Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 509

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 509 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 509); 47° Siegfried Mampel außerhalb der Gesellschaft stände und ihr als etwas Fremdes gegenüberstehe. Diese Spannungen seien aber dann aufgehoben, wenn der Mensch wieder in die Gesellschaft einbezogen sei und der Staat ein Instrument der Gesellschaft geworden sei. Der letzte Grund für diese Auffassung liegt im Menschenbild des Marxismus-Leninismus. Diese Lehre sieht im Menschen nur das Kollektivwesen. Nach ihr ist er lediglich ein Produkt seiner Umwelt und, soweit er das seiner sozial-ökonomischen Situation entsprechende Bewußtsein nicht hat, muß er durch Erziehung zu diesem gebracht werden. Diesem Zwecke habe auch das Recht zu dienen. Wenn die marxistisch-leninistische Staatslehre in der von Polak vertretenen Form auch die abstrakte Form des positiven Rechtes, als Willen des Gesetzgebers, der sich objektiviert und damit dem Zugriff dessen, der ihn in die Welt gesetzt hat, entzogen hat, ablehnt, so liegt das auf der gleichen Ebene. Er meint, die Schaffung des gesellschaftlichen Bewußtseins, die das Anliegen der proletarischen Staatsmacht sei, stelle die Menschen in die konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse ihrer Zeit und hebe das Individuum aus seiner Abstraktheit und Vereinzelung und stelle es auf den festen Boden der Gesellschaft. Damit werde dem entgegengewirkt, was das bürgerliche Recht wolle, den Menschen nämlich in seiner Isolierung halten. Die abstrakte Norm kenne nur das Individuum, dieses gespenstische Nichts, das der Ausdruck eines jeden sein solle. Dieses Individuum sei aber eine Fiktion, geschaffen, um in Abstraktion von der gesellschaftlichen Wirklichkeit die Zersplitterung des gesellschaftlichen Ganzen in einzelne Individuen zu vollziehen. Die Menschen würden als Träger des Rechts der Gesellschaft gegenübergestellt und damit von ihr isoliert und vor allem der Einwirkung der gesellschaftlich gestaltenden Kraft, in ihrer höchsten Form als Klasse, beraubt. Das proletarische Recht dagegen befreie das Individuum aus seiner Isolierung, dieses werde wieder in die Gesellschaft hineingestellt und damit wieder zum ausschließlich gesellschaftlichen Individuum. Nur als vergesellschaftetes Wesen gewinne es gesellschafts- und geschichtsbildende Kraft 69. Damit wird als Urzustand und Entwicklungsziel des Menschen ein Typ angesehen, der im gesellschaftlichen Sein seine Vollendung findet, aber bar ist jener Eigenschaften, die ihn zu einem Wesen machen, das ein ursprünglich eigenes Sein hat, welches ihn zu selbständigem Denken befähigt, ihm die Möglichkeit gibt, eigene Entscheidungen zu treffen und ihm eigene Gefühle, Wünsche und Triebe gibt. Die Sphäre eines Menschen dieser Art ist freilich aufgehoben in der Sphäre der öffentlichen Gewalt, die ihn zu formen hat. Ihn vor dem Staat zu schützen, der ihn, auch mit Hilfe des Rechts, zu dem macht, was er sein soll, wäre tatsächlich ein Widerspruch in sich. Was der Mensch wirklich ist, läßt sich freilich durch die theoretische Vernunft nicht ermitteln. Daß er frei sein soll, ist indessen gewiß, da ohne dieses Postulat die Bedingung der Möglichkeit theoretischer Erkenntnisse nicht gegeben wäre70. Damit ist die Freiheit des Menschen ein Postulat der praktischen Vernunft. Nun leugnet die marxistisch-leninistische Lehre das Postulat der Freiheit nicht. Sie hält aber den vergesellschafteten Menschen für den einzig wahrhaft freien. Zwar sei diese Freiheit noch nicht erreicht, da der Mensch im derzeitigen Entwicklungsstadium noch nicht völlig vergesellschaftet sei. Das wäre erst im Kommunismus der Fall, wo die 69 Polak, aaO., S. 39. 70 Peter Schneider, Prinzipien der Verfassungsinterpretation, in Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Heft 20, Berlin, 1963, S. 24, S. 49.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 509 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 509) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 509 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 509)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Verhinderung schadensverursachender Handlungen bei ständiger Gewährleistung des Primats der Vorbeugung. Die konkreten Ziele und Vege für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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