Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 378

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 378 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 378); 378 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 (2) Zum monatlichen Bruttolohn gehören die Lohnbestandteile, die entsprechend den Rechtsvorschriften1 in den Durchschnittsverdienst einzubeziehen sind mit Ausnahme der im Absatz 3 genannten und die Lohnzuschläge, die nach der Lohnzuschlagsverordnung1 2 3 und der Zuschlagsverordnung Landwirtschaft3 gezahlt werden. (3) Bei der Ermittlung des monatlichen Bruttolohnes sind nicht zu berücksichtigen Zuschläge für betriebsbedingte Arbeitserschwemisse Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Schichtprämien gemäß Verordnung über die .Gewährung von Schichtprämien vom 12. September 1974 (GBl. I Nr. 51 S. 477) und rahmenkollektivvertraglichen Regelungen Leistungszulagen für vorübergehend übertragene Tätigkeit einer höheren Gehaltsgruppe gemäß § 28 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I Nr. 15 S. 125) Landzuschläge, die für bestimmte Beschäftigtengruppen entsprechend arbeitsrechtlichen Bestimmungen gezahlt werden andere Zuschläge nach Zustimmung durch den Staatssekretär für Arbeit und Löhne. (4) In sozialistische!! Genossenschaften sowie Handwerksund Gewerbebetrieben, anderen privaten und in konfessionellen Einrichtungen ist bei der Ermittlung des monatlichen Bruttolohnes der Arbeiter und Angestellten von den Beträgen auszugehen, die in den entsprechend den Rechtsvorschriften zu führenden Lohnunterlagen ausgewiesen sind. ' (5) Als monatlicher. Bruttolohn ist der in der gesetzlichen Arbeitszeit erarbeitete Bruttolohn des Monats April 1976 zugrunde zu legen. Für Werktätige, die in diesem Monat Arbeitszeitausfälle durch Arbeitsunfähigkeit bzw. Quarantäne, Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung über 14 Tage, unbezahlte Freistellung von der Arbeit oder Fehlschichten hatten, ist der monatliche Bruttolohn eines anderen Monats mit der gleichen Anzahl von Arbeitstagen wie im April zugrunde zu legen. In begründeten Ausnahmefällen können davon abweichende Regelungen durch die Leiter der zentralen Staatsorgane im Einvernehmen mit den zuständigen Zentralvorständen der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften getroffen werden. (6) Treten bis zum 1. Oktober 1976 Veränderungen der Lohnoder Gehaltsgruppe bzw. der Dauer der Arbeitszeit (z. B. Umwandlung einer Teilbeschäftigung in eine Vollbeschäftigung) ein, so ist der monatliche Bruttolohn für diese Werktätigen neu zu berechnen. Bei Neueinstellungen ist der monatliche Bruttolohn von Werktätigen mit vergleichbaren Arbeitsaufgaben zugrunde zu legen. §4 Die Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes und 1 Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. n Nr. 83 S. 551, Ber. 1962 Nr. 2 S. 11) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 27. Juli 1967 (GBl. n Nr. 73 S. 511, Ber. Nr. 118 S. 836) Erste Durchführungsbestimmung vom 10.s- September 1962 zur Verordnung über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II Nr. 71 S. 633) in der Fassung der Dritten Durchführungsbestimmung vom 28. August 1967 (GBl. n Nr. 89 S. 664) und der Vierten Durchführungsbestimmung vom 11. Dezember 1968 (GBl. II Nr. 131 S. 1049) 2 Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines Zuschlages zum Lohn der Arbeiter und Angestellten bei Abschaffung der Lebensmittelkarten Lohnzuschlagsverordnung (GBl. I Nr. 34 S. 417) 3 Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten landwirtschaftlichen und diesen verwandten Betrieben sowie über die Zahlung eines Zuschlages zum Lohn - Zuschlagsverordnung Land- ( Wirtschaft - (GBl. I Nr. 34 S. 419) Ausgabetag: 4. August 1976 die differenzierte Erhöhung der monatlichen Bruttolöhne werden wie folgt durchgeführt: a) Für Arbeiter und Angestellte, die Monatslohn oder Monatsgehalt erhalten, sind die Tariftabellen so zu verändern, daß die Erhöhung der Löhne vor allem durch Neufestlegung oder Erweiterung der vorhandenen bzw. Schaffung neuer Von-bis-Spannen wirksam wird. Für Arbeiter und Angestellte, die Monatslohn oder Monatsgehalt erhalten und nach Prämiensystemen arbeiten, kann die Erhöhung des Lohnes durch Neufestsetzung der Prämiensätze vorgenommen werden. b) Für Arbeiter, die nach Stundenlohnsätzen entlohnt werden, gilt folgendes: Zeitlöhnern und Stücklöhnern, die weder Lohnprämien noch M-Beträge erhalten, ist die Erhöhung des Lohnes in Form von Zuschlägen zum Tariflohn zu gewähren. Die Berechnung des Mehrleistungslohnes erfolgt auf der Grundlage des Tariflohnes ohne diese Zuschläge Prämienzeitlöhner erhalten die Erhöhungsbeträge durch Erhöhung der Prämiensätze Stücklöhner bzw. Prämienstücklöhner erhalten die Erhöhungsbeträge durch die Erhöhung der Lohnprämie bzw. des M-Betrages. Diese Regelungen gelten, soweit die Lohnerhöhung nicht durch die höhere Eingruppierung von Arbeitsaufgaben der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen wirksam wird. Sind in einzelnen Bereichen die genannten Formen der Erhöhung des Lohnes auf Grund von Besonderheiten nicht anwendbar, können in den Rahmenkollektiv- bzw. Tarifverträgen andere Formen vereinbart werden. §5 Teilbeschäftigte erhalten die Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes und die differenzierte Erhöhung der monatlichen Bruttolöhne bis zu 500 M anteilmäßig entsprechend der von ihnen geleisteten Arbeitszeit. Zur Anwendung der Rahmenrichtsätze für die Erhöhungsbeträge sind die Bruttolöhne der Teilbeschäftigten auf Vollbeschäftigung umzurechnen. §6 Die nach dieser Verordnung durchgeführten Lohnerhöhungen gehören zum Durchschnittsverdienst. Sie unterhegen der Lohnsteuer und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsprechend den Rechtsvorschriften. §7 (1) Die auf Grund dieser Verordnung erforderlichen Regelungen für die Bereiche der Volkswirtschaft sind in den Rahmenkollektiv- bzw. Tarifverträgen zu vereinbaren. (2) Die Werktätigen sind spätestens bis zum 30. September 1976 über die Erhöhung ihrer Bruttolöhne zu unterrichten. (3) Die neuen Löhne und Gehälter sind erstmalig mit der Lohn- und Gehaltszahlung für den Monat Oktober 1976 auszuzahlen. ' §8 (1) Volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitende Organe, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, sowie staatliche Organe und Einrichtungen finanzieren die sich aus der Lohnerhöhung ergebenden Mehraufwendungen aus ihren Selbstkosten bzw. Haushaltsmitteln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage der Entfaltungsstruktur Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie der Erfordernisse der medizinischen Sicherstellung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes zu planen.

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