Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 210 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 5. Juli 1985 chenschaftsbericht zum Jahresabschluß nach Beratung in der VertrauensleutevollVersammlung. 10. Der Kooperationsrat bezieht über die Tätigkeit von Kommissionen und Arbeitsgruppen weitere Genossenschaftsbauern und Arbeiter in seine Arbeit ein. Er legt fest, welche Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen gebildet und welche Aufgaben ihnen übertragen werden. Die Mitglieder der Kommissionen und Arbeitsgruppen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Vorsitzenden der LPG, den Direktoren der VEG und den Leitern der ZGE/ZBE vom Kooperationsrat berufen. Dabei ist zu sichern, daß in allen Kommissionen und Arbeitsgruppen des Kooperationsrates Frauen und Jugendliche mitwirken. Die Kommissionen und Arbeitsgruppen arbeiten als Organe des Kooperationsrates auf der Grundlage von Arbeitsplänen. Kommissionen werden insbesondere für die Lösung folgender Aufgaben gebildet: Planung und langfristige Bestimmung der Grundproportionen in der Entwicklung der Pflanzen- und Tierproduktion, ökonomische Beziehungen und Abrechnung; gemeinsame Maßnahmen zur Wettbewerbsführung, zum Leistungsvergleich, zur materiellen und moralischen Stimulierung sowie zur Abstimmung der Produktions- und Arbeitsorganisation; Intensivierung der Futterwirtschaft (Futterproduktion und -einsatz); Reproduktion der Bodenfruchtbarkeit, Abstimmung der Bodennutzung sowie gemeinsamer Maßnahmen des Pflanzenschutzes und der Landeskultur; Koordinierung der Entwicklung der Tierbestände und ihrer Leistungen sowie des Tierseuchenschutzes; wissenschaftlich-technischer Fortschritt, Neuererwesen- und MMM-Arbeit, Instandhaltung, Rationalisierung sowie Bau und Melioration; Reproduktion des Arbeitsvermögens sowie gemeinsame Maßnahmen der Kaderentwicklung und der Aus-und Weiterbildung; Förderung der individuellen Produktion zur Ausnutzung aller Reserven im Territorium; Arbeits- und Lebensbedingungen, soziale Fragen, Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den gesellschaftlichen Kräften sowie Unterstützung gemeinsamer Maßnahmen zum Ausbau erster Verarbeitungsstufen in den Dörfern. Arbeitsgruppen werden für die Lösung folgender Aufgaben gebildet: gemeinsame Maßnahmen zur Förderung und Ent- Wicklung der Frauen sowie zur Koordinierung der Frauenförderungspläne der LPG und VEG; gemeinsame Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Jugendlichen sowie zur Koordinierung der Jugendförderungspläne der LPG und VEG. Die Kommissionen und Arbeitsgruppen werden in der Regel durch Vorsitzende von LPG, Direktoren von VEG, Leiter der ZGE/ZBE sowie durch weitere bewährte Leitungskader aus LPG und VEG geleitet. Die Kommissionen und Arbeitsgruppen unterbreiten dem Kooperationsrat Entscheidungsvorschläge und arbeiten eng mit den Kommissionen der LPG, den gewerkschaftlichen Kommissionen in den VEG und den entsprechenden Aktivs des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zusammen. 11 11. Die Vollversammlungen der LPG und Direktoren der VEG berechtigen den Kooperationsrat, für kooperative Einrichtungen, an denen die im Kooperationsrat vertretenen Partner allein beteiligt sind, als kollektives Leitungsorgan zu handeln. Er übernimmt in diesem Fall die Aufgaben und Befugnisse der Bevollmächtigtenversammlung und des Vorstandes der kooperativen Einrichtung. Darüber hinaus sichert der Kooperationsrat eine enge Zusammenarbeit mit allen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG, insbesondere mit dem Agrochemischen Zentrum, der Meliorationsgenossenschaft, der Zwischenbetrieblichen Bauorganisation u. a., um die Kräfte und Kapazitäten dieser Betriebe und Einrichtungen effektiver zu nutzen. 12. Der Kooperationsrat organisiert jährlich ein bis zwei ökonomische Konferenzen. Im Mittelpunkt dieser Konferenzen steht die Beratung von Maßnahmen zur umfassenden Intensivierung der Pflanzen- und Tierproduktion, wofür die langfristigen Programme zur Bodennutzung, Bewässerung, Futterwirtschaft und andere zu nutzen sind, sowie von Aufgaben und Maßnahmen der Entwicklung der Zusammenarbeit der Kooperationspartner. 13. Der Kooperationsrat fördert die enge Zusammenarbeit der LPG und VEG mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den gesellschaftlichen Organisationen im Territorium, insbesondere bei der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, bei der kulturellen und sportlichen Entwicklung, bei der Entwicklung und Förderung der individuellen Kleinproduktion u. a. Er unterstützt dazu den Abschluß von Kommunalverträgen durch die LPG und VEG mit den Räten der Gemeinden. IV. Befugnisse und Aufgaben des Vorsitzenden des Kooperationsrates 1. Der Vorsitzende des Kooperationsrates organisiert in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der LPG, den Direktoren der VEG bzw. den Leitern der ZGE/ZBE eine planmäßige und zielgerichtete Arbeit des Kooperationsrates. Auf der Grundlage des Arbeitsplanes und der Beschlüsse des Kooperationsrates überträgt er den Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie einzelnen Mitgliedern des Kooperationsrates konkrete Aufgaben und kontrolliert deren Erfüllung. 2. Der Vorsitzende des Kooperationsrates ist nach Abstimmung mit den Vorsitzenden der LPG, Direktoren der VEG und Leitern der ZGE/ZBE berechtigt, zur Lösung von Schwerpunktaufgaben zeitweilige Aktivs oder Arbeitsgruppen zu bilden, die als Arbeitsorgane des Kooperationsrates wirksam werden. 3. Der Vorsitzende des Kooperationsrates sichert die planmäßige Vorbereitung und Durchführung der Beratungen des Kooperationsrates. Er ist berechtigt, in Abstimmung mit den Vorsitzenden der LPG, Direktoren der VEG und Leitern der ZGE/ZBE Leitungskader und Spezialisten der Kooperationspartner in die Vorbereitung von Entscheidungen einzubeziehen sowie Verantwortliche weiterer Betriebe und Vertreter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen zu den Beratungen des Kooperationsrates hinzuzuziehen. Der Vorsitzende des Kooperationsrates informiert den Rat des Kreises über Termine der Beratungen und die jeweiligen Tagesordnungen. 4. Zur Lösung der Aufgaben, die ihm vom Kooperationsrat übertragen wurden, insbesondere zur Leitung der Plandurchführung, führt der Vorsitzende des Kooperationsrates regelmäßig Leiterberatungen mit den Vorsitzenden der LPG, den Direktoren der VEG und Leitern der ZGE/ZBE sowie erforderlichenfalls mit weiteren Leitern durch und organisiert die Durchführung der Beschlüsse. Darüber hinaus dient die Beratung der Leiter dem schnellen gemeinsamen Reagieren auf sich verändernde Bedingungen und die Lösung von Problemen bei einzelnen Partnern, vor allem im Interesse der Effektivi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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