Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 206

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 206 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 206); 206 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 2. April 1960 (2) Das verschiebbare Deck liegt auf dem Scherstock, auf dem es in der Längsrichtung verschoben werden kann. Die verschiebbaren Deckteile müssen mit festen Haken versehen sein, die ein Ausheben der Teile unmöglich machen. Die Deckteile müssen beim Verschließen des Raumes genügend Übereinandergreifen. (3) Die verschiebbaren Deckteile jedes Verschluß-raumes müssen an den Seiten, wo sie die Zwischenwände berühren, mit Verschlußösen versehen sein. Diese müssen nach Verschließen des Raumes mit den Ösen übereinander liegen, die am Scherstock angebracht sind. (4) Lüftungsöffnungen in dem verschiebbaren Deck müssen auf die im § 7 Absatz 2 dieser Verschlußordnung angeführte Weise hergerichtet sein. III. Anerkenntnis über die Zollverschlußfähigkeit des Schiffes § 17 (1) Die Ausstellung eines Anerkenntnisses ist bei den Zollorganen des Staates zu beantragen, in welchem das Schiff registriert ist. Das Schiffahrtsunternehmen, das die Ausstellung eines Anerkenntnisses beantragt, muß das unbeladene Schiff den auf Grund des Artikels 4 des Abkommens zur Ausstellung von Anerkenntnissen befugten Zollorganen vorführen und folgende Dokumente in doppelter Ausfertigung vorlegen: a) eine Zeichnung des Schiffes und der Verschlußeinrichtungen im Quer- und Längsschnitt sowie in der Deckansicht; bei Tankschiffen eine Zeichnung des Schiffes, aus der der Verlauf der Rohrleitungen und die Verschlußeinrichtungen zu ersehen sind; b) eine Beschreibung, die die näheren Angaben über die Verschlußräume, ihre Öffnungen und Türen, über die Bauart des Schiffes, der Kajüten und der anderen Räume sowie über die Verschlußeinrichtungen enthält. (2) Die zuständigen Zollorgane nehmen die Besichtigung des Schiffes und die Überprüfung der Verschlußeinrichtungen auf Grund der vorgelegten Dokumente in Gegenwart eines bevollmächtigten Vertreters des Schiffahrtsunternehmens vor. Dabei ist festzustellen, ob die Bauart des Schiffes mit der Zeichnung und Beschreibung übereinstimmt, den Vorschriften dieser Verschlußordnung entspricht und das Anlegen von Zollverschlüssen gestattet. Hierbei kann auf Kosten des Schiffahrtsunternehmens ein Schiffsbaufachmann hinzugezogen werden. Werden keinerlei Mängel festgestellt, fertigt das Zollorgan ein Anerkenntnis entsprechend Muster A aus, dem eine Ausfertigung der Zeichnungen und der Beschreibung beigefügt wird. Die angeführten Dokumente hat der Schiffsführer in einem wasserdichten Behälter an Bord des Schiffes aufzubewahren und den Zollorganen sowie den Schiff-fahrts- und Sicherheitsorganen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Die Zweitausfertigungen der Dokumente bleiben in Verwahrung des ausstellenden Zollorgans. § 18 (1) Das Anerkenntnis gilt für die Dauer von fünf Jahren. Vor Ablauf dieser Frist muß das Schiff dem zuständigen Zollorgan zu einer neuen Besichtigung vorgeführt werden. Werden bei der Besichtigung keine Mängel festgestellt, bestätigt dieses das Zollorgan im Anerkenntnis. Das bestätigte Anerkenntnis gilt wiederum für die Dauer von fünf Jahren. (2) Posuvny kryt je umisten na bocnici, po ktere se podälne posunuje. Posuvne cästi krytu musi byt opatreny pevnymi patkami, ktere znemozfiuji jejich zvednuti. Tyto cästi se musi po uzavreni prostoru dostatecne prekryvat. (3) Posuvne cästi krytu kazdeho zävöroveho prostoru musi byt na stranäch, kde se dotykaji mezistän, opatreny zäverovymi oky. Tato oka musi po uzavreni prostoru prilehat k oküm upevnenym na bocnici. (4) Vetraci otvory v posuvnych krytech musi byt upraveny zpüsobem uvedenym v §7 odstavec 2 tohoto zäveroveho rädu. III. Potvrzeni o zpüsobilosti lodi k celni zävfcre. § 17 (1) O vydänl potvrzeni je nutno zädat celm orgäny stätu, v nemz je locT registroväna. Provozovatel plavby, ktery podävä nävrh na vydäni potvrzeni, musi pristavit präzdnou locF celnim orgänüm oprävnenym na zäklade clänku 4 Dohody k vydäväni potvrzeni a predlozit tyto listiny ve dvojim vyhotoveni. a/ vykres lodi a zäveroväho zarizeni v pricnem a podelnem rezu, jakoz i v pohledu na palubu; pri tankovych lodich vykres lodi, z nehoz musi byt patrny rozvod potrubi a zäverovä zarizeni; b/ popis obsahujici blizsi üdaje o zäverovych prosto-rech, jejich otvorech a dverich, o zpüsobu stavby lodi, kajut a jinch prostor a o zävärovem zari-zeni. (2) Pfislusnä celm orgäny provedou na zäklade predlozenych listin prohlidku lodi a prezkouseji zäverovä zafizeni v pritomnosti zmocnöneho zästupce provozova-tele plavby. Zjisti, zda se stavba lodi shoduje s vykre-sem a popisem, zda vyhovuje pfedpisüm tohoto zäveroveho rädu a zda umoznuje prilozeni celm zävery. Pfitom müze byt na ütraty provozovatele plavby pfibrän odbornik ve stavbä lodi. Nebyly-ii shledäny zävady, vyhotovi celm orgän potvrzeni podle vzoru A a pripoji k nemu jedno vyhotoveni vykresu a opisu. Vüdce lodi je povinen uschovävat uvedene listiny v nepromokuvä schränce na palubö lodi a predlozit je celnim orgänüm, orgänüm plavebni sprävy nebo bezpecnosti k nahledruti, kdykoliv o to pozädaji. Druho-pisy listin züstanou v üschovö celniho orgänu, ktery potvrzeni vydal. § 18 (1) Potvrzeni plati na dobu peti let; pfed uplynutim teto lhüty musi byt lod' pristavena prislusnä c. j.Inimu orgänu k novä prohlidce. Nebudou-li pfi prohlidce zjisteny zävady, celm orgäny oväri potvrzeni. Overene potvrzeni plati na dobu dalsich peti let.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit an operative Diensteinheiten Staatssicherheit , deren Struktureinheiten und Angehörige. Die setzt die Herauearbeitung von politisch-operativen Zielen und Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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