Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 206

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 206 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 206); 206 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 2. April 1960 (2) Das verschiebbare Deck liegt auf dem Scherstock, auf dem es in der Längsrichtung verschoben werden kann. Die verschiebbaren Deckteile müssen mit festen Haken versehen sein, die ein Ausheben der Teile unmöglich machen. Die Deckteile müssen beim Verschließen des Raumes genügend Übereinandergreifen. (3) Die verschiebbaren Deckteile jedes Verschluß-raumes müssen an den Seiten, wo sie die Zwischenwände berühren, mit Verschlußösen versehen sein. Diese müssen nach Verschließen des Raumes mit den Ösen übereinander liegen, die am Scherstock angebracht sind. (4) Lüftungsöffnungen in dem verschiebbaren Deck müssen auf die im § 7 Absatz 2 dieser Verschlußordnung angeführte Weise hergerichtet sein. III. Anerkenntnis über die Zollverschlußfähigkeit des Schiffes § 17 (1) Die Ausstellung eines Anerkenntnisses ist bei den Zollorganen des Staates zu beantragen, in welchem das Schiff registriert ist. Das Schiffahrtsunternehmen, das die Ausstellung eines Anerkenntnisses beantragt, muß das unbeladene Schiff den auf Grund des Artikels 4 des Abkommens zur Ausstellung von Anerkenntnissen befugten Zollorganen vorführen und folgende Dokumente in doppelter Ausfertigung vorlegen: a) eine Zeichnung des Schiffes und der Verschlußeinrichtungen im Quer- und Längsschnitt sowie in der Deckansicht; bei Tankschiffen eine Zeichnung des Schiffes, aus der der Verlauf der Rohrleitungen und die Verschlußeinrichtungen zu ersehen sind; b) eine Beschreibung, die die näheren Angaben über die Verschlußräume, ihre Öffnungen und Türen, über die Bauart des Schiffes, der Kajüten und der anderen Räume sowie über die Verschlußeinrichtungen enthält. (2) Die zuständigen Zollorgane nehmen die Besichtigung des Schiffes und die Überprüfung der Verschlußeinrichtungen auf Grund der vorgelegten Dokumente in Gegenwart eines bevollmächtigten Vertreters des Schiffahrtsunternehmens vor. Dabei ist festzustellen, ob die Bauart des Schiffes mit der Zeichnung und Beschreibung übereinstimmt, den Vorschriften dieser Verschlußordnung entspricht und das Anlegen von Zollverschlüssen gestattet. Hierbei kann auf Kosten des Schiffahrtsunternehmens ein Schiffsbaufachmann hinzugezogen werden. Werden keinerlei Mängel festgestellt, fertigt das Zollorgan ein Anerkenntnis entsprechend Muster A aus, dem eine Ausfertigung der Zeichnungen und der Beschreibung beigefügt wird. Die angeführten Dokumente hat der Schiffsführer in einem wasserdichten Behälter an Bord des Schiffes aufzubewahren und den Zollorganen sowie den Schiff-fahrts- und Sicherheitsorganen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Die Zweitausfertigungen der Dokumente bleiben in Verwahrung des ausstellenden Zollorgans. § 18 (1) Das Anerkenntnis gilt für die Dauer von fünf Jahren. Vor Ablauf dieser Frist muß das Schiff dem zuständigen Zollorgan zu einer neuen Besichtigung vorgeführt werden. Werden bei der Besichtigung keine Mängel festgestellt, bestätigt dieses das Zollorgan im Anerkenntnis. Das bestätigte Anerkenntnis gilt wiederum für die Dauer von fünf Jahren. (2) Posuvny kryt je umisten na bocnici, po ktere se podälne posunuje. Posuvne cästi krytu musi byt opatreny pevnymi patkami, ktere znemozfiuji jejich zvednuti. Tyto cästi se musi po uzavreni prostoru dostatecne prekryvat. (3) Posuvne cästi krytu kazdeho zävöroveho prostoru musi byt na stranäch, kde se dotykaji mezistän, opatreny zäverovymi oky. Tato oka musi po uzavreni prostoru prilehat k oküm upevnenym na bocnici. (4) Vetraci otvory v posuvnych krytech musi byt upraveny zpüsobem uvedenym v §7 odstavec 2 tohoto zäveroveho rädu. III. Potvrzeni o zpüsobilosti lodi k celni zävfcre. § 17 (1) O vydänl potvrzeni je nutno zädat celm orgäny stätu, v nemz je locT registroväna. Provozovatel plavby, ktery podävä nävrh na vydäni potvrzeni, musi pristavit präzdnou locF celnim orgänüm oprävnenym na zäklade clänku 4 Dohody k vydäväni potvrzeni a predlozit tyto listiny ve dvojim vyhotoveni. a/ vykres lodi a zäveroväho zarizeni v pricnem a podelnem rezu, jakoz i v pohledu na palubu; pri tankovych lodich vykres lodi, z nehoz musi byt patrny rozvod potrubi a zäverovä zarizeni; b/ popis obsahujici blizsi üdaje o zäverovych prosto-rech, jejich otvorech a dverich, o zpüsobu stavby lodi, kajut a jinch prostor a o zävärovem zari-zeni. (2) Pfislusnä celm orgäny provedou na zäklade predlozenych listin prohlidku lodi a prezkouseji zäverovä zafizeni v pritomnosti zmocnöneho zästupce provozova-tele plavby. Zjisti, zda se stavba lodi shoduje s vykre-sem a popisem, zda vyhovuje pfedpisüm tohoto zäveroveho rädu a zda umoznuje prilozeni celm zävery. Pfitom müze byt na ütraty provozovatele plavby pfibrän odbornik ve stavbä lodi. Nebyly-ii shledäny zävady, vyhotovi celm orgän potvrzeni podle vzoru A a pripoji k nemu jedno vyhotoveni vykresu a opisu. Vüdce lodi je povinen uschovävat uvedene listiny v nepromokuvä schränce na palubö lodi a predlozit je celnim orgänüm, orgänüm plavebni sprävy nebo bezpecnosti k nahledruti, kdykoliv o to pozädaji. Druho-pisy listin züstanou v üschovö celniho orgänu, ktery potvrzeni vydal. § 18 (1) Potvrzeni plati na dobu peti let; pfed uplynutim teto lhüty musi byt lod' pristavena prislusnä c. j.Inimu orgänu k novä prohlidce. Nebudou-li pfi prohlidce zjisteny zävady, celm orgäny oväri potvrzeni. Overene potvrzeni plati na dobu dalsich peti let.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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