Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 255

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 255 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 255); Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 30. Juli 1956 253 Anordnung Nr. 19* zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. Juli 1956 Zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom 8. September 1938 (RGBl. II S. 663) wird folgendes angeordnet: g j (1) Die Überschrift des § 14 der EVO erhält folgende Fassung: „Einnehmen der Plätze. Übergang in die andere Wagenklasse.“ (2) Im § 14 Abs. 3 der EVO sind die Worte „in einer niedrigeren Klasse“ zu ersetzen durch: „in der 2. Klasse“. (3) Im § 14 Abs. 4 der EVO sind die Worte „in eine höhere Klasse“ zu ersetzen durch: „in die 1. Klasse“, § 2 (1) Im § 15 Abs. 2 der EVO sind die Worte: „hat in der ersten und zweiten Wagenklasse 20 DM, in der dritten Wagenklasse 10 DM zu zahlen“ zu ersetzen durch: „hat in der 1. Wagenklasse 20 DM, in der 2. Wagenklasse 10 DM zu zahlen“. (2) Im § 15 Abs. 3 der EVO sind die Worte: „mindestens jedoch in der ersten und zweiten Wagenklasse 20 DM, in der dritten Wagenklasse 10 DM zu zahlen“ zu ersetzen durch: „mindestens in der 1. Wagenklasse 20 DM, in der 2. Wagenklasse 10 DM zu zahlen“, § 3 Im § 21 Abs. 2 der EVO ist statt „3. Klasse“ zu 6etzen: „2. Klasse“* g 4 Im § 23 Abs. 3 der EVO ist statt „eine höhere Wagenklasse“ zu setzen: „die 1* Wagenklasse“* § 5 Mit Inkrafttreten dieser Anordnung werden die bisher veröffentlichten Anordnungen zur Änderung und Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung künftig entsprechend der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung wie folgt bezeichnet: Anordnung vom 11. August 1948 zur Änderung des § 21 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZVOBL S. 408) als Anordnung Nr. 1 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 23. März 1949 über die Einführung einer Handgepäckgebühr bei der Deutschen Reichsbahn Änderung des § 21 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZVOBl. I S. 220) als Anordnung Nr. 2 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 2. Dezember 1950 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBl. S. 205) als Anordnung Nr. 3 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 10. Januar 1951 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBl. S. 3) als Anordnung Nr. 4 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung; Anordnung vom 16. Februar 1951 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBl. S. 21) als Anordnung Nr. 5 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung Nr. 18 (GBL n S. 38) Anordnung vom 9. April 1952 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBL S. 40) als Anordnung Nr. 6 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 27. Oktober 1952 zur Änderung und Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBL S, 173) als Anordnung Nr. 7 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 18. November 1952 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBl. S. 195) als Anordnung Nr. 8 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 21. November 1952 zur Ergänzung der Anlagen D bis G zu § 55 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (MinBl. S. 196) als * Anordnung Nr. 9 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 29. April 1953 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZB1. S. 199) als Anordnung Nr. 10 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung; Anordnung vom 25. August 1953 zur Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZB1. S. 452) als Anordnung Nr. 11 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung; Anordnung vom 21. Dezember 1953 zur Änderung und Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZBL S. 625) als Anordnung Nr. 12 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 20. Dezember 1953 zur Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZB1. 1954 S. 15) als Anordnung Nr. 13 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 19. März 1954 zur Änderung und Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZB1. S. 102) Anordnung Nr. 14 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 29. März 1954 zur Ergänzung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZB1. S. 146) als Anordnung Nr. 15 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung; Anordnung vom 8. April 1954 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZBL S. 166) als Anordnung Nr. 16 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 15. Oktober 1954 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (ZBL S. 529) als Anordnung Nr. 17 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung ; Anordnung vom 14* Januar 1956 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (GB1. II S. 38) als Anordnung Nr. 18 zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung. § 6 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 3. Juni 1956 in Kraft. Berlin, den 16. Juli 1956 Ministerium für Verkehrswesen Kramer Minister Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17. Michaelktrchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 8 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 3. DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,2ö DM, bis zum Umfang von 32 Selten 0,40 DM, Uber 32 Selten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Ag 134/56/DDS;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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