Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1960, Seite 116 (GBl. DDR I 1960, S. 116); ?116 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 27. Februar 1960 stens erreicht wird bzw. der geplante Verlust zuzueglich des Gewinns aus der Konsumgueterproduktion entsprechend der Produktionsplanerfuellung nicht ueberschritten wurde. Soweit fuer die Produktion industrieller Konsumgueter die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben (Kooperation) erforderlich ist, koennen diese Betriebe fuer die Produktion von Vorprodukten und Halbfabrikaten ebenfalls 60 Vo des daraus erwirtschafteten Gewinns dem Betriebspraemienfonds entsprechend der vorstehenden Regelung zufuehren. b) Wird der geplante Gewinn, Buchst, a entsprechend, nicht erfuellt bzw. der geplante Verlust entsprechend der Erfuellung des Produktionsplanes ueberschritten, erfolgt die Zufuehrung zum Betriebspraemienfonds aus dem Gewinn der Konsumgueterproduktion anteilmaessig in Abhaengigkeit von der Erfuellung des geplanten Gewinns bzw. der Ueberschreitung der geplanten Verluste gemaess Buchst, a. Die Zufuehrung darf jedoch nicht weniger als 10 Vo des Gewinns aus der Konsumgueterproduktion betragen. c) Bei Nichterfuellung der im Plan festgelegten Produktion industrieller Konsumgueter entfaellt die Zufuehrung aus dem Gewinn der Konsumgueterproduktion gemaess Buchstaben a und b. d) Die Regelung gemaess Buchstaben a bis c gilt auch fuer die Uebererfuellung der staatlichen Planaufgaben fuer die Produktion von Konsumguetern, zu der sich die Betriebe nach Beschlussfassung ueber den Volkswirtschaftsplan verpflichten. (2) Gewinne aus der Produktion von Konsumguetern, die ueberwiegend aus Abfaellen und betrieblichen Reserven hergestellt werden, koennen unter der Voraussetzung in voller Hoehe dem Betriebspraemienfonds zugefuehrt werden, dass die staatliche Aufgabe des Gewinnplanes mindestens erfuellt wurde. Die staatliche Aufgabe des Gewinnplanes gilt in diesem Falle als erfuellt, wenn der erwirtschaftete Gewinn ohne den Gewinn aus der Produktion von Konsumguetern aus Abfaellen und betrieblichen Reserven die Hoehe der staatlichen Aufgabe des Gewinnplanes erreicht. Begruendete Ausnahmen hiervon koennen die uebergeordneten Organe genehmigen. (3) Sozialistische Produktionsbetriebe, die mit Hilfe von betrieblichen und oertlichen Reserven zusaetzlich ueber ihren Produktionsplan hinaus Reparaturen und Dienstleistungen fuer die Bevoelkerung durchfuehren, erhalten unter den gleichen Voraussetzungen wie im Abs. 2 den aus den Leistungen resultierenden Gewinn in voller Hoehe als Zufuehrung zum Betriebspraemienfonds. Sind die Leistungen im Plan enthalten, koennen bis zu 60 ?/o des fuer diese Arbeiten erzielten Gewinns dem Betriebspraemienfonds zugefuehrt werden. (4) Entstehen bei der Anwendung der Absaetze 1, 2 und 3 Zweifelsfragen, so entscheidet der Leiter der zustaendigen Abteilung der Staatlichen Plankommission bzw. des zustaendigen zentralen Organs der staatlichen Verwaltung, bei Betrieben der oertlichen und bezirksgeleiteten Wirtschaft der Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes* ? 9 (1) Wird von wirtschaftlich selbstaendigen Betriebsteilen eines Kombinats oder Grossbetriebes der Gewinnplan erfuellt bzw. der geplante Verlust nicht ueber- schritten, ohne dass der Gesamtbetrieb diese Voraussetzung erfuellt hat, so koennen fuer diese Betriebsteile Zufuehrungen zum Betriebspraemienfonds auf der Grundlage der Erfuellung der Plaene dieser Betriebsteile erfolgen. (2) Fuer Zufuehrungen zum Betriebspraemienfonds aus ueberplanmaessigem Gewinn oder Unterschreitung des geplanten Verlustes findet Abs. 1 keine Anwendung. (3) Die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung bzw. die Vorsitzenden der Raete der Bezirke bestimmen die Betriebe, in denen die Regelung gemaess Abs. 1 angewendet wird. * ? 10 Die Gesamtzufuehrungen zum Betriebspraemienfonds fuer das Planjahr duerfen mit Ausnahme der Zufuehrungen des Gewinns aus der Konsumgueterproduktion gemaess ? 8 Abs. 2 und aus Reparaturen und Dienstleistungen gemaess ? 8 Abs. 3 sowie der Zufuehrungen auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen ueber die Vorbereitung und Durchfuehrung von Investitionsmassnahmen die Hoehe von 6,5 Vo der geplanten Jahreslohnsumme nicht ueberschreiten. ? U Die Zufuehrungen zum Kultur- und Sozialfonds erfolgen unabhaengig von der Erfuellung der betrieblichen Plaene. ? 12 (1) Dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes sind zur Durchfuehrung der kulturellen und sozialen Aufgaben sowie zur Foerderung der demokratischen Sportbewegung 1,5 % der geplanten Lohnsumme des Betriebes zuzufuehren. Aus diesen Zufuehrungen ist die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen (Werkkueche, Kinderferienlager, Kulturhaus u. ae.) und des Sports zu sichern. (2) Die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung sowie die Vorsitzenden der Raete der Bezirke sind berechtigt, in Ausnahmefaellen fuer die Betriebe, in denen die Zufuehrung von 1,5 ?/o der geplanten Lohnsumme zum Kultur- und Sozialfonds nicht ausreicht, um die bestehenden sozialen und kulturellen Einrichtungen zu finanzieren, nach gruendlicher Ueberpruefung einen hoeheren Prozentsatz bis zur Hoehe von 2 ?/o der geplanten Lohnsumme festzulegen. (3) Die Leiter der Betriebe sind berechtigt, in Uebereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung bzw* auf ihren Vorschlag hin zwecks Neueinrichtung, Erweiterung oder Verbesserung von Kultur- und Sozialeinrichtungen Teile des Betriebspraemienfonds in den Kultur- und Sozialfonds zu ueberfuehren. Dabei ist zu sichern, dass ausreichend Mittel fuer eine staendige Verwirklichung des Leistungsprinzips durch Zahlung von Praemien zur Verfuegung stehen. ? 13 (1) Die Zufuehrungen zum Betriebspraemienfonds fuer Erfuellung des Produktionsplanes (? 4 Absaetze 1, 2 und 3) erfolgen monatlich entsprechend dem Stand der Erfuellung dieses Planes seit Jahresbeginn. Die monatlichen Zufuehrungen sind jeweils anteilmaessig von den fuer die Erfuellung des Jahresplanes geplanten Zufuehrungsbetraegen zu berechnen. Die Zufuehrungen koennen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie mit den Mitteln des Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an Staatssicherheit , sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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