Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 30. Januar 1981 Anlage 3 zu vorstehender Siebenter Durchführungsbestimmung Hygienische Mindestforderungen für den Einsatz von Verpfle-gungsbeuteln bei Großveranstaltungen 1. Die Standorte für Abpack- und Ausgabestellen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion. 2. Projektunterlagen für Abpackstellen sind bei der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion vorzulegen. 3. Abpack- und Ausgabestellen sind vor Inbetriebnahme durch die zuständige Staatliche Hygieneinspektion abzunehmen. 4. Das für die Verpflegungsbeutel bestimmte Sortiment bedarf der Zustimmung der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion. Die für Verpflegungsbeutel (Tragetaschen o. ä.) verwendeten Plaste müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. 5. Die Beschäftigten in Abpackstellen und die Leiter von Ausgabestellen sind vor ihrem Einsatz von Verantwortlichen der Handelsorgane im Sinne der Ersten Durch- . führungsbestimmung vom 30. April 1963 zum Lebensmittelgesetz Eigenkontrolle und ständige Verbesserung der Hygiene in den Lebensmittelbetrieben (GBl. II Nr. 42 S. 278) über die speziellen hygienischen Anforderungen zu schulen. 6. Für die Sauberhaltung der Einrichtungen und deren Umgebung sind ausreichend Abfallbehälter aufzustellen. Die kontinuierliche Abfallbeseitigung ist vertraglich zu sichern. Eine sachgemäße Leergutlagerung sowie Leergutrückführung ist zu gewährleisten. 7. Für Verpflegungsibeutel sind Lebensmittel einzusetzen, die den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. 8. Die Produktion bzw. der Einsatz von Lebensmitteln darf nur mit Zustimmung und unter Kontrolle der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion bzw. der Veterinärhygiene-Inspektion1 des Bezirkes durchgeführt werden. Die Betriebe bedürfen der Bestätigung durch die genannten Kontrollorgane. 9. Bei der Auslieferung der Lebensmittel sind durch die zuständige Staatliche Hygieneinspektion bzw. die Veterinärhygiene-Inspektion des Bezirkes1 Warenatteste auszustellen. Die Warenatteste müssen folgende Angaben enthalten: Stempel der ausfertigenden Dienststelle, Ausstellungsort und -datum, Art des Erzeugnisses, Herstellerbetrieb, angegebene Herstellungs- bzw. Abfülldaten oder Verbrauchsfristen, Liefermenge, Nummern der (des) Untersuchungsbefunde(s), Bestätigung der Eignung für die Versorgungsleistungen, Unterschrift des Ausstellenden. Die Atteste sind laufend zu numerieren und können durch Bemerkungen und Hinweise ergänzt werden. 10. Für die Sortimentsgestaltung gelten nachstehende Grundsätze: Die verwendeten Verpackungsmaterialien müssen in ihrer Qualität den lebensmittelrechtlichen Bestimmun 1 gen und Grundsätzen entsprechen und ausreichenden Schutz gegen mechanische Beschädigungen bieten. Die zum Einsatz gelangenden Lebensmittel müssen verpackt sein. Obst und Gemüse müssen gesondert verpackt werden. Von der Verpackungspflicht werden ausgenommen: Fettsemmeln, Brötchen und ähnliches Kleingebäck sowie Äpfel, Bananen und Orangen. Leichtverderbliche Lebensmittel, wie Brüh- und Kochwurst, gebratene Fleischwaren, sind vom Lebensmittelsortiment für Verpflegungsbeutel auszuschließen. 11. Für die Lagerung von Lebensmitteln in Abpackstellen und für die Lagerung von Verpflegungsbeuteln in Ausgabestellen sind den Lagerungsbedingungen entsprechende Fristen in den Maßnahmeplänen festzulegen. 12. Lebensmittel in Abpackstellen sowie Verpflegungsbeutel, bei denen die Fristen gemäß Ziff. 11 überschritten sind, dürfen im Rahmen von Großveranstaltungen nicht mehr ausgegeben werden. Ihre Umsetzung in stationäre Handelseinrichtungen ist statthaft, sofern gesetzlich festgelegte bzw. handelsübliche Verbrauchsfristen nicht überschritten sind und die Qualität der Lebensmittel nicht beeinträchtigt ist. Anlage 4 zu vorstehender Siebenter Durchführungsbestimmung Hygienische Mindestforderungen für den Einsatz von Gemeinschaftsverpflegung bei Großveranstaltungen 1. Die nachstehendeh Festlegungen gelten für organisierte Verpflegungsleistungen von Gemeinschaftsküchen einschließlich Gaststätten sowie für mobile Kücheneinrichtungen bzw. -geräte. , 2. Die Durchführung organisierter Verpflegungsleistungen in Gemeinschaftsküchen gemäß Ziff. 1 bedarf der Zustimmung der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion. 3. Für neu zu errichtende und mobile Gemeinschaftsküchen gemäß Ziff. 1 ist die Zustimmung zum Standort und Projekt bei der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion einzuholen. 4. Die Speisepläne für die Warm- und Kaltverpflegung bedürfen der Zustimmung der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion. 5. Alle Beschäftigten sind vor ihrem Einsatz von Verantwortlichen der Handelsorgane im Sinne der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. April 1963 zum Lebensmittelgesetz Eigenkontrolle und ständige Verbesserung der Hygiene in den Lebensmittelbetrieben (GBl. II Nr. 42 S. 278) über die speziellen hygienischen Anforderungen zu schulen. 6. Mobile Kücheneinrichtungen bzw. -gerate sind vor Erstbenutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. 7. Im Bereich der Speisenvorbereitung, -herstellung und -ausgabe sowie der Geschirr- und Thermophorreinigung sind täglich Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen können von der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion angewiesen werden. 8. Gelangen industriell hergestellte Lebensmittel unverändert zur Ausgabe, können die Produktionen dieser Lebensmittel in die Attestpflicht gemäß Anlage 3 Ziff. 9 einbezogen werden. 9. Angelieferte geschälte, geputzte und sulfitierte Kartoffeln sind gekühlt (max. 6 °C), trocken und dunkel aufzubewahren und spätestens 36 Stunden nach dem Schä- 1 Die Zuständigkeit regelt die Zweite Durchführungbestimmung vom 18. Oktober 1963 zum Lebensmittelgesetz (GBL II Nr. 106 S. 821).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 54) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 54)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X