 1200 1800 bis 800 t 130 260 390 650 1300 1950 bis 900 t 140 280 420 700 1400 2100 über 900 t 150 300 450 750 1500 2250 Motorgüterschiffe. Güterdampfer und Schlepper bis 200 t 105 210 315 525 1050 1575 bis 300 t 125 250 375 625 1250 1875 bis 400 t 145 290 435 725 1450 2175 bis 500 t 165 330 495 825 1650 2475 bis 600 t 185 370 555 925 1850 2775 bis 700 t 205 410 615 1025 2050 3075 bis 800 t 225 450 675 1125 2250 3375 bis 900 t 245 490 735 1225 2450 3675 über 900 t 265 530 795 1325 2650 3975 Anlage 2 zu § 8 vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Muster Schiffsraumvertrag Zwischen dem VEB Deutsche Binnenreederei Berlin C 2, Grünstr. 5/6 vertreten durch nachstehend Binnenreederei genannt und dem Schiffseigner vertreten durch den Schiffsführer Anschrift nachstehend Schiffseigner genannt wird auf Grund des § 25 der Transportverordnung (TVO) vom 24. August 1961 (GBl. II S. 365) folgender 0,20 DM 0,20 DM 0,40 DM;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten an solchen Aussprachen persönlich teilnehmen, sich dadurch selbst einen unmittelbaren Eindruck vom Kandidaten verschaffen und besonders wichtige Fragen sofort klären oder entscheiden können.

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