Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 255

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 255 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 255); 255 WS ÖHS о001 ~ 257/85 So beschränkten sich zum Teil die konkreten Maßnahmen zur Wiedereingliederung noch zu häufig auf das Beschaffen von Arbeitsstelle und Wohnraum. Nicht selten kommt es auch vor daß auf Grund bestimmter Umstände selbst diese grundlegende Voraussetzung zur erfolgreichen Wiede reingliederung nicht problemlos geschaffen werden kann bzw. in bestimmten Fällen erst die nachdrückliche Einflußnahme von Diensteinheiten des MfS zur Lösung der damit verbundenen Probleme führte. Die territorial sehr unterschiedliche Qualität von Wieder-eingliederungsmaßnahmen deutet darauf hin, daß neben objektiv bedingten Problemen - wie Kadersituation und Belastung insbesondere der Mitarbeiter der Abteilungen Innere Angelegenheiten, territoriale Arbeitskräfte- und Wohnraum-situation,unzureichende berufliche Qualifikation der Wiedereinzugliede rnden - auch subjektiv bedingte Mängel in dejr Arbeitsweise der örtlichen Organe der Staatsmacht und der Betriebe existieren, die die Effektivität der Wiedereingliederung beeinträchtigen. Besonders negativ haben sich bestimmte Mängel irn Prozeß der Wiedereingliederung bei jenen Personen ausgewirkt, bei denen die subjektiven Voraussetzungen erfolgreicher Wiedereingliederung deutlich eingeschränkt sind. Dabei handelt es sich um Personen, bei denen eine erhebliche soziale Desintegration von der Familie und dem Arbeitskollektiv, ein niedriges Bildungsniveau und eine primitive Interessen- und Bedürfnisstruktur sowie eine geringe Ansprechbarkeit gegenüber erzieherischen Einflüssen vorliegt. Zur e rf olg re ichen Realisierung der Wiede re ing lie de rung bedarf es hier in der Regel einer aufwendiaen sozialen Betreuung. 000254 I-------- 1, Vgl. Neubecker, 0,/Friedenstab, W., Betriebliche Kommission zur Wiedereingliederung aus. dem Strafvollzug entlassener Bürger, Neue Dustiz 2/1982, S. 85 f Petzold, H./Reitmann, H., Wiedereingliederung Strafentlassener und Erziehung kriminell gefährdeter Bürger in bezirksgeleiteten Kombinaten, Neue Justiz 1/1983, S. 32;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 255 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 255) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 255 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 255)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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