Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 unfallfreies Arbeiten ihre Gesundheit erhalten und zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Betrieb beitragen. Sie sind berechtigt, die sofortige oder befristete Durchführung der von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen zu fordern sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Verwirklichung der Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu kontrollieren. (2) Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und Gewerkschaftsvorstände können die Bestrafung der Mitarbeiter von staatlichen Organen, der Betriebsleiter und leitenden Mitarbeiter, die ihre Pflichten bei der Verwirklichung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes verletzen, beantragen. § 94 (1) Werktätige, die eine körperlich schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeit übernehmen sollen, sind vor der Aufnahme der Arbeit auf ihre gesundheitliche Eignung zu untersuchen und während dieser Arbeit regelmäßig gesundheitlich zu überwachen. Die Untersuchungen sind für den Werktätigen kostenlos. (2) Wird ärztlich festgestellt, daß ein Werktätiger für eine Arbeit gesundheitlich nicht mehr geeignet ist, so darf er mit dieser nicht weiter beschäftigt werden. Der Betrieb hat mit ihm eine andere, seinen Fähigkeiten und der gesundheitlichen Eignung entsprechende Arbeit zu vereinbaren oder, falls das nicht möglich ist, ihm bei der Beschaffung eines anderen Arbeitsplatzes behilflich zu sein. § 95 (1) Dem Werktätigen ist eine andere zumutbare Arbeit zu übertragen, wenn er nach ärztlicher Feststellung wegen vorübergehender Minderung der Arbeitsfähigkeit oder zum vorbeugenden Gesundheitsschutz seine bisherige Arbeit zeitweilig nicht fortsetzen kann (Schonarbeit). (2) Eine Schonarbeit kann bis zur Dauer eines Monats übertragen werden. Eine darüber hinausgehende Übertragung darf nur mit Zustimmung der Ärzteberatungskommission erfolgen. (3) Während der Schonarbeit wird Lohn entsprechend der Arbeitsleistung gezahlt. Liegt der Verdienst unter dem Durchschnittsverdienst, so wird als Ausgleich der Differenzbetrag bis zum Durchschnittsverdienst gezahlt. § 96 Für die Dauer der Arbeit sind Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmittel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen. Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmittel sind zweckentsprechend zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Die betrieblichen Unterstützungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit § 97 Die Betriebe sind verpflichtet, dem Werktätigen bei Schädigung seiner Gesundheit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit oder den Hinterbliebenen beim Tode des Werktätigen Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Sie haben den Werktätigen, wenn er seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, oder die Hinterbliebenen zu unterstützen, daß sie eine zumutbare Arbeit erhalten. § 98 (1) Erleidet der Werktätige einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, weil der Betrieb die ihm im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat, so hat er gegen den Betrieb einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beeinträchtigung seiner Gesundheit und Arbeitsfähigkeit entstandenen Schadens. Der Anspruch des Werktätigen erstreckt sich auf den entgangenen Verdienst, auf notwendige Mehraufwendungen zur weiteren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und den entstandenen Sachschaden. (2) Tritt infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit der Tod des Werktätigen ein, weil der Betrieb die ihm im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat, so ist der Betrieb verpflichtet, den unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen des Werktätigen, soweit sie nicht in der Lage sind, den entsprechenden Lebensunterhalt selbst zu verdienen, den wegfallenden Unterhalt in Form einer Rente zu ersetzen. Der Betrieb hat die Bestattungskosten zu tragen. (3) Auf den Anspruch gegen den Betrieb werden die Leistungen der Sozialversicherung und die Leistungen aus der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz angerechnet. (4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Werktätigen bzw. der Hinterbliebenen beträgt zwei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Werktätige bzw. die Hinterbliebenen Kenntnis vom Schaden und vom Ersatzpflichtigen erlangen. (5) Leistungen der Deutschen Versicherungs-Anstalt aus Versicherungsverhältnissen zugunsten des Werktätigen oder seiner Hinterbliebenen haben auf die Höhe des Anspruchs gegen den Betrieb keinen Einfluß. Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten § 99 (1) Die Mittel der Sozialversicherung werden durch Beiträge der Betriebe und Werktätigen aufgebracht. (2) Jeder Werktätige hat die Pflicht, jeglichen Mißbrauch von Leistungen der Sozialversicherung zu verhindern. (3) Während der Dauer des Arbeitsrechtsverhältnisses ist der Werktätige bei der Sozialversicherung versichert. Die Befreiung von der Pflichtversicherung bei geringfügiger Tätigkeit wird besonders geregelt. § 100 (1) Die zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitungen führen in den Betrieben die Aufgaben des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes auf dem Gebiet der Sozialversicherung durch. Sie entscheiden über die Gewährung von Leistungen, sofern die Geldleistungen der Sozialversicherung im Betrieb ausgezahlt werden. Sie werden hierbei von Räten, Kommissionen und Bevollmächtigten für Sozialversicherung unterstützt. Für die ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen sind die Betriebe verantwortlich. (2) Die Verwaltungen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes entscheiden über die Gewährung von Leistungen an Werktätige, die ihre Geldleistungen nicht im Betrieb erhalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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