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Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1957, Seite 55

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 55 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 55); So haben sie sich eines Verstoßes gegen den § 1 Abs. 1 Ziffer 3 WStVO schuldig gemacht. Es war den Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht nachzuweisen, daß sie sich hier bewußt einer Schädigung des Volksvermögens schuldig gemacht haben. Es ist jedoch auf jeden Fall eine bewußte Fahrlässigkeit bei beiden Angeklagten zu verzeichnen, denn sie haben auf jeden Fall die Folgen, die aus ihren Handlungen entstanden, als möglich voraussehen müssen. Sie hofften jedoch leichtfertig, diese zu verhindern, da sie sich, wie sie glaubten, genügend durch einen monatelangen Schriftverkehr gesichert hatten. So kam das Gericht zu der Überzeugung, daß es sich hier um eine fahrlässig begangene Tat handelt, die nach dem Abs. 2 des § 1 WStVO zu ahnden ist. Das Gericht schloß sich dem Antrag des Anklagevertreters an, der für jeden der beiden Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten beantragte. Wenn man die Schuldfrage bei jedem der Angeklagten einzeln ansieht, so muß man feststellen, daß beide die gleiche Schuld trifft. Während der Angeklagte L. Betriebsleiter und der Angeklagte P. Handelsleiter war, dessen Aufgabe darin bestand, den Versand bzw. die Auslieferung der Waren vorzunehmen, mußten sich beide im gleichen Maße um die Ware kümmern. Sie sind auch beide schon lange genug in der Fischbranche, um wenigstens das Mindeste über eine Lagerung von Fischkonserven dieser Art wissen zu müssen. Ihnen unterstand sämtliches Personal des ZAK Fisch Fürstenwalde, und es ist bekanntlich so, daß jemand, dem viel gegeben ist, von diesem auch viel verlangt werden muß. Obwohl beide Angeklagte durch ihre Handlungen unsere Wirtschaft nicht bewußt schädigten und aus diesem Grunde auch nicht als politische Feinde unserer demokratischen Ordnung angesehen werden können, begingen sie doch Verbrechen, die sich gegen unsere Republik richteten. Auch wenn es sich nur um 1 Dutzend dieser Dosen gehandelt hätte, müßte ein solcher Vorfall aus diesen Motiven heraus aufs strengste gerügt werden. Es sind hierbei nicht Mengen und Prozentsätze ausschlaggebend, obwohl auch diese natürlich eine sehr große Bedeutung haben, wenn auch durchaus nicht in dem Sinne, daß die Verantwortung sich je nach dem Prozentsatz vermindert. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, daß häufig ein sogenanntes Dienstvergehen oder eine einfache Disziplinlosigkeit nicht minder gefährlich sind als eine bewußte Sabotierung unserer Wirtschaft. Gerade von dem Angeklagten P., der Mitglied unserer Sozialistischen Einheitspartei ist, hätte man verlangen können, daß er mit staatlichen Geldern nicht so um sich wirft, wie er es getan hat. Auch der Angeklagte L., der keiner unserer demokratischen Parteien angehört, faßte seine Aufgaben zu eng begrenzt, zu einseitig und im gewissen Sinne verkehrt auf. Daß auch er kein schlech- 55;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 55 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 55) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 55 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 55)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, dritte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn 1957 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 1-68).

InAbhängigkeitvondenerreichtenKontrollergebnissen,derpolitisch-operativenLageunddensichdarausergebendenverändertenKontrollzielensinddieMaßnahmeplänezupräzisieren,zuaktualisierenoderneuzuerarbeiten.DieLeiterunddiemittlerenleitendenKaderhabendurcheineverstärktepersönlicheAnleitungundKontrollevorallenzugewährleisten,daßhoheAnforderungenandieAufträgeundInstruktionenandieinsgesamtgestelltwerden.EsistvorallemAufgabedermittlerenleitendenKader,dafürzusorgen,daßdieEinsatzrichtungeninkonkretepersonen-undsachgebundeneAufträgeundInstruktionenandievorallemzurEntwicklungundBearbeitungderVorläufeundzurWerbunginhoherQualitätsowiebeistrikterDurchsetzungderErfordernissederWachsamkeit,GeheimhaltungundKonspirationgelöstwerden.Siehabenzusichern,daßdieBerichterationellundzweckmäßigdokumentiert,ihreInformationenwiedergegeben,rechtzeitigunterGewährleistungdesQueljzesweitergeleitelwerdenunddaßkeinoperativbedeutsamerHinvcelsiwenbren-,mmmvgeht.derFrageWeristwer?wurdeninguterQualitäterfüllt.ZurUnterstützungcorpolitisch-operativenAufklarungs-undAb-wehrarbeitandererDiensteinneitenStaatssicherheitwurden.,üoer,AuskunftsersuchenzuPersonenozwsännen-hängenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusbereitgestellt.SokonntenzuAnfragenoperativerDiensteinheitenmitPersonensowiezuRechtshilfeersuchenoperativenAnfragenvonBruderorganensozialistischerLänderInformationenBeweismaterialienerarbeitetundfürdieoperativeArbeitSiewerdendurchdiekonkretzulösendeoperativeAufgabe,diedabeiwirkendenRegimeverhältnisseunddieeinzusetzendenMittelundMethodenbestimmt.

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