Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 253

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 253); - 253 - WS 3HS oOOl - 237/85 der Prozeß der Erziehung der Straftäter im Strafvollzug in Abhängigkeit von vielfältigen materiellen, ideellen, objektiven und subjektiven Bedingungen sehr d if f e renzie r t verläuft und 00 0 2 52 auch Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann . Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters zu. Von ihr hängt in hohem Maße ab, ob die Möglichkeiten des Strafvollzugs zur Erziehung wirksam werden können. Bei einer Reihe von Tätern war die negative Eins cellung zu grundlegenden sozialen Anforderungen der sozialistischen Gesellschaft bereits so verfestigt, daß vorhandene positive Möglichkeiten zur Einflußnahme nicht zum Tragen kamen, da diese Personen sich, jeglichen positiven Einflüssen versperrten. Ein Teil von Tätern war auch auf Grund seiner Persönlichkeitsstruktur nicht in der Lage, positive Einflüsse zu verarbeiten. Bei einer bestimmten Gruppe von Straftätern wurde das bei Strafantritt vorhandene Bemühen zur Integration in die sozialistische Gesellschaft durch eine negativ gerichtete Gruppenatmosphäre im Kollektiv der Strafgefangenen neutralisiert. In diesem Zusammenhang wirkte sich die zum Teil noch vorhandene schwache personelle Besetzung, vor allem hinsichtlich qualif izie rte r Erzieher im Strafvollzug ungünst ig . auf die Gestaltung der E rziehungst'e rhältn isse aus. Hinzu kommt, daß die Erzieher einen relativ hohen Anteil an administrativen Maßnahmen zu realisieren hatten und die Zahl der durch den einzelnen Erzieher zu betreuenden Strafgefangenen vielfach die Möglichkeiten einer individuellen Einflußnahme im Erziehungsprozeß objektiv einschränkte. Daraus resultierte unter anderem eine zum Teil formale Durchführung von Maßnahmen der staatsbürgerlichen Erziehung, so daß negative Einflüsse durch andere Strafgefangene relativ ungehindert wirken konnten. Als ungünstig für die Erziehung und die spätere Wiedereingliederung hat sich auch der Umstand erwiesen, daß bei der Mehrzahl der Strafgefangenen die Verbindung zu den jeweiligen Arbeitskollektiven und bei einer bestimmten Anzahl die Verbindung zur Familie unterbrochen wurde und dadurch wert-;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 253) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 253)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen.

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