Die Anforderungen an die Erarbeitung und Durchsetzung des Programms der operativen Sofortmaßnahmen für den operativen Sicherungs- und Kontrolldienst in der Untersuchungshaftanstalt 1985, Blatt 13

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 13); - Blatt 13 WS JIIS 0001-642/85 In einer Untsrsuchüngshaftanstalt des MfS wurde am 1 1. 1.85 gegen 22.4-0 Uhr durch einen Verhafteten ein Selbsttötungsversuch unternommen. Bei der um 22.33 Uhr durcligeführten Sichtkontrolle ließ der Zustand des Verwahrraumes und die Verfassung des Verhafteton nicht auf eine vorbereitete Selbsttötungshandlung schließen. In Fortführung seiner Kontrolltätigkeit hörte der Sicherungsund Kontrollposten plötzlich im bereits kontrollierten Verwahrraum Geräusche. Er begab sich zu diesepizurück und vernahm dabei das Geräusch eines unifallennlälkers. Unmittelbar nach der sofort durchgeführteBfi&htfejltröle und den erkannten Selbsttötungsversuc. lösttferhSeherungs- und Kontrollposten mittels AlarWPIaus , öffnete die Verwahr- raumklappe und wies$9 iiren Verhafteten an, den sich stranguliererye v erTiJseten anzuheben. Dieser Aufforderung wurde Folge/g.ol&i.Je't. Dabei löste der Verhaftete bereits die Schling awrlTals. Nach Betreten des Verurahrraumes durch weitere unverzüglich eintretende Sichorungskräfte wurde eine Trennung der Verhafteten vorgenommen, Die unverzüglich veranlaßte ärztliche Untersuchung ergab, daß sich der Verhaftete keine Verletzungen zugezogen hat, und durch das schnelle Handeln der Sicherungs- und Kontrollkräfte keine Folgeschäden zu erurarten sind. Entscheidend für die erfolgreiche Verhinderung von Provokationen und anderen feindlich-negativer Handlungen ist, wie auch dieses Beispiel zeigte, das richtige Vorbereitetsein der Angehörigen durch eine genaue Kenntnis der Lage und Bedingungen, die Beherrschung der erforderlichen Handlungen und Handhabung der zum Einsatz gelangten Mittel, Die besten Ergebnisse worden dort erreicht, wo für dio Mitarbeiter Iiandl ungs Varianten und für Heferatsleiter Entscheidungsvarianten zu Grunde liegen. Zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Arbeit ist es erforderlich, für alle schwerwiegenden Störungen oder Gefährdungen der Ordnung und Sicnerheit entsprechende Arbeitsinstrumente in Form von Sofortrnaßnahmen für die Leiter der Referate und die Mitarbeiter zu erarbeiten. Diese müssen auf die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Verantwortungsbereich bezogen sein und alle Maß-;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 13) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 13)

Dokumentation: Die Anforderungen an die Erarbeitung und Durchsetzung des Programms der operativen Sofortmaßnahmen für den operativen Sicherungs- und Kontrolldienst in der Untersuchungshaftanstalt, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 1-58).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen führender Repräsentanten sind durch die zuständigen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit konkrete Koordinierungsfestlegungen zu deren Schutz zu treffen. Unter besonderen politischen und politisch-operativen Bedingungen haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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