Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 436 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 436); 436 Gesetzblatt Teill Nr. 44 Ausgabetag: 27. Dezember 1979 Direktor festzulegen. Jede Pause dauert mindestens 10 Minuten. Für die Einnahme der Schülerspeisung ist ausreichend Zeit vorzusehen. Bei einer zusammenhängenden Unterrichtszeit von 6 Stunden täglich ist eine Gesamtpausenzeit von mindestens 70 Minuten einzuhalten. (6) Für den polytechnischen Unterricht in den Fächern Einführung in die sozialistische Produktion und Technisches Zeichnen sowie für die produktive Arbeit der 7. und 8. Klassen sind Pausen in Anlehnung an den Pausenrhythmus der Schule vorzusehen. Für die produktive Arbeit der 9. und 10. Klassen sind die Pausen unter Berücksichtigung der Arbeitsorganisation und des Produktionsablaufes in den Betriebsabteilungen festzulegen. §9 (1) Der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildung und Erziehung hat-im Zusammenhang mit dem Stundenplan einen kontinuierlichen Ablauf der Bildung und Erziehung im Unterricht, im Schulhort, im Schulinternat, in der außerunterrichtlichen Tätigkeit, in der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend und in der Pionierfreundschaft der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ zu gewährleisten. (2) Durch den Zeitplan ist zu sichern, daß alle Schüler die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Grundlage an verschiedenen Formen der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung teilzunehmen. Dazu gehören: Arbeits- und Interessengemeinschaften, Zirkel, Kurse, Schülerklubs und andere Veranstaltungen zur gesellschaftswissenschaftlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, technischen, kulturell-künstlerischen und touristischen Betätigung der Schüler, Schulsportgemeinschaften, Sportsektionen und Formen der sozialistischen Wehrerziehung. (3) Die Arbeit im Schulhort und Schulintemat ist nach einem die Gesundheit der Schüler fördernden Tages- und Wochenrhythmus zu gestalten. Dabei-ist ein sinnvoller Wechsel von Lernen, Spiel und gesellschaftlich nützlicher Arbeit, von geistiger und körperlicher Betätigung, von kollektiver und individueller Beschäftigung, von Anspannung und Erholung zu gewährleisten. Die Hygienebestimmungen sind konsequent einzuhalten. Die Arbeit im Schulhort beginnt nicht vor 6.00 Uhr und endet nicht später als 18.00 Uhr. Die Öffnungszeit des Schulhortes wird durch den Direktor nach Konsultation des Elternbeirates unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse und Möglichkeiten festgelegt. Es ist zu gewährleisten, daß der Hort seine Arbeit in den Ferien weiterführt. (4) Die Schüler dürfen durch Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts liegen, erst 2 Stunden nach Beendigung des Unterrichts und anderer Formen der schulischen Bil-dungs- und Erziehungsarbeit beansprucht werden. Für die Arbeit der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Emst Thälmann“ sind durch die Direktoren gegebenenfalls besondere Vereinbarungen mit der Leitung der FDJ-Grund-organisation, dem Freundschaftspionierleiter und dem Freundschaftsrat der Pionierfreundschaft zu treffen. III. Die Leitung der Schule und die Mitwirkung der Pädagogen Die Stellung und Verantwortung des Direktors §10 (1) Der Direktor ist für die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule, einschließlich des Schulhortes und des Schulintemates, verantwortlich. Er leitet die Schule bei umfassender Mitwirkung der Lehrer und Erzieher nach dem Prinzip der Einzelleitung. Der Direktor ist verpflichtet, sich für die erfolgreiche Ausübung seiner Funktion ständig Weiterzubilden. (2) Die Hauptaufgabe des Direktors ist es, die Bildungsund Erziehungsarbeit im Unterricht und in den vielfältigen Formen der außerunterrichtlichen Tätigkeit zu führen, die Lehrer zur Erfüllung der staatlichen Lehrpläne zu befähigen und ein einheitlich handelndes Pädagogenkollektiv zu entwickeln. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben: die Entwicklung und Festigung des Schülerkollektivs, die Erziehung der Schüler zur bewußten Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, zur Liebe zur sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik, zum proletarischen Internationalismus und zur Bereitschaft, die sozialistischen Errungenschaften zu verteidigen, die Durchsetzung der Grundsätze der Verbindung von Schule und Leben, von Theorie und Praxis, der Einheit von Bildung und Erziehung im Unterricht und in der außerunterrichtlichen Tätigkeit, die politisch-ideologische, fachwissenschaftliche und pädagogisch-methodische Anleitung der Lehrer und Erzieher zur planmäßigen Gestaltung ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit, die konkrete Planung, sachkundige Kontrolle und exakte Analyse der Bildungs- und Erziehungsarbeit, ihrer Ergebnisse und Bedingungen, die Einflußnahme auf die Zusammensetzung des Pädago-genköllektivs, die differenzierte Arbeit mit den Pädagogen und die Sicherung günstiger Bedingungen für ihre Weiterbildung, die Anleitung und Befähigung der Klassenleiter zur Gestaltung der Erziehungsarbeit in ihren Klassen und zur Entwicklung und Festigung der Klassenkollektive, die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften an der Schule, insbesondere mit der Schulgewerkschaftsorganisation, bei der Gestaltung des einheitlichen Bildungsund Erziehungsprozesses, die Zusammenarbeit mit den Betrieben bei der Realisierung des polytechnischen Unterrichts und bei der Entwicklung der außerunterrichtlichen Tätigkeit. §11 (1) Der Direktor entwickelt und führt, gestützt auf die Kraft der Schulparteiorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und in enger Zusammenarbeit mit der Schulgewerkschaftsorganisation, das einheitlich handelnde Pädagogenkollektiv. Er fördert und nutzt die schöpferischen Kräfte aller Lehrer und Erzieher und befähigt sie zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Lösung der gemeinsamen Aufgaben. Der Direktor hat die Erfahrungen, Vorschläge und Hinweise der Lehrer und Erzieher sorgfältig auszuwerten. Er ist verpflichtet, vor dem Kollektiv der Pädagogen bzw. vor der Leitung der Schulgewerkschaftsorganisation über seine Tätigkeit auf der Grundlage der staatlichen Pläne und über den Stand der Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu berichten (2) In der Arbeit mit den Pädagogen wendet der Direktor vielfältige Methoden an. Er gewährleistet ' eine offene, kritische und schöpferische Atmosphäre, den ständigen Meinungsaustausch zu Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung und der pädagogischen Arbeit, die Auswertung und Verbreitung fortgeschrittener Erfahrungen der Pädagogen und neuer Erkenntnisse der pädagogischen Wissenschaft, das einheitliche Vorgehen des Pädagogenkollektivs.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zu gewährleisten, damit jegliche Gefahren und Störungen vorbeugend verhindert zumindest unverzüglich in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden.

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