Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 59 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 59); Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 14. Mürz 1959 59 Schluß der auf Grund von § 13 Abs. 5 des Statuts der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (Anlage zur Anordnung vom 17. Oktober 1955 über das Statut der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin [GBl. I S, 700]) gebildeten Kommission für Stellenplanfragen des Erweiterten Präsidiums der Akademie (nachstehend Stellenplankommission der Akademie genannt). (3) Mit jedem Assistenten ist auf der Grundlage der Verordnung vom 15. Mai 1952 über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (GBl. S, 371) in Verbindung mit der Verordnung vom 20. September 1951 über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (GBl. S. 865) ein schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Vertrag ist von dem Assistenten und von dem wissenschaftlichen Direktor der Akademie zu unterzeichnen 8 4 (1) Die Tätigkeit der Assistenten dient ihrer fachlichen, gesellschaftlichen und charakterlichen Entwicklung und ist als Phase der Weiterbildung über den durch Abschluß des Staats- bzw. Diplomexamens erreichten Ausbildungsstand hinaus zeitlich zu begrenzen, (2) Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Aspiranten währt grundsätzlich nicht länger als 4 Jahre. In besonderen Ausnahmefällen kann sie auf Antrag des zuständigen Institutsdirektor nach Anhören der Betriebsgewerkschaftsleitung durch den wissenschaftlichen Direktor der Akademie um eine den Umständen des Einzelfalles angemessene Zeit verlängert werden. Jede Verlängerung dieser Art bedarf der Zustimmung des Präsidiums der Akademie. (3) Die auf Grund ihrer fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklung für selbständige Forschungsarbeiten besonders geeigneten wissenschaftlichen Aspiranten können bei Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 und nach Abschluß der Promotion eine weitere vierjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Assistenten ausüben. (4) Die zu eigenen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten in hervorragendem Maße befähigten wissenschaftlichen Assistenten, die zugleich eine aktive gesellschaftliche Arbeit geleistet haben, und solche wissenschaftlichen Aspiranten, die nach der Promotion längere Zeit eine verantwortliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 ausgeübt haben, können weitere 4 Jahre als wissenschaftliche Oberassistenten tätig sein. (5) Wenn es die Arbeit der Akademie erfordert, können auf Vorschlag des wissenschaftlichen Direktors der Akademie die jeweiligen zeitlichen Begrenzungen der Assistententätigkeit für wissenschaftliche Aspiranten, Assistenten und Oberassistenten allgemein oder im Einzelfall durch Beschluß des Präsidiums der Akademie und Im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft verkürzt werden. (0) Mit Ablauf jeder Phase der Assistententätigkeit wird das Arbeitsrechtsverhältnis gelöst, Über die Er- neuerung der Arbeitsrechtsverhältnisse der Assistenten, die sich aus den Veränderungen entsprechend den Absätzen 3 und 4 ergeben kann, entscheidet die Stellenplankommission der Akademie im Einvernehmen mit dem zuständigen Institutsdirektor unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung und nach Maßgabe der §§ 2 und 3. (7) Nach Ablauf der ln den Absätzen 2 bis 4 genannten Zeiträume ist die Assistententätigkeit im Sinne dieser Anordnung beendet. Inwieweit wissenschaftliche Oberassistenten als selbständige wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt werden können, richtet sich nach der besonderen Eignung für eine selbständige Forschungsarbeit, die der wissenschaftliche Oberassistent durch seine wissenschaftlichen Arbeiten und vorbildlichen Leistungen in der gesellschaftlichen Tätigkeit bewiesen hoben muß, und nach den Einsatzmöglichkeiten, die innerhalb der Akademie bestehen. § 5 (1) Die Institutsdirektoren und die wissenschaftlichen Abteilungsleiter sind für die Weiterbildung der Assistenten innerhalb ihres Dienstbereiches verantwortlich. Sie haben die Assistenten im Rahmen ihrer Arbeiten für die Akademie in jeder Weise fachlich und gesellschaftlich zu entwickeln. Insbesondere haben sie Ihnen dabei die notwendige Anleitung und Unterstützung zur Vorbereitung der Promotion zu gewähren sowie die Habilitation und wissenschaftliche Veröffentlichungen der Assistenten zu fördern; (2) Den Assistenten sind bei Dienstantritt die für sie vorgesehene Tätigkeit und Ihr zukünftiges Arbeitsgebiet'zu erläutern* Spätestens ein Jahr nach ihrer Einstellung 1st vom zuständigen Institutsdirektor ln Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Abteilungsleiter und dem Kadersachbearbelter ein Perspektivplan aufzustellen, der den Weg zur fachlichen Entwicklung sowie zur Promotion bzw. Habilitation weist und Möglichkeiten für die gesellschaftliche Weiterbildung enthält. (3) In regelmäßigen Abständen mindestens jährlich einmal sind Aussprachen über den Perspektivplan zwischen den Beteiligten zu führen, um den Fortgang der vereinbarten Maßnahmen festzustellen. Dem wissenschaftlichen Direktor der Akademie sind die Perspektivpläne der Assistenten einzureichen und notwendig werdende Veränderungen mitzuteilen. (4) Die Assistenten sind im Rahmen der dem Institut gegebenen Möglichkeiten vornehmlich mit solchen wissenschaftlichen Arbeiten zu beauftragen, welche die im Perspektivplan vorgesehene Weiterbildung und Entwicklung fördern* § 6 (1) Die Assistenten sind im Interesse ihrer Weiterbildung und Entwicklung berechtigt, sich aller wissenschaftlichen Einrichtungen der Akademie mit Zustimmung des zuständigen Institutsdirektors zu bedienen; (2) Die Einteilung ihreß Dienstes erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsvertrages nach den Anweisungen des Institutsdirektors.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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