Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 292

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 292 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 292); 292 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 2. Oktober 1970 Als führende Kraft in der sozialistischen Gesellschaft schafft die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei ein leistungsfähig, einheitliches, koordiniertes Weiterbildungssystem, das als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems entsprechend unserer Verfassung dazu beiträgt, jedem Bürger eine kontinuierliche, sozialistische Erziehung, Bildung und Weiterbildung auf hohem Niveau zu ermöglichen. Seine Hauptstützen sind die Betriebe und Komrtnate mit ihren betrieblichen Bildungseinrichtungen. Das Ziel der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist die Entwicklung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten, die gefestigte marxistisch-leninistische Kenntnisse und Überzeugungen besitzen, die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge kennen, die moderne Technik und Technologie beherrschen, komplexe automatisierte Produktionsprozesse meistern, die schöpferisch an der Planung und Leitung des Staates, der Wirtschaft und der Kultur teilnehmen, aktiv das Niveau der materiellen Produktion als Lebensgrundlage unserer Gesellschaft weiter erhöhen, ein kulturvolles Leben führen und die fähig und bereit sind, die Deutsche Demokratische Republik, unser sozialistisches Vaterland, zu verteidigen. Der Inhalt der sozialistischen Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist durch folgende wesentliche Seiten gekennzeichnet: hohe sozialistische Allgemeinbildung, getragen von fundierten marxistisch-leninistischen Kenntnissen, moderner mathematisch-naturwissenschaftlicher und sprachlicher Bildung moderne wissenschaftliche Berufs- und Fachbildung ständige Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins. Das ermöglicht den Werktätigen immer besser, die Entwicklungsgesetze in Natur und Gesellschaft zu beherrschen und hohe Leistungen bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution zu vollbringen. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen als ständiger Prozeß ist mit den Erfordernissen der Wissenschaftsorganisation eng verbunden und hat auf der Grundlage von Lehrprogrammen zu erfolgen, die der Dynamik des Welthöchststandes von Wissenschaft und Technik entsprechen und die Einheit von beruflich-fachlicher und politisch-ideologischer Bildung und Erziehung gewährleisten. Das System der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen reicht vom Lernen am Arbeitsplatz über die Qualifizierung in den Bildungseinrichtungen der Betriebe, Kombinate und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bis zu den Weiterbildungsmaßnahmen der Fach- und Hochschulen, Universitäten und Führungsakademien, schließt die Volkshochschulen und Frauenakademien des DFD sowie die Bildungsveranstaltungen der wissenschaftlichen Gesellschaften, der Kammer der Technik, der gesellschaftlichen Organisationen und die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten der Zivilverteidigung durch die zuständigen staatlichen Organe ein. Das System umfaßt: die hauptsächlich in den Betrieben und Kombinaten durchzuführende Aus- und Weiterbildung der angelernten Werktätigen, der Facharbeiter, Briga-diere und Meister sowie die Aus- und Weiterbildung der Genossenschaftsbauern in den LPG und ihren Bildungseinrichtungen die Vorbereitung der besten Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern, Brigadiere und Meister auf ein Fach- und Hochschulstudium in Kooperation der betrieblichen Bildungseinrichtungen mit den Volkshochschulen, Fach- und Hochschulen die Weiterbildung der Fach- und Hochschulkader sowie der mittleren Leitungskader, die in den betrieblichen Bildungseinrichtungen mit Unterstützung der Großforschungszentren, an Industriezweigakademien, an Fach- und Hochschulen sowie in Lehrveranstaltungen der Kammer der Technik durchgeführt wird die Weiterbildung der Führungskader an den Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung und den speziellen Führungsakademien die Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung der Werktätigen an den Volkshochschulen und den betrieblichen Einrichtungen die Vermittlung und Verbreitung der neuesten Erkenntnisse aus Gesellschaft, Wissenschaft und Technik durch gesellschaftliche Organisationen, die URANIA, Kammer der Technik, Femsehakademie. die wissenschaftlichen Gesellschaften und speziellen wissenschaftlichen Institute und Akademien die Qualifizierung aller an der Durchführung der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen beteiligten Kader, die an betrieblichen und zweiglichen Einrichtungen, an Volkshochschulen, Kreislandwirtschaftsschulen, Fach- und Hochschulen, Universitäten und speziellen Bildungseinrichtungen erfolgt. Die Ausbildung erfolgt in allen Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf der Grundlage der staatlichen Lehrpläne (Ausbildungsunterlagen der Berufsausbil dung, Lehrprogramme der Hoch- und Fachschulen und Lehrpläne der Oberschulen). Damit wird allen Werktätigen auch im System der Aus- und Weiterbildung der Übergang von einer Bildungsstufe zur anderen ermöglicht. Auf der Grundlage des Systems der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen haben die Ministerien und andere zentrale Staatsorgane entsprechend ihren Bedingungen in gegenseitiger Abstimmung die bereichsspezifische Regelung zu schaffen, in der, ausgehend von den prognostischen und perspektivischen Aufgaben, die Schwerpunkte der Aus- und Weiterbildung sowie deren Verwirklichung festzulegen sind. Die Verpflichtung der sozialistischen Leiter besteht daher darin, alle schöpferischen Kräfte und Talente der Werktätigen zu entwickeln. Das setzt voraus, daß aus der prognostischen und perspektivischen Entwicklung der Gesellschaft, der Volkswirtschaft und des Betriebes Bildungskonsequenzen abgeleitet, den Werktätigen erläutert und zum festen Bestandteil der Perspektiv- und Jahrespläne werden. Die Leiter der Betriebe, Kombinate und die Vorstände der Genossenschaften sind dafür verantwortlich, daß alle Voraussetzungen geschaffen werden, das wachsende Bildungsstreben der Werktätigen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen zu realisieren. Die Bildungsanforderungen an die Werktätigen sind in die Betriebskollektivverträge bzw. in die Betriebsvereinbarungen, in die Frauenförderungspläne und in die Pläne zur Förderung der Initiative der Jugend aufzunehmen und sind Bestandteil der Führung des sozialistischen Wettbewerbs in den Betrieben, Kombinaten und Genossenschaften. Auf dieser Grundlage nehmen die Brigaden kontrollfähige Bildungsverpflich-tungen in ihre Kultur- und Bildungspläne auf. Im System der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen sind die Grundsätze der Jugendpolitik, wie sie im Jugendgesetz der Deutschen Demokratischen Republik und im Beschluß des Staatsrates „Jugend und Sozialismus“ festgelegt sind, und die in der „Anord-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Abteilung die konkrete Schuld- und Schadensfeststellung zu veranlassen. Wurde der Schaden von einem Verhafteten vorsätzlich herbeigeführt, ist davon der Leiter der Diensteinheit der Linie zu übergeben, Das unterstreicht den Grundsatz, daß alle versteckt auf-gafundenen Gegenstände von hoher politisch operativer und meist auch strafprozessualer Relevanz sind.

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