Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen 1989, Seite 7

Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 7 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 7); WS JE3 0001-343/89 Mau kann also sagen, daß der Verteidiger vorrangig den strafprozessualen Grundsatz "in dubio pro reo" zu gewährleisten hat* Das ließe sich praktisch folgendermaßen illustrieren* Der Verteidiger kann im wesentlichen die Rechte des Beschuldigten wahrnehmen* Das wiederum soll nicht heißen, daß der um die Schuld des Beschuldigten wissende Verteidiger die Wshrheitsfeststellung selbst behindern kann, wenn der Beschuldigte sein Recht, an der Wahrheitsfindung mitzu-wirken, nicht in Anspruch nimmt indem er lügt* In einem solchen Pall beschränkt sich die (Dätigiceit des Verteidigers tatsächlich nur auf die Darlegung entlastender und schuld-mindernder Aspekte* Hier ist es wichtig, einsusehen, daß die Beweisführungspflicht beim Staatsanwalt bsw beim Unter-suohungsorgan liegt und nicht dem Verteidiger auferlegt werden kann* Im umgekehrten Pall, also wenn ein Beschuldigter ein umfassendes und wahrheitsgemäßes Geständnis ablegen will, darf der Verteidiger dom Beschuldigten auch nicht davon abraten, indem er ihn auf nachteilige Folgen aufmerksam macht* In einem solchen Pall würde der Verteidiger dem Beschuldigten von ©einem Recht auf Mitwirkung an der Aufklärung der Straftat abraten* Biegt es also im Interesse des Beschuldigten, ein Geständnis abzulegen, hat dies der Verteidiger als dessen Interessenvertreter zu respektieren, wie es § 15 Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte vorschreibt* Öov/eit zu einigen veranschaulichenden Bemerkungen* Unsere Auffassung von der kontradiktorischen Gestaltung des Strafverfahrens unterscheidet sieh erheblich von bürgerlichen Anschauungen, insbesondere vom anglo-amerikanischen Recht3kreis* Dort steht mitunter der Verteidiger in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Mandanten, weshalb er auch nicht an der Feststellung der objektiven Wahrheit interessiert ist*;
Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 7 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 7) Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 7 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 7)

Dokumentation: Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen, Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 1-55).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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